Ich wollte gerade motzen, weil eine Akte falsch in den Schrank gehängt war. „ie“ kommt ja wohl vor „is“. Wie soll man sich denn da zurechtfinden?
Im letzten Augenblick fiel mir ein, wer die Akte gestern Abend einsortiert hat…
Ich wollte gerade motzen, weil eine Akte falsch in den Schrank gehängt war. „ie“ kommt ja wohl vor „is“. Wie soll man sich denn da zurechtfinden?
Im letzten Augenblick fiel mir ein, wer die Akte gestern Abend einsortiert hat…
Sehr geehrte Damen und Herren,
unbekannte Hacker haben am Freitag ca.15:30 das Presseportal www.News-Ticker.org der Fotolabor Treml GmbH angegriffen. Durch einen noch unbekannten Trick gelang es in das Mail-System für registrierte Nutzer einzudringen. Mit einem automatisierten Script ist es diesen Verbrechern gelungen innerhalb weniger Minuten einige Hundert E-Mail-Adressen in unsere Mailing-Liste einzutragen. Als Empfänger wurden überwiegend Rechtsanwälte, die auf Abmahnungen im Internet spezialisiert sind, Anti-Spam Verbände, Provider und ähnliche Organisationen eingetragen.
Zu unserem Bedauern wurde auch Ihre Emailadresse eingetragen. Selbstverständlich werden wir alles tun um diesen Kriminellen das Handwerk zu legen. Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe. Wenn Sie uns irgendeine Information, die zur Ergreifung der Täter führt, liefern können sind wir bereit 5000 Euro Belohnung zu bezahlen. …
Mit freundlichen Grüssen
Wilhelm Treml
Fotolabor Treml GmbH
Rechtsanwälte, die auf Abmahnungen im Internet spezialisiert sind? Das trifft mich fast noch härter als der Spam…
Bei Anlegeranwälten gibt es mittlerweile heftigen Konkurrenzdruck. Im Fall „Phönix“ schaut das Handelsblatt hinter die Kulissen.
Falsche Gewinnzusagen können strafbar sein. Davon geht das Oberlandesgericht Karlsruhe aus, berichtet die Welt. Geschäftsleute, darunter ein Rechtsanwalt, sollen aus dem Ausland rund drei Millionen Gewinnmitteilungen verschickt haben. Die versprochenen Preise waren aber an eine Bestellung oder den Anruf auf eine teure Hotline verknüpft. Doch auch wer bestellte oder sich meldete, soll vergeblich auf seinen Gewinn gewartet haben.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Die Polizei will laut Tagesschau künftig verstärkt Bürger um den Schlaf bringen, weil sie Sprüher mit Hubschraubern jagt. Hoffentlich gehen die Insomnia-Opfer dann nicht spontan und in Haushaltsstärke spazieren, so wie es Renate Schmidt zur Senkung der Krankheitskosten immer wieder rät. Dann wird das nämlich nichts mit den aussagekräftigen Wärmebildern.
Aber im Ernst. So viel Engagement und Materialeinsatz würde man sich mal in anderen Bereichen wünschen. In den Kriminalkommissariaten zum Beispiel, wo Polizeibeamte, die sich seit Jahren Hoffnungen auf ein Normalpapierfax und einen Computer ohne Diskettenlaufwerk machen, gegen White-Collar-Kriminelle so viele Chancen haben wie Neandertaler Hooligans gegen Robocop.
Eine Polizei, die wie hier in Nordrhein-Westfalen sechs bis acht Monate braucht, um einen beschlagnahmten Computer überhaupt erst einmal auszuwerten, hätte wirklich andere Prioritäten verdient. Die Bürger übrigens auch.
Ein wichtiges Urteil für Provider und Webdesigner, zu deren Service die Registrierung von Kundendomains gehört. Diese Domains müssen im Zweifel tatsächlich auf den Namen des Kunden angemeldet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (PDF) entschieden. Wer ohne ausdrückliche Einwilligung die Domain auf den Serviceanbieter registriert und dem Kunden nur die Nutzung überlässt, kann sich später, wenn es Ärger gibt, schadensersatzpflichtig machen. Oder sogar wettbewerbswidrig handeln.
“Teilfahrlässige Teilnahme an Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen” – mit diesem juristischen „Problem“ beschäftigt sich ein Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Ausbildungszeitschrift JuS. Die Andere Ansicht kramt aus diesem Anlass andere juristische Fragen aus dem Archiv, die es ebenfalls in sich haben:
* Der ungeborene Betriebsrat – Ein Naciturus im Arbeitsrecht?
