FEHLGESTEUERT

Gegen den obersten Finanzrichter Brandenburgs ermittelt die Staatsanwaltschaft – wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Dem Richter wird die Unehrlichkeit laut Spiegel online im Rahmen einer privaten Erbschaft zur Last gelegt.

Wenn sogar Profis möglicherweise nicht wissen, wie man sicher trickst – welch größeren Beweis gibt es für die Notwendigkeit einer Steuerreform?

NOTFALL

Eine Gummipuppe im Fensterrahmen führte zu einem dramatischen Einsatz der Kieler Polizei. Eine Anwohnerin hatte die Gummipuppe mit ihrer Nachbarin verwechselt. Polizei und Feuerwehr traten die Tür ein. „Alles nur ein Scherz“ – so sah es jedenfalls die 57-jährige Wohnungsinhaberin. Die Polizei ist laut eigenem Pressedienst nun der Auffassung, dass die Puppenfreundin den Einsatz bezahlen muss und auch auf den Kosten für die kaputte Tür sitzenbleibt.

Nicht, dass sich die Beamten da schon mal ein bisschen Mut machen – falls sich die Wohnungsinhaberin auf ihr Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit beruft. Immerhin ist ja bald Halloween…

(danke an Mathias Schindler für den link)

WULKAN STELLT AUS

Karikaturist Wulkan zeigt ab heute seine besten Bilder im Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Die Ausstellung geht bis zum 12. November 2004. Gerichtsgebäude am Hauptbahnhof Düsseldorf, Ludwig-Erhard-Allee 21, 1.Etage. Die Vernissage ist heute um 15.30 Uhr.

Wer keine Zeit hat oder zu weit entfernt wohnt, schaut einfach hier im law blog.


UNLUSTIG

Spiegel online berichtet über die Nöte deutscher Staatsanwälte, bei Äußerungen des NPD-Vorsitzenden strafbare Handlungen zu entdecken. Ich zitiere die Sprüche nicht, weil ich ein Anhänger der Meinungsfreiheit bin und deshalb meine, dass man die „geistige Auseinandersetzung“ nicht mit dem Strafgesetzbuch führen sollte.

Allerdings mutet es schon merkwürdig an, wenn sich Leute wie der Internetaktivist Alvar Freude mit nonchalanter Begründung eine Vorstrafe einhandeln. Obwohl Freude mit Sicherheit keinen Vorsatz hatte, zum „Hass gegen Teile der Bevölkerung“ aufzustacheln.

REISEZIELE

5 Jahre Einreisesperre – das hat einer meiner Mandanten falsch verstanden. In seinem Heimatland Nigeria wartete er brav diese Zeit ab, bevor er ein neues Visum beantragte. Leider hat er nicht bedacht, dass der Rest seiner Freiheitsstrafe ihm nicht erlassen wurde. Vielmehr hat die Staatsanwaltschaft damals nur von der Vollstreckung abgesehen und – für den Fall seiner Rückkehr – gleich mal einen Haftbefehl erlassen (§ 456a Abs. 2 S. 3 StPO).

Die Rückreise nach Deutschland führte meinen Mandanten sofort in die Gefängniszelle. Ich kann sagen, dass er davon ziemlich überrascht war. Und entsetzt, denn es sind immerhin noch 546 Tage offen. Es sei denn natürlich, ich kann etwas in Richtung Bewährung oder erneuter Abschiebung erreichen.

OHNE

Ohne Robe im Gericht. An einem Gericht, das noch Wert auf die „Amtstracht“ legt. Ich muss dringend mal mit unserer Putzfrau reden: Die Robe liegt bei mir iiiiiiiimmer zerknüllt im Aktenkoffer. Dafür ist sie doch extra knitterfrei. Das Teil ungefragt in der Garderobe aufhängen ist deshalb keine gute Idee. Dort würde ich sie vor einem Termin nämlich niemals suchen.

JECKE FRAGEN

Dass am Rosenmontag im Rheinland dienstfrei gilt – keine Frage. Über den Veilchendienstag gibt es jedoch Zoff, zum Beispiel zwischen der Allianz-Versicherung und ihrer karnevalsfreudigen Belegschaft. Am 26. Oktober entscheidet laut „>Express das Bundesarbeitsgericht, ob die wieder eingeführte Dienstpflicht am Karnevalsdienstag wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrates unwirksam war.

Die Richter sitzen in Erfurt; das verheißt aus Arbeitnehmersicht nichts Gutes.

NONNEN IN ZIVIL

Der Schuss ging nach hinten los – zumindest ein bisschen. Das gesetzliche Kopftuchverbot an Baden-Württembergs Schulen ist zwar rechtmäßig. Doch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht, das jetzt schriftlich vorliegt, ergibt sich laut Spiegel online auch, dass für „religiös motivierte Kleidung“ an Schulen generell kein Platz ist.

Was zur Folge haben dürfte, dass auch Ordensfrauen und Priester künftig in Zivil zum Unterricht erscheinen müssen.

STOPP LOSS

Es lohnt sich doch manchmal, einfach ins Depot zu schauen. Von den Dingern unten habe ich vor Jahren mal einen ganzen Batzen für deutlich weniger als 5 Euro gekauft.

Sieht so aus, als müsste ich seit langem mal wieder einen Stopp Loss ins Auge fassen :-)


OMAS KANAL

Statt die öffentlich-rechtlichen RundfunkSteuerverschwendungsanstalten abzuschaffen, ist jetzt die GEZ-Gebühr auf Internet-PCs beschlossene Sache (heise-online).

Kleine Hoffnung: Vielleicht überspannen sie den Bogen diesmal. Eines Tages wird das Bundesverfassungsgericht jedenfalls ein Einsehen haben. Das Argument, die Deutschen bräuchten eine informationelle Grundversorgung und dafür seien gigantomanische Anstalten erforderlich, ist ja mittlerweile so abgestanden wie das, was die Anstalten aus den Gebühren fabrizieren.

Ich weiß, wovon ich rede. Wenn ich meine Oma besuche, läuft meistens ZDF.

GUTE NACHRICHTEN

In einem privaten Konkursverfahren hat der Insolvenzverwalter eine wirklich gute Nachricht:

Die Forderung von 1.510,90 Euro ist zu Ihren Gunsten festgestellt worden. Auf die festgestellte Forderung entfällt eine Quote von 0,06 %, also 0,95 Euro. Die Überweisung dieses Betrages habe ich auf Ihr Konto bei der Deutschen Bank veranlasst. Die Forderung ist damit erledigt.

EINSICHT

Eine bekannte Telefongesellschaft hat mal wieder Mist gebaut. Aber sie sieht es wenigstens ein:

„Gerne teilen wir Ihnen mit, dass das Vertragsverhältnis zwischen Ihrer Mandantin und der A. AG & Co. KG fristlos zum nächsten Termin beendet wird.“

Fristlos zum nächsten Termin? Kann gut sein, dass die Diskussion doch noch weiter geht.

R-GESPRÄCHE

R-GESPRÄCHE

Nicht nur 0190er-Nummern, sondern auch R-Gespräche können sich als Kostenfallen erweisen. Nach Auffassung des AG Gelsenkirchen muss ein Anschlussinhaber zahlen, dessen Sohn erhebliche Kosten mit R-Gesprächen verursacht hat. Die Rechtsanwälte Heyms & Dr. Bahr erläutern in ihrem Newsletter die aus ihrer Sicht fragwürdige Entscheidung.