Mein „Kampf für die Liebe“, dokumentiert von der Neuen Rhein Zeitung.
Archiv des Autors: Udo Vetter
BLUTDRUCKSTEIGERND
Vielleicht sollte die Rechtsanwaltskammer Einladungen zu Seminaren nicht mit dem Vermerk „Persönlich/Vertraulich“ versenden. Solche Schreiben verkürzen meine Lebenserwartung. In exakt gleicher Aufmachung werden nämlich Beschwerden von verärgerten (ehemaligen) Mandanten und sonstigen bösmeinenden Zeitgenossen zugesandt.
DRINGEND
Ich halte meine Durchwahl nicht wirklich geheim. Deshalb kommt es schon vor, dass die Anruferliste flasht, während ich telefoniere. 11 Versuche in knapp anderthalb Minuten, das habe ich auch noch nicht erlebt. Zumindest bis letzten Freitag.
KARRIEREENDE
Star-Anwalt Weck für immer ein Pflegefall?
Und wir haben neulich noch telefoniert.
RÄUBERISCH
RÄUBERISCH
Vier Wochen saß ein amerikanischer Tourist in München in Untersuchungshaft. Er soll versucht haben, in einem Brauhaus einen Maßkrug mitgehen zu lassen. Spiegel online berichtet, dass der zuständige Richter die lange Haft nachträglich „bedauerlich“ fand.
Das Problem war, dass sich der Tourist gegen einen Mitarbeiter des Brauhauses gewehrt haben soll. Dabei ist dann schnell die Schwelle zum „räuberischen Diebstahl“ überschritten, für den drakonische Strafen drohen.
HELLBOY
Eine Filmfirma hat ihr Sicherheitspersonal bei einer Autogrammstunde für den Streifen „Hellboy“ angeblich illegale Filmkopien konfiszieren lassen. Dumm, dass der Studioboss wohl ziemlich martialisch aufgetreten ist. Noch dümmer, dass es sich nach dem Bericht bei heise online um DVDs handelte, die sich die Zuschauer ganz legal aus dem Ausland besorgt haben.
Je nach Ablauf könnte die Aktion Diebstahl oder sogar Raub gewesen sein. Rausreden dürfte nicht ganz einfach sein. Sicherlich hätte man ja die Polizei holen können, so dass noch nicht einmal ein Festnahmerecht vorlag.
ALIBI
Wenn ein Beschuldigter zur Tat schweigt, darf ihm das nicht nachteilig angelastet werden. Wie aber ist es, wenn er sich teilweise äußert? Dann dürfen aus der Tatsache, dass er zu gewissen Punkten Angaben macht und zu anderen nicht, durchaus nachteilige Schlüsse gezogen werden.
Allerdings ist nicht jede Äußerung zur angeblichen Tat gleich eine Einlassung in diesem Sinne. So lange es beim „pauschalen Bestreiten“ der Tat bleibt (zum Beispiel Angabe eines Alibis), ist dies nach wie vor keine Teileinlassung. Darauf hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Urteil erneut hingewiesen, berichtet beck-aktuell.
LAUFZEITEN
Manche Gerichte sollten sich mal um die Qualität ihrer privaten Zustelldienste kümmern. Allein am 19. August erhielten wir folgende Schreiben:
4 x Amtsgericht Krefeld vom 18.5. (!), 5.7., 14.7., 19.7., 21.7.
1 x Arbeitsgericht Krefeld vom 26.7.
2x Arbeitsgericht Düsseldorf vom 21.7., 26.7.
Darunter Terminsaufhebungen von Terminen, die vor anderthalb Wochen waren. Und Ladungen zu Terminen mit gleichzeitigen Stellungnahmenfristen. Die Transportdauer führt dazu, dass die Schriftsatzfristen jetzt erst nach den Verhandlungsterminen ablaufen.
NACHGEFRAGT
Alle Rechnungen brav nummeriert, die Steuernummer angegeben. Davon hat man dann, dass irgendwelche Leute beim Finanzamt anrufen und sich erkundigen, was die Rechtsanwälte Vetter & Mertens denn so verdienen. Zum Glück hält zumindest unsere Sachbearbeiterin was vom Datenschutz und hat nachgefragt.
Auf die Rechnungen kommt ab sofort nur noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Angeblich kriegt man damit als Anrufer ggf. weit weniger sensible Informationen.
KARTELL
Das Bundesverfassungsgericht sprengt das Kartell der Insolvenzanwälte. Jeder Bewerber müsse entsprechend seiner Eignung gleichen Zugang zu Insolvenzverwaltungen haben, heißt es in der Entscheidung.
Bislang sieht die Praxis gemeinhin so aus, dass immer wieder die gleichen Anwälte vom Gericht beauftragt werden. Und zwar nach Kriterien, über die gemeinhin viel gemunkelt wird. Aber beweisen lässt sich natürlich nichts.
Mich persönlich betrifft das nicht, weil ich höchstens mal die Forderung eines Gläubigers zur Tabelle anmelde. Aber allen wirtschaftsrechtlich orientierten (Jung)Anwälten bietet sich hier eine große Chance. Obwohl ich fürchte, dass es bis zu einer spürbaren Änderung noch einer mächtigen Klagewelle an der Basis bedarf.
UNTREUER ANWALT
Zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung. So lautet das Urteil für einen Kölner Juristen. Der Ex-Anwalt hat laut Express Mandantengelder unterschlagen, u.a. Schmerzensgeld für ein schwerbehindertes Kind.
SIPPENHAFT
Die britische Regierung will Kinder von Inhaftierten ab einem frühen Alter überwachen. Damit soll verhindert werden, dass die Kinder später selbst straffällig werden. Angeblich, so dieser Zeitungsbericht, besteht eine 65-prozentige Chance, dass Kinder von Inhaftierten selbst ins Gefängnis kommen.
Zumindest bei Mädchen dürfte diese Zahl absurd überhöht sein. Unabhängig davon grüßt hier natürlich der Polizeistaat. Und nach Sippenhaft klingt das Konzept auch, trotz der frommen Vorsätze der zuständigen Ministerin.
(link gefunden bei Aktenvermerk)
KEINE STRAFE
Über 90 Minuten soll ein 19-jähriger ein drei Jahre jüngeres Mädchen vergewaltigt haben. Trotzdem müsse er nicht hinter Gitter, schäumt Bild.
Wenn man die geschilderten Fakten als richtig unterstellt, hat der junge Mann sicher Glück gehabt. Und mit Sicherheit einen guten Anwalt.
EM.TV UND DIE FOLGEN
EM.TV UND DIE FOLGEN
Das Oberlandesgericht Frankfurt sieht keine Prospekthaftung im Fall von EM.TV. Die Revision zum Bundesgerichtshof hat das Gericht ausdrücklich nicht zugelassen. Die Anwälte der Anlegerin schimpfen über „Willkür“ und kündigen eine Verfassungsbeschwerde an.
Btw: Die Pressemitteilung der Anwälte ist ein schönes Beispiel dafür, wie man sogar mit einem verlorenen Prozess PR machen kann.
WOHNGEMEINSCHAFTEN
Noch ein Detail der Hartz-IV-Reform: Ab 2005 haben die Sozialämter die Möglichkeit, auch bei reinen Wohngemeinschaften Einkommen von Mitbewohnern auf die Sozialhilfe anzurechnen. Eine Lebenspartnerschaft muss nicht mehr bestehen. Die Bremer Sozialverwaltung hat bereits angekündigt, dass sie so verfahren wird.
(danke an asw für den Hinweis)