* Der versuchte Versuch – Überlegungen zu einer dogmatischen Schimäre
* Jeckyll und Dr. Hyde beim Notar: Verkauf eines Grundstücks an sich selbst – Zur
teleologischen Reduktion des § 181 BGB bei Schizophrenie
* Vergewaltigung durch Unterlassen – Die Bedeutung der Garantenstellung
Es kommt selten vor, dass Richter den Erlass eines Strafbefehls* ablehnen. Meistens folgen sie mehr oder weniger blind dem Antrag, welchen die Staatsanwaltschaft stellt. Heute hatte ich es ausnahmsweise mit einem Richter zu tun, der nicht alles abnickt, was ihm vorgelegt wird. Er hatte Verhandlungstermin anberaumt, weil er mit der von der Staatsanwaltschaft beantragten Rechtsfolge nicht einverstanden war.
Leider stand nicht dabei, warum der Richter den Strafbefehl ablehnte. Das erklärte er mir aber am Telefon: „Die vorgeschlagene Strafe ist mir zu hart.“
Mit dieser Auskunft fährt es gleich viel entspannter zum Prozess.
* Strafurteil ohne Verhandlung. Der Beschuldigte kann Einspruch einlegen.
Hat sonst noch jemand Mails vom Fotolabor Treml (news-ticker.org) bekommen?
Das Landgericht Hamburg hat die verfassungsmäßigen Rechte eines Strafgefangenen verletzt – durch Untätigkeit. Eine Beschwerde des Mannes blieb jahrelang unbearbeitet. Selbst gegenüber dem Bundesverfassungsgericht, das dem Gefangenen jetzt Recht gab, zeigten sich die Hamburger Richter wenig kooperativ:
Auf Anfrage des Bundesverfassungsgerichts vom 22. April 2004 beim Landgericht Hamburg, ob mittlerweile eine Entscheidung ergangen sei, erfolgte keine Reaktion. Zweimaliger schriftlicher Aktenanforderung des Bundesverfassungsgerichts kam das Landgericht weder nach noch teilte es mit, aus welchen Gründen eine Aktenübersendung nicht möglich war. Erst nach mehrmaliger direkter telefonischer Aufforderung des zuständigen Richters wurden die Verfahrensakten dem Bundesverfassungsgericht zugeleitet.
Ein Einzelrichter am Verwaltungsgericht Düsseldorf lädt mich für neun Uhr zur mündlichen Verhandlung. In der Ladung steht folgender Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Verhandlung zunächst eine Zeit von 45 Minuten angesetzt ist. Sollte eine längere Verhandlung erforderlich sein, müssen Sie damit rechnen, dass die Verhandlung unterbrochen und am Nachmittag fortgesetzt wird.
Zugegeben, die richterliche Bequemlichkeit ist ein hohes Gut.
Ich darf aber trotzdem schon mal ankündigen, dass ich mir den Nachmittag nicht freihalten werde. Die Verwaltungsgerichtsordnung sieht in § 104 eine durchgehende mündliche Verhandlung vor. Unterbrechungen sind nicht vorgesehen. Schon gar keine aus völlig unsachlichen Gründen.
Das gilt auch für den Umstand, dass sich ein Richter sehenden Auges zu wenig Zeit für seine Verhandlungen nimmt, dann aber eine missliebige Vertagung dadurch umgeht, dass er den anderen Prozessbeteiligten stundenlange Wartezeiten zumutet.
Ein Beitrag im law blog hat mir eine Beschwerde bei der Anwaltskammer eingehandelt. Ist zwar weitgehend anonym, aber immerhin so formuliert, dass man unschwer den Juristen rausliest.
Deshalb auf diesem Wege: vielen Dank, Herr Kollege!
Auf der After-Show-Party habe ich mit den Jamba-Abgesandten Markus Berger-de León und Thilo Bonow geplaudert.
Klar ist, dass sich das Unternehmen Sorgen macht, die Risikogruppe Eltern könnte Amok laufen. Angeblich bleibt Jamba nämlich nur ein kleiner Teil der Abogebühren in der Kasse. Die Musiklabels sollen bis zu 50 % der Einnahmen als Lizenzgebühren verlangen; wesentlich mehr als noch vor zwei oder drei Jahren. Bis zu 40 % gingen an den Telefonprovider. Vom Rest muss Jamba die Kosten decken und Gewinn machen – so der Geschäftsführer. Erstattungsbeträge an Jugendliche schlagen somit voll auf die eigene Marge durch, denn weder Telkos noch Musikfirmen dürften bereit sein, das Risiko mit zu tragen.
Auf eine (Muster-)Klage wollen es die Jambas offensichtlich auf keinen Fall ankommen lassen. Ich hatte den Eindruck, dass ihnen ihr Anwalt auch nichts anderes erzählt hat, als sie in der Sendung zu hören kriegten. Insoweit bleibt wohl gar nichts anderes übrig, als auf Kundenfreundlichkeit zu switchen. Was heißt: Jeder, der einigermaßen nachvollziehbare Gründe vorbringt, wird ausgezahlt.
Das erfolgreichste Spiel bei Jamba ist übrigens „Wer wird Millionär“.
Ich bin heute Abend ab 22.15 Uhr Studiogast bei stern TV. Es geht um Sweety und die Partybiene.