GMAIL: RISKANT?

Das Versenden, inbesondere aber der Verkauf von Gmail-Einladungen könnte gefährlich sein. Ein deutscher Serviceanbieter, der die Marke G-Mail für sich beansprucht, mahnt in großem Stil Absender von Einladungen ab, berichtet heise online. Die Betroffenen sollen Unterlassungserklärungen abgeben und rund 900 Euro Anwaltskosten zahlen.

Fraglich ist, ob der Versender von Einladungen, die ja letztlich von Google stammen, die eventuelle Marke schon missbräuchlich verwendet. Ich würde das mal bezweifeln. Vielsagend ist ja zumindest, dass sich der Herr noch nicht mit Google angelegt hat.

BESCHWERDE

Staatsanwaltschaft D.
Behördenleitung

xx Js xxx/03
Strafsache P.

Dienstaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrter Herr Leitender Oberstaatsanwalt,

hiermit lege ich gegen den bzw. die zuständigen Dezernenten in o.g. Sache Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Wie Sie der Akte entnehmen können, habe ich mit folgenden Schreiben Akteneinsicht beantragt bzw. an die bereits beantragte Akteneinsicht erinnert:

– 19. März 2003
– 6. Februar 2004
– 8. Juni 2004.

Im letzten Schreiben heißt es überdies ausdrücklich: „Sofern Akteneinsicht nicht gewährt wird, bitte ich um Mitteilung der Gründe. Für diesen Fall beantrage ich Akteneinsicht nach Abschluss der Ermittlungen und vor Erlass einer abschließenden Verfügung.“

Mir ist bis heute keine Akteneinsicht gewährt worden. Nunmehr erfahre ich vom Amtsgericht, dass Anklage erhoben und diese mittlerweile auch zugelassen wurde.

Ein derartiges Verhalten verletzt nicht nur den Anspruch meines Mandanten auf rechtliches Gehör. Es untergräbt auch die Möglichkeit zu einer frühzeitigen, effizienten Verteidigung, mit der ggf. ein aufwändiges Gerichtsverfahren vermieden werden könnte. Unabhängig davon, dass die Rechte des Beschuldigten verletzt werden, trägt das Ihrer Mitarbeiter offenkundig dazu bei, dass die Belastung der Justiz immer größer wird.

Ich bitte Sie, mich über das Ergebnis dieser Beschwerde zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt

GVU – DAS ERGEBNIS

Über meinen Befangenheitsantrag gegen die emsigen Detektive von der „GVU“ wird nicht entschieden werden. Zum Glück für meinen Mandanten, denn die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nach § 153 Strafprozessordnung eingestellt. Die Sache bleibt damit ohne strafrechtliche Konsequenzen.

Nach Abschluss des Verfahrens kann ich jetzt auch die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zitieren:

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

Ihren Befangenheitsantrag vom 23. 08.2004 hinsichtlich der Beteiligung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) am Verfahren muss ich als unzulässig zurückweisen, da schon keine Bestellung der GVU beziehungsweise eines ihrer Mitarbeiter zum Sachverständigen vorliegt.

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SCHRECKSEKUNDE

„Da ist eine Frau Sch. vom Oberlandesgericht Celle am Telefon Sie weist darauf hin, dass nur am OLG zugelassene Anwälte Berufung einlegen können.“

„Aber ich bin am Oberlandesgericht zugelassen.“

„Ach so, dann gebe ich das mal an Frau Sch. weiter.“

Jetzt bin ich gespannt, ob der zuständige Senat Anwälte nicht nur telefonisch erschrecken lässt, sondern vielleicht auch noch die Zulassungsurkunde anfordert. Man soll als Richter ja keine Möglichkeit auslassen, eine Klage ohne sachliche Prüfung abzuweisen.

FOLTER-POLIZIST

Die Frankfurter Rundschau veröffentlicht die wichtigsten Passagen aus dem Urteil gegen den stellvertretenden Frankfurter Polizeipräsidenten Wolfgang Daschner. Der Mann hatte einem Beschuldigten Gewalt angedroht für den Fall, dass dieser nicht verrät, wo er einen entführten Jungen versteckt hat.

Dazu das Gericht:

Hecker (Kritische Justiz KJ 2003, 210 ff.) weist nach Auffassung der Kammer zu Recht darauf hin, dass angesichts des Niveaus der heutigen professionellen Standards polizeilicher Vernehmungs- und Befragungstechniken die Drohung mit oder die Zufügung von Schmerzen ein Rückgriff auf Techniken des Mittelalters sei. …

Es ist nicht Aufgabe der erkennenden Kammer, in die abstrakte Diskussion verfassungsrechtlicher Grundsätze einzugreifen, da dies zur Beurteilung des vorliegenden Einzelfalles nicht erforderlich ist. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Die diskutierten Ausnahmefälle sind theoretische Grenzfälle, die möglicherweise hinsichtlich der Bewertung in eine juristische Grauzone und an die Grenzen der Jurisprudenz stoßen.

Der vorliegende Fall stellt aber keine derartige extreme Ausnahmesituation dar, sondern bewegt sich in einem Rahmen, in dem die Anwendung von Zwangsmitteln schon deshalb nicht in Betracht kommen konnte, weil die Verdachtsmomente noch nicht ausreichend sicher ermittelt und die zulässigen Ermittlungsmaßnahmen bei weitem noch nicht ausgeschöpft waren. Entschuldigungsgründe liegen ebenfalls nicht vor.

