Bei Subway 50 Cent Trinkgeld ins Schweinderl gesteckt. „Sie sind der Erste heute“, lächelt die Servicekraft.
Da war es 21.43 Uhr.
Bei Subway 50 Cent Trinkgeld ins Schweinderl gesteckt. „Sie sind der Erste heute“, lächelt die Servicekraft.
Da war es 21.43 Uhr.
ÜBERFÜHRT
Eigentlich suchte die Polizei in der Wohnung meines Mandanten nach weichen Drogen. Als sie nach anderthalb Stunden immer noch nichts gefunden hatten, gaben die Beamten auf.
Doch nicht ganz.
Im Ermittlungsbericht steht fast beschwörend, die Wohnung biete ein einschlägiges Ambiente. Sie mache einen unaufgeräumten Eindruck. Auf der unteren Ablage des Beistelltisches im Wohnzimmer habe man ein Päckchen Zigarettenpapier und ein BIC-Feuerzeug entdeckt. Ergebnis: Der Tatverdachte habe sich durch Indizien mittelbar bestätigt.
Zigarettenpapier und Feuerzeug wurden sogar als Beweismittel beschlagnahmt.
Es wird mir schwer fallen, in meiner Verteidigungsschrift nicht ironisch zu werden.
Bei Verkehrsunfallsachen muss die Versicherung des Schädigers auch die Anwaltsgebühren tragen. Eine große Versicherung macht mir jetzt folgenden Vorschlag:
Wir zahlen zur Abgeltung aller Ansprüche 10.000 Euro. Ihre Anwaltsgebühren übernehmen wir nach einem Gegenstandswert von 15.000 Euro. Der Gebührenvorschlag ist Gegenstand des Vergleichs.
Wessen Interessen vertrete ich denn? Meine? Oder die meiner Mandanten? Ich schätze mal, das Angebot lehne ich ab.
Eine Kölner Jurastudentin soll für ihre Examensarbeit für 2.000 Euro einen Ghostwriter beschäftigt haben. Das kam heraus, als im Rahmen eines anderen Verfahrens ihr Computer beschlagnahmt und ausgewertet wurde. Das Justizprüfungsamt hat die schwerste Sanktion gegen die Studentin verhängt – sie wird nicht mehr zur Prüfung zugelassen. Die Frau kann gegen die Entscheidung klagen.
Die Geschichte einer dilettantischen Erpressung erzählt Spiegel online. Die Polizei verwendet zweimal dasselbe Auto. Ob das so im Lehrbuch steht?
HÖHERE GEWALT
Wie es aussieht, können sich die Autoversicherungen beim Gesetzgeber bedanken. Der hat nämlich nicht nur verordnet, dass bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis keine Mehrwertsteuer fällig ist. Sondern sich auch noch die Regelung ausgedacht, dass die Mithaftung eines Autofahrers aus der sogenannten Betriebsgefahr nur noch bei „höherer Gewalt“ entfällt.
In der Gerichtspraxis scheint das dazu zu führen, dass Geschädigte selbst dann teilweise für ihren Schaden aufkommen müssen, wenn sie absolut nichts falsch gemacht haben. Beispiel: Ein erwachsener Fußgänger rennt plötzlich auf die Straße. Der Autofahrer reagiert schnell, kann aber trotzdem nicht mehr rechtzeitig bremsen
25 % Mithaftung, weil keine höhere Gewalt.
Oder ein Taxifahrer wechselt einfach die Spur, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Vollbremsung und Ausweichmanöver enden für den Autofahrer hinter ihm auf einer Verkehrsinsel.
30 % Mithaftung, weil keine höhere Gewalt.
Bei solchen Entscheidungen werden die Versicherungen versuchen, die Quoten noch höher zu treiben. Dagegen hilft dann nur noch eins: vernünftiger Verkehrsrechtsschutz.
Manche Leute machen es am Telefon so wichtig und eilig, dass ich für sie meinen Zeitplan umwerfe. Sehr schön, wenn der potenzielle Mandant dann nicht mal anruft und Bescheid sagt, dass er nicht kommt.
Wenn dann am nächsten Tag – ohne jede Erklärung – das gleiche Spiel wieder losgeht, bitte ich allerdings um Verständnis dafür, dass wir es künftig nach meinen Regeln spielen. Termin am Freitag. Früher geht nicht.
