KLEINER FEHLER

der winkelschreiber:

Ein vietnamesischer Asylbewerber klagte vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die Ablehnung seines Antrags und die angedrohte Ausweisung. Das Gericht wies die Klage als offensichtlich unbegründet ab. Einer der Urteilsgründe: Der Kläger habe ohne Entschuldigung in der Verhandlung gefehlt, mit seiner Furcht vor politischer Verfolgung könne es da so weit nicht her sein. Kleiner Schönheitsfehler: Der Kläger war in der Verhandlung sehr wohl anwesend, was auch aus dem Verhandlungsprotokoll hervorgeht. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil nun aufgehoben.

Wer es nicht glaubt, liest hier.

DIE HÖLLE

DIE HÖLLE

„Allein oder gemeinsam?“ Unter diesem Titel beleuchtet der hochschulanzeiger der FAZ die Karriereoptionen von angehenden Rechtsanwälten. Die Selbstständigkeit kommt gegenüber der internationalen Großkanzlei gar nicht übel weg. Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass der Artikel in dieser Richtung alles in rosigen Farben darstellt. Selbstständiger Anwalt ist so ziemlich der mieseste Job, den man sich vorstellen kann. Langweilige Fälle, nölige Mandanten, keine Kohle und ein miserables gesellschaftliches Ansehen. Ich rate allen Berufsanfängern dringend ab. Es ist die Hölle.

(Vorstehende Ausführungen gelten nur für Kanzleigründungen im Postleitzahlengebiet 40.)

Update: Spiegel online über die verzweifelten Methoden mancher Anwälte, an Kunden zu kommen.

(link via jurabilis)

KEINE

Die Bundesbank will einen Berater für ethische Angelegenheiten benennen. Dieser soll unter anderem „konkretere und transparentere Kriterien“ für die Annahme von Geschenken und Vergütungen festlegen. Was die Geschenke angeht, würde eigentlich auch ein Blick in das Bundesbeamtengesetz reichen:

§ 70 Der Beamte darf, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen oder Geschenke in bezug auf sein Amt annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder letzten obersten Dienstbehörde.

Was „keine Geschenke“ bedeutet, steht in jedem Kommentar zum Bundesbeamtengesetz. Somit dürfte der ethische Berater einen lauen, mit Sicherheit aber gut bezahlten Job haben.

KLASSE

Den Kollegen aus der M & A – Abteilung einer großen Anwaltskanzlei dezent darauf hingewiesen, dass ich kein Dr. bin. Obwohl er diese Anrede permanent in den Faxen und mails an mich verwendet. „Och“, lacht er, „das habe ich ja gar nicht bemerkt. Da muss meine Sekretärin mal das Häkchen aus dem Computer löschen.“ Der Doktortitel, gesteht er etwas verlegen, ist im System der Abteilung als „default“ eingestellt.

Offensichtlich gebe ich ein Gastspiel in einer anderen Liga.

LEBEN

Modernes Leben, aufgezeichnet vom millo:

„Wir sollten mal wieder einen großen Ausflug machen. Mit Anhang.“ „Was heißt hier ,Mit Anhang´? Soll ich etwa meinen Laptop mitbringen?“

SPÄTABENDS

SPÄTABENDS

Der Anrufer klingt bedrückt. Es ist spätabends.

Ich lese den law blog.

Das freut mich.

Jetzt hatte ich eine unerfreuliche Begegnung. Na ja, eigentlich war sie nicht unerfreulich. Im Gegenteil. Die Folgen könnten unerfreulich sein. Und darüber finde ich auf die Schnelle nichts im Netz.

Können Sie etwas konkreter werden?

Ich war weg am Samstag. Habe eine Frau kennen gelernt. Wir waren dann noch bei mir. Sie wissen schon.

Ja, ich erinnere mich dunkel. Sie sind offensichtlich noch jünger…

Auf jeden Fall erzählt sie mir heute Morgen was von der Richtung: Oh, habe ich hier bei dir gepennt? Ist doch nichts gelaufen, so richtig? Wäre nämlich nicht gut, weil ich nämlich diese Hormone in der Pille nicht vertrage, aber du hast ja schön aufgepasst, hast du doch? Wenn ich hätte, würde ich jetzt Sie nicht an einem ruhigen Ostersonntag stören…

Wenn sie Vater werden, müssen Sie für das Kind Unterhalt zahlen. Der richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.

Das sind feste Beträge?

Ja, vom Einkommen gehen 5 % runter, höchstens 150 Euro. Dann gucken Sie, wo Sie in der Tabelle liegen. Das Kindergeld kriegen Sie zur Hälfte angerechnet, aber erst, wenn Sie in einer der höhere Gruppen liegen.

Klar, logo, für ein Kind müsste ich zahlen. Hätte ich auch keine Probleme mit. Wie steht es aber mit dem Unterhalt meiner Bekannten? Muss ich für sie auch zahlen?

Das Gesetz ist da eindeutig. Zunächst mal bezahlen Sie alles rund um die Geburt…

… ist klar, ist klar …

… und danach, wenn die Mutter sich um das Kind kümmert und deswegen nicht arbeiten kann.

