GEBIMMEL

Wenn man am Sonntagnachmittag mal so wegdöst, dann aber gleich wieder von einem wahnsinnigen Gebimmel der Kirchenglocken um die Ecke aus dem Schlaf gerissen wird, dann will man den Juristen in sich gar nicht verleugnen:

Warum darf die Kirchengemeinde eigentlich mindestens viermal in der Stunde 100 % der Bevölkerung mit Geräuschimmissionen behelligen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass noch nicht einmal die Mehrheit der spärlichen Kirchenmitglieder gesteigerten Wert darauf legt, akustisch die Zeit angesagt zu erhalten. Falls wider Erwarten doch noch jemand alle 15 Minuten eine Erinnerung braucht, was die Uhr geschlagen hat (haha), könnte man ihm nicht besser eine SMS schicken?

Wie die Stadt Stuttgart erklärt, unterscheidet man zwischen Zeitläuten und liturgischem Geläut. Ersteres stört mich. Erfreulich: Zeitläuten soll dem normalen Immissionsrecht unterliegen. Auf der Seite ist sogar ausdrücklich erwähnt, dass Gerichte das Zeitläuten bereits eingeschränkt haben. Und ich (sorry, kleine Schwächen im öffentlichen Recht) dachte bisher, alle Proteste gegen Glockengeläut blitzen regelmäßig vor den Verwaltungsgerichten ab.

Das eröffnet ja ganz neue Perspektiven…

NERVIG

Reisende müssen aufdringliches Verhalten des Reiseleiters nicht dulden. Das Amtsgericht Bad Homburg billigte Urlaubern 10 Prozent Minderung zu, berichtet der Anwaltsuchservice. Ihr Reiseleiter hatte sie 11 Tage lang auf einer Nilkreuzfahrt genervt, um Buchungen für ein Galadinner zu erhalten.

ALLES PRIVAT

Die Bezirksregierung Braunschweig versteigert bei ebay Polizeiautos, zum Beispiel diesen VW Passat. Interessant finde ich folgenden Hinweis im Angebot:

„Bei dieser Auktion handelt es sich um einen so genannten Privatverkauf, daher ist die Gewährleistung ausgeschlossen.“

Bezirksregierung = Privatperson, darauf muss man erst mal kommen.

(danke an das ebay-Mitglied sailorxone für den link)

POST VON EBAY

In jeder Mail von ebay steht die Standardwarnung á la: „Ebay wird Sie per E-Mail nie unaufgefordert nach persönlichen Daten fragen.“ Leider hält sich das Auktionshaus möglicherweise nicht daran. Mit einer (echten) Mail sollen Kunden aufgefordert worden sein, ihre Telefonnummer anzugeben, berichtet heise online. Ansonsten könnten sie ausgeschlossen werden.

Eine andere Frage ist, wofür ebay die Telefonnummer braucht. Die Weitergabe an den Geschäftspartner ist wohl nicht geplant und auch nicht erlaubt. Die Spekulationen reichen also von besseren Abgleichmöglichkeiten bei der Schufa bis zum möglichen Weiterverkauf der Adressen.

Dass gerade bei einer bestehenden Geschäftsverbindung die Nichtangabe von Daten, die ohnehin nicht erforderlich sind, nicht zur Kündigung führen darf, steht auf einem anderen Blatt.

(danke an Andrea Altefrone für den link)

REFORM

Neue Möglichkeiten der Videovernehmung, bessere Chancen, schon im Strafverfahren Schmerzensgeld zu erhalten – das Opferrechtsreformgesetz ist seit Monatsanfang in Kraft, berichtet beck-aktuell.

Leider konnte sich bisher niemand aufraffen, die Videovernehmung zur Pflicht zu machen. Nicht mal ein Tonband muss heutzutage mitlaufen, wenn sich Zeugen oder Beschuldigte äußern. In den normalen Vernehmungsprotokollen auf Papier steht häufig mehr von dem, was der Polizeibeamte gerne hören möchte und nicht das, was der Befragte wirklich gesagt hat.