Ansonsten empfehle ich die anderen 3.999 Anwälte in Düsseldorf…
Ich bin ein bisschen stolz auf mich. Ohne fremde Hilfe zu Hause ein WLAN so installiert, dass es mit meinem Notebook spricht.
Dabei immer überlegt, was wohl meine Kunden sagen würden, wenn ich ihnen dafür, dass ich Ihnen meinen kostenpflichtigen Service anbiete, zunächst eine „Bereitstellungspauschale“ abknöpfe.
Nachtrag: Da in den Kommentaren Fragen nach dem Datenschutz aufgeworfen werden, ergänzend die Info, dass es sich um den DSL-Anschluss in meiner Wohnung handelt. Das LAN im Büro geht auch weiterhin über Kabel. Und WEP habe ich zu Hause auch aktiviert…
REISEMÄNGEL
Der Tagesspiegel berichtet pünktlich zum Ende der Berliner Sommerferien, wie man Reisemängel richtig geltend macht. Auch ich komme zu Wort.
NR. 4
In einer Scheidungssache festgestellt, dass ich der vierte Anwalt bin.
Kann man sein Geld eigentlich nicht schöner ausgeben?
Rechtsberatung durch Nichtanwälte wird leichter möglich. Das Bundesverfassungsgericht entschied jetzt, dass ein 74-jähriger ehemaliger Richter kostenlos zwei Kriegsdienstverweigerern helfen durfte. Als „erfahrener Jurist“ habe er hierzu auch die erforderlichen Kenntnisse, so die taz.
Der Artikel erläutert auch die wirtschaftlichen Hintergründe, die viele Seiten auf eine Aufweichung des Rechtsberatungsgesetzes hinarbeiten lassen. Insbesondere wollen die Rechtsschutzversicherungen ihre Kunden durch eigene Angestellte beraten lassen.
danke an Torsten Kleinz für den link /
Quelle Cartoon: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Ob im Büro oder zu Hause – hier in Düsseldorf heizt man mit Gas. Deshalb lese ich mit Interesse bei Spiegel online, dass der Brennstoff mit Luft und anderen billigen Substanzen angereichert wird – ohne dass gleichzeitig der Preis sinkt.
Zivilrechtlich ist das Ganze nicht sonderlich kompliziert. Wer eine nur der Gattung nach bestimmte Sache schuldet, hat eine Sache „von mittlerer Art und Güte zu leisten“ (§ 243 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch). Bei Erdgas dürfte sich das ja im Zweifel am Brennwert festmachen lassen. Allerdings findet man schon über Google schnell Allgemeine Geschäftsbedingungen von Stadtwerken, die es ausdrücklich erlauben, den Brennwert aus sachlichen Gründen zu vermindern.
Mal sehen, mit was Staatsanwälte heizen.
Auf ebay versteigert sich eine arbeitslose Informatikerin („Artikelzustand: neu“). Nach acht Tagen werden ihr schon 1,99 Euro Stundenlohn geboten. Das entspricht auch dem Startpreis.
(danke an Jürgen Matthes für den link)
KULTURK(R)AMPF
Der Springer-Verlag und die Spiegel-Gruppe kehren schnellstmöglich zur alten Rechtschreibung zurück. Spiegel online veröffentlicht die Meldung als Aufmacher und damit dürfte der Kulturkampf wohl eröffnet sein.
So lange die Schüler nach der neuen Rechtschreibung lernen (müssen), wird die Aktion scheitern. Besser kann man sich wohl nicht von seiner künftigen Zielgruppe entfremden.
FÜNF LEUTE
Endlich habe ich Sie mal am Telefon. Ich telefoniere schon seit Wochen hinter Ihnen her.
Ich habe mehrfach versucht, Sie zurückzurufen. Bei Ihnen geht niemand ans Telefon.
Als Außendienstler bin ich fast nie zu Hause.
Aber Sie haben doch ein Handy?
Selbstverständlich.
Dann geben Sie mir doch Ihre Nummer.
Nein, die gebe ich nicht raus. Die Nummer haben nur fünf Leute.
Tja, dann werden wir uns wohl auch in Zukunft selten sprechen…