Oder will. Ich kenne sie ja kaum. Bisher.

Vereinfacht gesagt, können Sie damit rechnen, wie ein getrennt lebender Ehemann zahlen zu müssen. Also 3/7 von dem, was nach Abzug des Kindesunterhalts übrig bleibt. Ihnen bleibt wahrscheinlich also weniger als die Hälfte von dem, was Sie verdienen.

Und wie lange gilt das?

Zunächst mal drei Jahre. Praktisch aber unbegrenzt, wenn die Mutter für das Kind da sein will.

Und habe ich dann auch ein Besuchsrecht? Am Wochenende in den Zoo und solche Sachen.

Sicher, Sie können sogar ein gemeinsames Sorgerecht kriegen, wenn Sie sich verstehen. Aber es gibt keinen Anspruch auf Kontakt zu dem Kind nach dem Motto: Ich zahle, also darf ich auch Papa sein. Wenn man sich streitet, kann das sehr kompliziert werden. Das müsste man dann im Einzelfall besprechen. Genau wie den Unterhalt.

Tja, schauen wir mal. Jedenfalls haben Sie mir ein bisschen Klarheit geschaffen. Was bin ich Ihnen denn schuldig?

Wenn ich über unser Gespräch im law blog berichten dürfte, können wir ja erst mal schauen, wie es weitergeht.

Gute Idee, vielleicht waren ja auch andere weg. Bis dann also.

FEHLERQUOTE

Am Frankfurter Flughafen wird die Erfassung biometrischer Daten getestet. Freiwillige können ihre Iris scannen lassen. Derzeit noch in der Hoffnung, dass die Kontrollen schneller gehen.

Claudia Sanders vom DeutschlandRadio hat das „Enrollment-Center“ besucht. Ein Ergebnis ihrer Recherche (MP 3): Sogar die Verantwortlichen räumen ein, dass es definitiv eine Fehlerquote gibt. Derzeit darf also noch niemand nur aufgrund des Iris-Scans durch die Kontrollen. Wie groß das Fehlerrisiko ist, weiß niemand. Denn bisher hat lediglich der Patentinhaber eine Studie über die Einmaligkeit der Irisstruktur vorgelegt.

WICHTIGE DINGE

Die taz berichtet unter dem Titel „Zensorendämmerung“:

Das Amtsgericht Karlsruhe hat die Beschlagnahme von Herschell Gordon Lewis „Blood Feast“ beschlossen. Die Verbreitung des Films und der DVD stellt nun eine strafbare Handlung dar. „Blood Feast“ ist 41 Jahre alt: ein Klassiker des Splatter-Genres.

Aus einem Kommentar bei imdb.com:

hell, there’s NOTHING good in this film! The gore effects are somewhat realistic and there is tons of blood. Also, the killings are kind of uncomfortable to watch…the filmmakers seem to enjoy showing all this blood and gore. But, more often than not, it’s a laugh riot.

Aber vor so was müssen bei uns eben nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene geschützt werden.

(link gefunden bei it&w)

SCHÖNE ZEITEN

SCHÖNE ZEITEN

Eine Veranstaltung zum Thema „Weblogs & Geschäftsmodelle“. Echte Menschen versammelten sich hierzu am Donnerstag im Alten Sitzungssaal der IHK München. Der Raum hätte ausweislich des Fotos in Dieter M. Meyers Bericht auch als Kulisse für „van Helsing“ getaugt. Umso ehrenwerter, dass sich der Macher des Law-Blog und andere Aktivisten auf die eher spröde Materie einließen.

Ich lehne es inzwischen ab, über Weblogs zu theoretisieren. Selbst Leuten, die ihre Lebenspartner im Chat kennen gelernt haben und / oder später den Unterhalt online überweisen, kann man Weblogs nicht abstrakt näher bringen. Auch wenn ich gefragt werde (“ich habe gehört, du machst da so einen Chat, stimmt das?”), erkläre ich nichts, so lange der die Betreffende keinen Monitor vor der Nase hat.

Dann wird in drei Minuten ein Testblog angelegt und wer dann immer noch nicht begreift, worum es gehen könnte, wird Weblogs halt erst interessant finden, wenn die Bildzeitung darüber schreibt. Bekanntermaßen (siehe Aktien, Swatch-Uhren und ebay) ist die schönste Zeit dann allerdings meistens längst vorbei.

(link gefunden im HandakteWebLAWg)

42 STUNDEN

42 STUNDEN

Edmund Stoiber fordert die Verlängerung der Arbeitszeit. Laut rp online möchte er, dass alle Arbeitnehmer künftig wieder bis zu 42 Stunden arbeiten. Wer allerdings die Sechs-Tage-Woche nicht wieder einführen will, sollte daran denken, vorher das Arbeitszeitgesetz zu ändern:

§ 3 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Wenn man Arbeitnehmer länger als 40 Stunden arbeiten lässt, drohen Bußgelder. Wird die Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet, auch Freiheitsstrafe.