FERTIGGERICHTE

„So viele Gerichte wie in Deutschland gibt es nirgendwo: Es gibt die ordentlichen Gerichte, das sind die Zivil- und Strafgerichte, es gibt die Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Arbeitsgerichte. „Und was gibt es noch ?“, fragt der Prüfer. „Die Fertiggerichte“, sagt der Prüfling.“

Heribert Prantl findet in der Süddeutschen Zeitung einige passende Worte zur geplanten Zusammenlegung der Gerichtszweige.

BRIEFKOPF

Warum schreiben Anwälte eine Internetadresse auf den Briefkopf, wenn sie gar keine Homepage haben? Aktuelle Beispiel auf meinem Schreibtisch:

www.dwpf.de

Dazu passend eine ältere Dame aus der Nachbarschaft. Sie hat höflich gefragt, ob wir ihrem Enkel, der sich gerade in Kanada aufhält, eine Nachricht „funken“ können.

Gern geschehen.

STELLVERTRETER

Ein österreichischer Politiker soll beim Vaterschaftstest gemogelt haben. Ihm wird vorgeworfen, einen „Stellvertreter“ zur Blutprobe geschickt zu haben. Der Test ging erwartungsgemäß negativ aus.

Die Vaterschaft für seinen Sohn hat der Politiker mittlerweile anerkannt. Gegen die zwei Jahre Haft auf Bewährung will er sich aber wehren, berichtet orf.at.

(link gefunden im Aktenvermerk)

AUSLIEFERUNG

Erstmals wird ein deutscher Staatsangehöriger wegen einer Straftat ausgeliefert, die er im Ausland begangen haben soll. Das Oberlandesgericht Hamm hat laut beck-aktuell für einen 22-jährigen Mann einen Haftbefehl erlassen, damit er der spanischen Justiz übergeben werden kann. Gegen den Verdächtigen wird in Spanien wegen Mordverdachts ermittelt.

Bisher schloss es das Grundgesetz kategorisch aus, dass ein Deutscher ans Ausland ausgeliefert wird. Der Mann hätte gegebenfalls in Deutschland vor Gericht gestellt werden müssen. Doch mit dem „Europäischen Haftbefehl“ wird das Grundgesetz deutlich aufgeweicht – eine Auslieferung an EU-Länder ist jetzt möglich.

Ich habe bei der Regelung ein ganz schlechtes Gefühl. Man muss sich nur mal überlegen, welche Möglichkeiten das Gesetz Politikern oder Geheimdiensten schafft, unliebsame Bürger einer „befreundeten Justiz“ zu überantworten.

SCHÖNES MANDAT

SCHÖNES MANDAT

Anruf eines Kollegen. Er hätte da so eine Sache. Schönes Mandat. Leider bestehe bei ihm eine Interessenkollision. „Ich kann es leider nicht machen: Darf ich ich den Mandanten zu Ihnen schicken?“ Von dem, was er am Telefon erzählte, konnte ich beim besten Willen keine Einwände erheben.

Nachdem ich die Unterlagen gesehen und den Mandanten kennen gelernt habe, schon. Seitdem grübele ich auch, ob mich der Kollege in Wirklichkeit vielleicht gar nicht leiden kann. Ich hätte so eine Sache jedenfalls nicht zu ihm geschickt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

HÄRTE

HÄRTE

Auf dem Weg zu einem Termin am Arbeitsgericht. Die Gegenseite, eine vermeintliche Arbeitnehmerin, wehrt sich gegen eine fristlose Kündigung. Sie hat auf Firmenbriefbögen ohne Erlaubnis Rechnungen an Kunden geschickt – und ihr eigenes Konto angegeben. Es geht noch um viele andere Fragen, zum Beispiel, ob die Klägerin vielleicht „nur“ Handelsvertreterin ist und ohnehin keinen Kündigungsschutz genießt.

Obwohl ihr Anwalt viel Papier produziert, hat er allerdings noch kein Wort zu den getürkten Rechnungen geschrieben. Mal sehen, ob und mit welcher Härte ihm das Gericht dieses Versäumnis zur Last legt. Immerhin ist es ja seine Aufgabe, zu erklären, wieso das Geld auf das Privatkonto der Klägerin umgeleitet wurde.

Aber vielleicht redet sich der Kollege ja auch gekonnt raus. Das ist in solchen Fällen ja die eigentliche Kunst.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)