KRÄH-KANONE

Mit einer Kräh-Kanone hat ein Ehepaar aus Wacken in Schleswig-Holstein seine Nachbarn beschallt. Die Apparatur riß die Menschen mehrmals in der Nacht aus dem Schlaf, berichtet Spiegel online. Interessant: Die Übeltäter hatten sich in den Urlaub verabschiedet. Die Polizei ermittelt – zu Recht – wegen Körperverletzung.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

HAFTSTRAFEN

Netzeitung:

Mehr als 20 Terrorverdächtige stehen in Madrid wegen Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001 vor Gericht. Für die drei Hauptverdächtigen aus Syrien und Marokko forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag insgesamt 62.512 Jahre Haft. Wie spanische Medien berichten, wären dies die längsten Gefängnisstrafen, die jemals in Spanien verhängt wurden.

(Danke an Marc Wickel für den Hinweis)

ÜBERSCHULDET

Jürgen Schneider, Fachanwalt für Steuerrecht, im „Anwaltsreport 01/2005“.

Viele Anwaltskanzleien sind über Dispositionskredite ohne ernsthafte Absprachen mit der Bank geradezu kühn finanziert. … So ist es kein Wunder, dass in der Tat zunehmend insbesondere Dispositionskredite gekündigt werden. Viele Sachbearbeiter sind schon dazu übergegangen, die Rückzahlung des noch offenen Darlehens mit dem Hinweis auf die sonst nötige Information an die Anwaltskammer zu erzwingen.

Betroffen sind nach seiner Erfahrung „traditionell in der Vergangenheit gut beschäftigte Sozietäten mit drei bis etwa neun Anwälten und Büros in nicht allzu zentraler Lage, … die überwiegend forensisch im Massengeschäft beschäftigt sind, also gerichtliche Verkehrsunfallschadenregulierung, streitige Forderungsmandate mit ungünstigen Streitwerten etc. betreiben“.

Da erklärt vielleicht auch, warum unsere Bank in schöner Regelmäßigkeit die Bilanz anfordert. Auf das Formschreiben hilft nur der freundliche Hinweis, dass wir keinen Kredit in Anspruch nehmen und unsere Zahlen deshalb für uns behalten. So richtig aus dem Verteiler gelöscht zu werden, das scheint bei Geschäftskonten aber schon gar nicht mehr machbar zu sein.

MEHRDEUTIG

Hinweis auf Schreiben des Amtsgerichts Moers:

Erreichbar mit allen Buslinien bis Haltestelle „Königlicher Hof“.

RECHNET SICH

Ja, ich beschäftige mich auch mit kleinen Fällen.

Die Klageforderung lautete auf € 293,09. Meine Mandantin kriegte aber nur zu 1/6 Recht. Das Amtsgericht, das ihr zunächst Prozesskostenhilfe verweigert hatte, gewährte sie jetzt doch – in Höhe von € 51,84.

Da erweist es sich ausnahmsweise mal als segensreich, dass die Streitwerttabelle, aus der sich die Höhe der Anwaltsgebühren ergibt, in feste Stufen sortiert ist. Zwischen 1 Cent und € 300,00 ist kein Unterschied. Ich kriege also die gleiche Summe vom Staat, wie wenn Prozesskostenhilfe in voller Höhe bewilligt worden wäre.

VIEL ZEIT

Ich: ellenlange Anzeige wegen komplexer Wirtschaftsdelikte.

Staatsanwaltschaft: “ … ist eingegangen“.

Ich: Anregung auf Durchsuchungen und einen Haftbefehl.

Staatsanwaltschaft: „… sind strafprozessuale Maßnahmen derzeit nicht geplant.“

Ich: Antrag auf Akteneinsicht.

Staatsanwaltschaft: „Die angeforderten Akten liegen an. Es wird um Rückgabe bis zum 7. März 2005 gebeten.“

Man gedenkt also, sich in der Sache viel Zeit zu lassen. Schön durch die Blume gesagt.

ABGEKÜHLT

Post von meiner Online-Videothek:

Sehr geehrte OVIDEO Mitglieder,

Wir möchten Ihnen auf diesem Wege unsere neue Transportversicherung vorstellen, die seit unserer Umstellung auf die neuen Volumentarife verfügbar ist. Die Transportversicherung dient dem Zweck, Sie vor einer Verlustrechnung Ihrer
DVD-Rücksendung zu bewahren, falls diese auf dem Postweg von Ihnen zu uns verloren geht.

Für nur 5€ im Monat haben Sie jetzt die Möglichkeit sich dagegen abzusichern, es ist Ihnen dabei völlig selbst überlassen ob Sie die Transportversicherung buchen oder nicht, Sie sind dazu nicht verpflichtet, die Vorteile liegen aber im Ernstfall klar auf der Hand.

Ich hafte also, wenn auf dem Rückweg bei der Post DVDs verloren gehen, beschädigt oder geklaut werden? Davon hatte ich bei der Anmeldung in den „FAQ“ gar nichts gelesen. Ach, dort ist diese Regelung ja auch nicht erwähnt. Sondern nur im Kleingedruckten, den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).

Ein kurzer Check bei der Konkurrenz ergibt, dass Mitbewerber die Sache kundenfreundlicher handhaben. Sie übernehmen die volle Haftung für den Transport, so wie sich das für einen Rundumservice eigentlich auch gehört.

Vielleicht sollte man sich bei OVIDEO auch vorher fragen, ob es Sinn macht, den Kunden bei jeder Rücksendung zittern zu lassen, dass ihn ein verlorener Umschlag mal locker 5 x € 20,00 Schadensersatz kosten kann. Diesen Betrag berechnet OVIDEO pauschal für jede verlorene DVD. (Weil der Kunde nicht die Möglichkeit hat, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, ist die Klausel übrigens unwirksam, § 309 Ziff. 5 BGB).

