KLINGT NACH VERWICKLUNGEN

Die Leasingrate für mein derzeitiges Auto beträgt im Juni nur um die 30 Euro. Allerdings endete der Vertrag laut Kontoauszug auch am 2. Juni. Was wahrscheinlich nichts anderes heißt, als dass ich ab sofort schon für den neuen Wagen zahle.

Allerdings würde ich den dann auch gerne mal haben…

ZUFÄLLIG

In einem Urteil äußert sich der Bundesgerichtshof kritisch zu einer 100-seitigen Revisionsschrift:

Mit Recht hat das LG die vom Verteidiger des Angekl., Rechtsanwalt Dr. K., in der Hauptverhandlung als Einlassung des Angekl. verlesene Erklärung – die Beute sei dem Angekl. von dem wahren Täter zugeworfen worden, als er, zufällig mit einer durchgeladenen Pistole bewaffnet, in einem Waldstück nahe einer Straße seine Notdurft verrichtet habe – als völlig lebensfremd und schlechterdings nicht nachvollziehbar bezeichnet.

(NStZ 2005, 341)

EINMALIGE GELEGENHEIT

Durchsuchungen sind in der Regel nur zulässig, wenn ein Richter sie angeordnet hat. Wie oft darf aber durchsucht werden? Kann die Polizei zum Beispiel am nächsten Tag noch einmal kommen, wenn sie feststellt, dass sie nicht die richtigen Unterlagen mitgenommen hat? Oder die falsche Festplatte?

Darf sie nicht. Mit der Beendigung der Durchsuchung durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten ist die richterliche Anordnung verbraucht. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden (Strafverteidiger 2004, 633, 634). Die Beamten dürfen also erst wieder kommen, wenn der Ermittlungsrichter eine neue Durchsuchung angeordnet hat.

So, theoretisch gut gestärkt, sehe ich einem angekündigten Anruf gelassen entgegen.

DIESERHALB

Das Landgericht Düsseldorf lädt zum Verhandlungstermin auf den 5. Juli. Auf einem beigelegten Zettel steht in großen Lettern:

Eine frühere Terminierung ist wegen der Geschäftsbelastung der Kammer derzeit nicht möglich. Sie werden gebeten, von Rückfragen dieserhalb abzusehen.

Ach so, 5. Juli 2006.

NICHT JEDER ABSCHIED SCHMERZT

Eine Mandantin verabschiedet sich aus meinem Kundenkreis. Ich habe mich geweigert, bei ihrer Rechtsschutzversicherung falsche Angaben zu machen.

Es ging um die Frage, seit wann ein Mietrückstand besteht. Die erste offene Miete fiel noch in die Wartezeit des Versicherungsvertrages. Mit der Folge, dass die Mandantin keinen Rechtsschutz bekommen konnte. Weder für eine Räumungs- noch für eine Zahlungsklage.

Aber vielleicht findet sie ja einen Dummen.

WARNUNG VOR MODEFARBEN

Ich danke der Hausordnung des Landgerichts Köln, nach der das Gebäude offensichtlich spätestens um 20 Uhr komplett geschlossen wird. Ansonsten würde ich – seit 9.30 Uhr heute Früh – wahrscheinlich immer noch im Gerichtssaal sitzen.

Trotzdem bin ich ganz gut gelaunt. Weil es schlechter laufen könnte. Weil gleich das Pizzataxi kommt. Und weil der schlammfarbene Anzug, den ich mir bestellt habe, wirklich so aussieht.

LEBEN(DIG)

Sehr schön:

„die blogger“ sind die erste gruppe der ich mich freiwillig als mitglied zuordnen lasse, auch weil sie so wunderbar heterogen sind. alle, selbst die mit kubrick-design sind anders. sehr anders. individuell bis zum umfallen. ich übertreibe ein klein bisschen, aber statt zu sagen „ich bin blogger“, könnte man auch sagen „ich bin anders“. oder „ich bin irgendwie“. oder „ich bin so“. lies mich und du weisst wer schreibt. oder auch nicht.

EHRLICH

Da unser Kopierer auch scannt, stellte sich vor kurzem die Frage, wie man die PDFs durchsuchbar gestaltet. Denn nur so sind umfangreichere Dokumente, wie zum Beispiel Ermittlungsakten, auf dem Notebook einigermaßen ansteuerbar.

