Ein Haus für 2,50 Euro – ebay machte es möglich. Die kuriose Versteigerung war auch schon Thema im law blog. Ein Hintergrundbericht in der FAZ.
(danke an Jürgen Matthes für den link)
Ein Haus für 2,50 Euro – ebay machte es möglich. Die kuriose Versteigerung war auch schon Thema im law blog. Ein Hintergrundbericht in der FAZ.
(danke an Jürgen Matthes für den link)
SCHLÜSSELROLLE
Als Verteidiger kann man mit einer schriftlichen Vollmacht neue Schlüssel abholen, nachdem der Schlüsseldienst nach der polizeilichen Durchsuchung ein neues Schloss in die Haustür des Mandanten eingesetzt hat.
Und zwar unabhängig von der Frage, ob der Mandant zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Das Abholen auf der Wache hat ganz gut geklappt. Die Weitergabe dürfte etwas riskanter sein. Unterstellt, es existiert ein Haftbefehl gegen meinen Mandanten. Was ich, trotz ansonsten guter Quellen, bislang leider noch nicht in Erfahrung bringen konnte.
Warum habe ich um 19.36 Uhr leichte Kopfschmerzen? Auf der Suche nach der Antwort einen Blick in die CueCards geworfen, mit denen ich die Zeithonorare verwalte: 17 Anrufe von Herrn S. An einem Tag.
Na ja, wenigstens ist das Leiden akzeptabel dotiert.
VERKEHRSGÜNSTIG
Die deutschen Verkehrsanwälte werben mit Faltblättern an den Autobahnraststätten. Wie originell.
Die Berufsgenossenschaften sind ein bürokratischer Wasserkopf. Wohl kein Beitragszahler (= Arbeitgeber), der diese Meinung nicht teilt. Da freut man sich zu lesen, dass die offenkundigen Sparpotenziale langsam auch anderen auffallen.
AUFGERÜSTET
GMX hat mächtig aufgerüstet. Statt 20 MB bietet die Freeversion jetzt 1 GB Speicher, der beliebig für Mails und sonstige Dateien genutzt werden kann. Sehr praktisch: Das MediaCenter lässt sich über einen Uploadmanager vollständig in den Explorer integrieren. Eine vollwertige virtuelle Festplatte. Da kann nicht mal G-Mail mithalten.
Andrej Schoeke hat eine Frage:
Darf man Anwälte in Naturalien bezahlen?
Ich wüsste jetzt nicht, dass das verboten ist.
Einziges Problem dürfte bis vor einiger Zeit gewesen sein, dass Anwälte nicht für weniger Geld arbeiten durften als in der Gebührenordnung festgelegt. Ob sich der Wert einer Gegenleistung immer exakt bestimmen lässt, darf ja bezweifelt werden.
(Mir fällt da spontan Iveta ein, eine sehr nette Lettin, die mich nach einem sehr erfolgreichen Termin auf dem Ausländeramt Leverkusen sinngemäß gefragt hat, ob sie meine Rechnung auch zahlen kann, indem sie mir ihre Briefmarkensammlung zeigt.)
Aber das Problem mit dem Gegenwert hat sich vor einiger Zeit erledigt. Zumindest im außergerichtlichen Bereich sind niedrigere Gebühren nämlich jetzt ausdrücklich erlaubt (§ 4 Abs. 2 S. 1 RA-Vergütungsgesetz).
Nachtrag: Hier ist der vermisste Beitrag wieder. Erst war er doppelt, dann habe ich einen gelöscht, aber irgendwie hat es beide erwischt. Dafür lässt sich der Beitrag „Anzeige“ nicht löschen…
Wozu einfach, wenn man es auch kompliziert machen kann? So schreibt die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach im Formblatt, mit dem sie Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens anbietet:
Die Erfüllung der Auflage Weisung ist unaufgefordert unter Angabe der obigen Geschäftsnummer durch Einreichung von Zahlungsbelegen … zu den Akten nachzuweisen. Bei Zahlungen an die Staatskasse wird der Nachweis durch den Eingang der Zahlungsanzeige zu den Akten geführt.