Sehen wir es mal realistisch. Auf der Rücksendung können DVDs nur verloren gehen, wenn sie vorher beim Kunden angekommen sind. Schon hier dürften die Beweisschwierigkeiten für OVIDEO anfangen. Einen Beleg für die Zusendung mit einfacher Post hat die Firma nicht. Wie will OVIDEO außerdem die Möglichkeit ausschließen, dass die Rücksendung im eigenen Haus unter die Räder gekommen ist?

Nicht, dass ich jetzt sofort kündige. Im Vergleich zu meinen anderen Erfahrungen Netleih (zu langsam) und Amango (klasse, aber seit der Tarifumstellung schlicht überteuert) bietet OVIDEO nämlich guten Service zu einem fairen Preis. Aber die E-Mail, auch die Formulierung, hat meine Zufriedenheit schlagartig so weit abgekühlt, dass ich mir Alternativen zumindest mal anschauen würde.

So schnell kann’s gehen.

ABLENKUNG

In seinen Strafprozessen hat sich ein 58-jähriger Richter aus Oklahoma offenbar so gelangweilt, dass er Ablenkung suchte. Ihm wird nun vorgeworfen, sich mit einer Vakuumpumpe selbst befriedigt zu haben, berichten die Yahoo News. Wegen ungebührlichen Verhaltens soll dem Richter der Prozess gemacht werden. Er ist mittlerweile im Ruhestand.

(Danke an Papakiesel und einen weiteren Leser – Mail habe ich verschusselt – für den Link)

RECHTHABER

Falk van Helsing nimmt die Absurditäten im Juristendeutsch aufs Korn und hat ein Buch darüber schrieben: „Käse ist Käse im Sinne der Käseverordnung“ (Eichborn, 120 Seiten; 7,95 Euro). Das Hamburger Abendblatt sprach mit dem Autor.

(Danke an Volker für den Link)

RENITENT

Ein Jugendamt in Ostdeutschland ist der Meinung, dass es sich nicht an Gerichtsentscheidungen zu halten hat. Nicht einmal an einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts. Jedenfalls mussten die höchsten Richter unseres Landes dem Jugendamt, das sich gegen ein in Karlsruhe bestätigtes vorläufiges Umgangsrecht für einen Vater wandte, mit Beschluss vom 1. Februar 2005 darüber belehren, dass der Widerspruch gegen die einstweilige Anordnung schlicht unzulässig ist.

Verärgert ist das Gericht auch darüber, dass die Beamten seiner Anordnung nicht Folge leisten:

Nach alledem ist die Haltung der Widerspruchsführer, dem Beschwerdeführer den Umgang trotz entgegenstehender einstweiliger Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zu verweigern, in keiner Weise zu rechtfertigen. Dafür, dass der Widerspruchsführer zu 1 als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz in der gebotenen Weise berücksichtigen wird, haben nötigenfalls die ihm übergeordneten Behörden Sorge zu tragen.

Auch die selbstherrlichen Richter des Oberlandesgericht Naumburg hat das Verfassungsgericht in dieser Sache schon zurechtgestutzt. Mehr dazu in diesem law blog – Beitrag.

(Danke an Uwe Tetzlaff für den Hinweis)

REICH UND SMART

Wenn gut verdienende, ledige Frauen von ärmeren Männern ein Kind bekommen und sich später der Erziehung widmen, stellt sich mitunter ein juristisches Problem. Der gesetzliche Unterhalt, den die Frau verlangen kann, richtet sich nämlich grundsätzlich nach ihrem früheren Lebensstandard – nicht nach dem Einkommen des Mannes.

Wie aber soll , sagen wir mal rein fiktiv, ein smarter PR-Fuzzi ohne nennenswerten Kündigungsschutz, der sein karges Einkommen ohnehin schon durch die Moderation von Kleintierzüchterevents und Wetteransagen aufbessern muss, den Unterhalt einer ehemals hoch dotierten investigativen Journalistin bezahlen?

Wenn man es genau nimmt, müsste das Einkommen des Pressesprechers bis auf den so genannten Selbstbehalt an die Reporterin fließen. Ihm bliebe also nur das Existenzminimum von knappen 900 Euro.

Der Bundesgerichtshof kommt den armen Männern aber in einem Urteil entgegen. Auch in diesen Fällen, entschieden die obersten Richter im Dezember 2004, gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das heißt, mehr als die Hälfte von seinem Einkommen muss der Mann auf keinen Fall an die Frau zahlen. Der Unterhalt fürs Kind geht aber, wie üblich, schon vorher ab.

(Urteil, Pressemittelung des Gerichts; Link gefunden in den Lichtenrader Notizen)

MATHE-NACHHILFE

Das Bundesarbeitsgericht hat im Dezember 2003 eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm aufgehoben. Weniger aus juristischen, denn aus mathematischen Gründen. Im Urteil müssen die Bundesrichter den Kollegen nämlich erklären (oder es zumindest versuchen), wie man einen Durchschnitt ermittelt:

„Zu Recht rügt die Revision, dass der Durchschnitt üblicherweise durch das Mittel aus über- und unterdurchschnittlichen Werten gebildet wird. Ließe man alle überdurchschnittlichen Werte unberücksichtigt, so entspräche, wie die Revision mit Erfolg geltend macht, der Durchschnitt stets dem niedrigsten Wert.“

(Link gefunden bei Streitsache)