Also mal bei der Kopiererfirma gefragt und damit gerechnet, dass ein Angebot für eine teure Lösung kommt. Stattdessen der ehrliche Hinweis, dass es für die Konvertierung kleine, feine Programme gibt.

Neben dem Gerät als solchen und dem Service noch ein Grund mehr, mit Konica Minolta zufrieden zu sein.

DOPPELLEBEN

Spiegel online:

Ein Rechtsanwalt aus Münster hat elf Banküberfälle auf Geldinstitute in Nordrhein-Westfalen gestanden. Das Amtsgericht Münster erließ inzwischen Haftbefehl. Als Motiv für die Überfälle, bei denen er über eine viertel Million Euro erbeutet hatte, gab der Jurist Spielsucht an.

ANGEKOMMEN ?

Ich habe gerade ein Fax geschickt? Ist das angekommen?

Angeblich wurde diese Frage heute Morgen schon dreimal gestellt. Wundert mich nicht, wenn man im Sekretariat manchmal Neigungen hat, den Kalk von den Wänden zu kratzen.

MEIN NAME IST …

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Dieser Spruch muss möglicherweise umgeschrieben werden. Jedenfalls könnte man dies aus einer bemerkenswerten Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts schließen. In der Pressemitteilung vom 25. Mai 2005 zu einem Urteil heißt es:

Dem Kläger kann nicht vorgeworfen werden, seine Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung missachtet zu haben. Nach der am 1.7.2003 in Kraft getretenen Neuregelung des § 37b SGB III ist der Arbeitslose nach Kenntnis vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungspflichtverhältnisses zur „unverzüglichen“ Meldung beim Arbeitsamt (der Agentur für Arbeit) verpflichtet. Der Senat folgert aus systematischen Erwägungen und dem Zweck der Regelung, dass der Arbeitslose seine Verpflichtung zur unverzüglichen Meldung nicht verletzt, wenn er sich auf Grund unverschuldeter Rechtsunkenntnis nicht innerhalb des objektiv gebotenen Zeitraums meldet. Nach den Feststellungen des LSG trifft den Kläger hinsichtlich der fehlenden Kenntnis von der Meldeobliegenheit kein Fahrlässigkeitsvorwurf.

(Link gefunden im FINBLOG)

DEUTSCHKENNTNISSE

Schöffe kann jeder Deutsche werden. Aber längst nicht jeder Deutsche spricht auch die deutsche Sprache. Rheinland-Pfalz reagiert laut Spiegel online mit einem Gesetzentwurf auf Fälle, in denen sich herausstellte, dass Laienrichter wegen Sprachproblemen der Verhandlung nicht folgen konnten.

MILLIONEN FÜR MILLIONEN

Die Verbraucherzentrale NRW feiert sich selbst:

“Mehr als 4,5 Millionen Mal war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 schriftlich, persönlich, telefonisch oder bei Veranstaltungen eine gefragte Ansprechpartnerin.”

Geradezu unglaubliche Zahlen. Wie bewältigt man so einen Massenansturm? Gibt es Sonderzüge zum Beratungscenter? Haben Deutschlands Callcenter keine Kapazitäten mehr?

Die Wahrheit hat Andreas Kunze (FINBLOG) aus dem Geschäftsbericht der Verbraucherzentrale recherchiert. Von den 4,5 Millionen Anfragen sind 3,1 Millionen „Internet-Nutzer“. Oder sollte es vielleicht besser heißen: schnöde Klicks?

Interessant auch, dass die Verbraucherzentrale laut FINBLOG von einer Bank 50.000-Euro-„Spenden“ annimmt. Und in der Publikation, für die das Geld angeblich verwendet wird, die Konkurrenz des Mäzens auseinander nimmt.

MANDAT ZU VERGEBEN

Nach der „vertraulichen“, gleichwohl aber unverlangten Anfrage kam jetzt tatsächlich der Anruf von Frau Saller. Die Telefonnotiz:

Bittet um RR: ihre Kooperationsanfrage für den Bereich Klagewellen vom 25. April 2005; haben Sie nun daran Interesse? Wenn ja, müsste ein Termin zur Besprechung vereinbart werden.

Falls jemand denen mal Feuer unterm Hintern machen möchte, stelle ich gern eine Vollmacht aus.