Mit dem letzten Satz will die Behörde dem Bürger eigentlich sagen, dass er bei Zahlungen an die Staatskasse nichts weiter unternehmen muss. Denn die Gerichtskasse schickt von jedem Eingang automatisch eine Zahlungsanzeige „zu den Akten“. Gut zu wissen, dass die weitaus meisten Bürger mit diesen Abläufen bestens vertraut sind…
Nachfragen kostet nichts – und spart womöglich 35 Euro Bußgeld. Lesenswerte Erfahrungen mit einer Lasermessung, schlappen Akkus und pflichtbewussten Polizisten machte McNeubert.
MILLIONÄR HINTER GITTERN
Einem britischen Häftling hat sein Millionengewinn im Lotto nur Ärger gebracht, berichtet n-tv.
(danke an Mathias Schindler für den link)
Schwierige wirtschaftliche Startbedingugen führen dazu, dass viele junge Anwälte ihre Zulassung gleich wieder zurückgeben. Im Jahr 2003 waren es alleine 1.089, berichtet beck-aktuell. Die „Abbrecher“ waren alle unter 39 Jahre alt.
Da fällt mir auf, dass ich für die Statistik noch vier Monate als junger Anwalt gelte. Ob ich mich so fühle, ist eine ganz andere Frage :-)
Gestern im Zug konnte ich leider nichts für den Blog schreiben. Und im Büro, das kann ich schon absehen, komme ich heute nicht dazu.
Hier geht es deshalb am Montag weiter.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Heute freue ich mich auf Zugfahrt nach Hamburg. Weil ich ausnahmsweise mal nicht die üblichen Schriftsätze ins Notebook hacke, die sich so gut für Zugfahrten eignen. Anspruchsschreiben in Unfallsachen. Verteidigungsschriften wegen Schwarzfahrens, Hasch und Straßenraub. Also alles, was stieläugige Sitznachbarn aus dem gleichen Metier – Fernzüge sind ja fest in Anwaltshand – nicht unbedingt in Ehrfurcht erstarren lässt.
Heute male ich zur Abwechslung mal eine Klageerwiderung. Streitwert: 8,5 Millionen. Ich wünschte, der Stieselskopp von neulich säße wieder neben mir. Der Associate spielte die ganze Zeit mit seinem Blackberry und verkündete dann ungefragt: „Hach, Herr Kollege, wenn ich Sie so rackern sehe, bin ich doch froh, dass ich es in ein größeres Büro geschafft habe. Wir arbeiten immer nur an einem Fall zur gleichen Zeit.“
Heute wäre das anders. Garantiert.
In der U-Bahn hält mir ein ziemlich abgerissener Typ einen Zettel hin. „Fahrausweiskontrolle. Ticket, bitte.“ Im ersten Augenblick kann ich mir wirklich nicht vorstellen, dass das ein echter Kontrolleur ist. Ich gucke mir also den „Ausweis“ an. Ein babyblaues Papier, direkt aus dem Nadeldrucker. „Rheinbahn“ steht oben und „Ausweiskontrolle“ unten.
„Das ist aber nicht der richtige Ausweis.“ „Nein“, knurrt er. „Der ist nur vorläufig.“ „So etwas kann sich aber jeder drucken.“ „Zeigen Sie mir jetzt den Fahrschein?“ „Nein.“ „Warum nicht?“ „Weil sie keinen Ausweis haben.“ „Dann hole ich jetzt die Polizei.“ Er nestelt an seiner Umhängetasche. „Tun Sie das. Der Polizei zeige ich meinen Fahrschein gerne.“
Er dreht sich wortlos um und steigt an der nächsten Haltestelle aus. Mich stubst ein Fahrgast an, der gestanden hat. „Einer Frau ganz hinten hat er 40 Euro abgenommen.“
Ohne Quittung, würde ich mal wetten.
Immer wieder beliebt: Zu Gerichtsverhandlungen erscheinen und erfahren, dass der Termin am Vortag aufgehoben worden ist. „Hat die Geschäftsstelle nicht bei Ihnen angerufen?“ wundert sich die Richterin.
Nein hat sie nicht. Mich würde es wundern, wenn sie hätte.