AUFGELISTET

Ich mache jetzt immer eine Liste der Mandate, die mir – aus welchen Gründe auch immer – die Laune verderben. Dann ist das Unbehagen nicht mehr so diffus. Anschließend stelle ich mir eine Liste mit den Mandaten vor, die erfreulich laufen. Das heitert mich dann wieder auf.

Jetzt muss ich nur noch drangehen und die Schlechte-Laune-Liste konsequent abarbeiten. Bei derzeit zwei(einhalb) Positionen ist das an sich kein unüberwindliches Problem. Wo ist die Kneifzange?

ABMAHNUNGEN

Für Leute, die in Foren und Weblogs gerne mal einen rechtlichen Tipp geben, könnte der Wind rauer werden. DPMS INFO verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Das Gericht hat klargestellt, dass Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz unter das Wettbewerbsrecht fallen. Sie können damit kostenpflichtig abgemahnt werden.

Zu Recht merkt der Kollege aber an, dass nicht jede berechtigte Abmahnung auch eine Zahlungspflicht auslöst. Wird die Sache erkennbar nur abgemahnt, um Geld zu machen, entfällt ein Gebührenanspruch. Außerdem werden Anwaltsrechnungen häufig in einfachen Fällen als nicht erstattungsfähig angesehen, weil die Beauftragung eines Juristen nicht erforderlich war.

Auch bei der Abmahnung, die ein Anwalt im eigenen Namen ausspricht, darf deshalb gefragt werden, ob ein vernünftiger „Verletzter“ für diese Sache juristischen Beistand gebraucht hätte.

Letztlich könnte es auch helfen, wenn sich ein Volljurist zu der Auskunft bekennt – oder überraschenderweise sogar hinter dem Nicknamen steckt. Denn zumindest für diese Personengruppe ist mittlerweile geklärt, dass sie auch ohne Anwaltszulassung anderen helfen dürfen. Zumindest so lange sie damit nichts verdienen.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

„BETREUUNG“

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Männer, die ihnen anvertrauten Kindern unter anderem Alkohol eingeflößt haben sollen.

Einem 18-jährigen wird vorgeworfen, der einjährigen Tochter seiner Lebenspartnerin nicht näher bekannte Mengen Pfefferminzschnaps zu trinken gegeben zu haben. Später am gleichen Tag soll er das Kind so misshandelt haben, dass dauernde Schäden nicht auszuschließen sind.

In einem anderen Verfahren wird geprüft, ob ein 28-jähriger Mann, im seine Fürsorgepflichten verletzte. Der Mann soll bis März 2004 seinen Sohn in einer verwahrlosten Wohnung, vereinzelt ohne Essen, häufig in einem durchnässten Bett belassen und ihm fast täglich Bier zu trinken gegeben haben.

Gruselig.

(Pressemitteilung, Link gefunden in den Lichtenrader Notizen)

BELIEBTES DESIGN

Die Juristischen Notizen sind ja ein interessantes Weblog. Und ich fühle mich gleich wie zu Hause. Vor allem optisch…

Nicht, dass ich empfindlich bin. Aber vielleicht sollte der Betreiber nicht auch noch damit angeben, dass er für Installation und Design nur eine Stunde gebraucht hat.

Nachtrag: Der Text des Impressums hat sich (schon) geändert.

VERKEHRT

Auch eine eigentümliche Konstellation: dass man sich mit dem Prozessgegner duzt und mit der Mandantin siezt.

NIEMAND DA

Das Angebot der eFiliale der Deutschen Post ist eigentlich nicht übel. Sie liefert uns zum Beispiel die Briefmarken.

Verbesserungswürdig ist allerdings der Paketservice. Für 10 Euro ist die Abholung inklusive. Doch leider guckt bei der Post niemand auf den Absender. Bei Aufträgen in der zweiten Wochenhälfte kommt der Mann vom DHL anscheinend gern am Samstagmorgen. Und trifft niemanden an. Große Überraschung bei einem Anwaltsbüro, gell?

Für einen neuen Abholauftrag wird die Frist jetzt ohnehin zu knapp. Was nichts anderes heißt, als dass ich ich die Akte morgen selbst zum Gericht schleppe.

Die 10 Euro schenke ich der Post. Aber nur, wenn jemand auf der Website ein Feld integriert, in das man genaue Abholzeiten eingeben kann.

DEUTSCHKENNTNISSE

Ein Ausländer, der Deutscher werden will, muss sich in dieser Sprache nicht nur verständigen können. Er muss auch einen einfachen Text lesen und verstehen können. So hat es das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

Das Gericht wies den Einbürgersantrag eines ehemaligen Asylbewerbers ab, der seit fast 20 Jahren in Deutschland lebt. Der Mann hatte es auf dem Ausländeramt nicht geschafft, einen deutschen Zeitungsartikel zu lesen und dessen Inhalt wiederzugeben.

Bei so strengen Anforderungen, die ihren Sinn haben mögen, stellt sich natürlich Frage, wie vielen Deutschen jetzt streng genommen die Staatsbürgerschaft aberkannt werden muss.

(Näheres zum Urteil bei Vertretbar.de)

FÜNF MINUTEN

Fünf Minuten „Haft“ für die Tötung des eigenen Ehemannes – dieses überraschende Urteil verhängte eine südafrikanische Richterin. Die Juristin glaubte laut rp-online der Täterin, dass diese jahrelang sexuell erniedrigt worden sei. 17 Monate Untersuchungshaft hatte die Frau schon hinter sich.

Problematisch an solchen Schuldminderungsgründen, die ja auch bei uns berücksichtigt werden, ist vor allem eins: Sie können, zumindest teilweise, auch erfunden sein.