UNWÜRDIG

UNWÜRDIG

Ein Ehemann, der seine Frau vorsätzlich getötet hat, kann diese auch dann nicht beerben, wenn er in einem gemeinschaftlichen Testament als Alleinerbe eingesetzt worden ist. Sofern die Schuld des vermeintlichen Erben nachgewiesen ist, führt die vorsätzliche Tötung des Erblassers grundsätzlich zur Erbunwürdigkeit. So entschied gestern laut beck-aktuell das OLG Koblenz.

Viel, viel schwieriger wird es in den Fällen der fahrlässigen Tötung. Zum Beispiel bei alkoholbedingen Verkehrsunfällen, wo der angetraute Beifahrer ums Leben kommt. Die Hürden für eine Erbunwürdigkeit liegen jedenfalls sehr hoch, so dass es in solchen Fällen Alternativerben sehr schwer haben, an das Vermögen zu kommen.

ARZT HAFTET FÜR MEDIKAMENTENSUCHT

ARZT HAFTET FÜR MEDIKAMENTENSUCHT

Zum ersten Mal in Deutschland hat ein Patient hohen Schadenersatz von seinem Arzt erhalten, weil er nach jahrelanger Einnahme rezeptpflichtiger Schlafmittel abhängig geworden war. Ein 52 Jahre alter Patient aus Bremen bekam 75.000 Euro Schadenersatz zugesprochen, weil er nach jahrelanger Einnahme des Mittels Rohypnol süchtig geworden war. Dies teilten seine Anwälte Evelyn Lenz-Jakubczyk und Thomas Röwekamp am Freitag mit. Sie bestätigten damit einen Bericht der Zeit. Dem Bremer Patienten sei 18 Jahre lang eine Medikation ohne ärztliche Kontrolle verordnet worden, wobei der Arzt hätte wissen müssen, dass das Medikament zur Sucht führe.

Nähere Infos bei FLAME.

MIETMINDERUNG

Das Kammergericht Berlin hat laut Anwaltsuchservice entschieden, dass bei einer Mietminderung von der Warmmiete auszugehen ist. Das heißt, die immer in Prozenten geltend gemachte Mietminderung (zum Beispiel wegen kaputter Heizung im Winter: 50 %) wird von der Gesamtmiete einschließlich der Nebenkosten abgezogen.

Mal sehen, ob sich diese Entscheidung durchsetzt. Die weitaus meisten Gerichte, mit denen ich bisher zu tun hatte, berechnen die Mietminderung von der Kaltmiete.

AUF DEM KIEKER

Hui, jetzt geht es aber zur Sache. In einer Pizzeria, deren Inhaber ich vertrete, wurden zwei Herren angetroffen. Leider haben sie keine Arbeitserlaubnis. Das ist insoweit ein Problem, weil sie in der Küche Salat geputzt haben sollen. Die Stadt nimmt das zum Anlass, meinem Mandanten massiv zu drohen: mit dem sofortigen Widerruf der Gaststättenerlaubnis.

Angeblich soll er jetzt „unzuverlässig“ sein. Und das, obwohl er schon seit über 15 Jahren das Restaurant betreibt. Und nie etwas vorgefallen ist. Wenn es denn wahr sein sollte, dürfte zumindest der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sein. Es darf halt nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.

Im Übrigen: Ich alleine kenne ein paar Gastwirte, die wegen der gleichen Sache ein Bußgeld gekriegt haben. In erträglicher Höhe. Außerdem dürfte es ja wohl bald kaum noch gastronomische Betriebe geben, wenn man bei so einer Sache gleich zum letzten Mittel greift.

Was mich zu dem Ergebnis bringt, dass der zuständige Beamte meinen Mandanten irgendwie auf dem Kieker hat. Woran das liegt, muss ich allerdings noch rausfinden.

AN DEN PRANGER

Die Richterdatenbank soll wohl eine Art Pranger für selbstherrliche und ignorante Juristen sein. Na ja. Die wenigen Beiträge, die ich angeklickt habe, kommen wohl eher aus der querulatorischen Ecke. Hoffentlich ist diese Bemerkung nicht schon Grund genug, mich in den Pranger für Anwälte zu spannen. Den gibt es auf der Seite nämlich auch.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)

NETT

Auf meine Frage, warum es in diesem Großraumwagen des Intercity nicht mal in der 1. Klasse Steckdosen fürs Notebook gibt, reagierte der Schaffener ehrlich betroffen. Ja, das tue ihm sehr leid, die moderneren Wagen hätten alle Steckdosen. Und die Abteile seien nachgerüstet. Teilweise. Aber das sei halt noch ein alter Zug. Dann stand er da und überlegte, was er für mich tun kann. „Ich kann den Computer eine halbe Stunde auf der Personaltoilette einschließen. Da gibt es eine Steckdose.“

Entgegen weitverbreiteter Ansicht ist das Bahnpersonal also nicht immer ruppig und unkooperativ.

Eine Steckdose wäre aber trotzdem besser gewesen.

VOM NUTZEN DER RENTNER

Aus der beliebten Serie „Die Straßen von Bad Schwartau“. Titel der heutigen Folge: „Opi will jetzt auch ein Handy“:

Ein Rentner wurde am Donnerstagnachmittag Zeuge eines Ladendiebstahls und verhinderte durch beherztes Handeln, dass der Täter entkommen konnte. Er verfolgte den mutmaßlichen Ladendieb um 14.08 Uhr von einem SB-Markt
über die Hauptstraße bis zur Cleverbrücker Straße/Ringstraße. Unterwegs bat er einen Passanten um Benachrichtigung der Polizei.Dieser hielt über Handy Kontakt zur Einsatzleitstelle und gab laufend Standortmeldungen durch. Dadurch waren die Funkstreifenbesatzungen in der Lage, den Flüchtigen um 14.15 Uhr in der Ringstraße zu stellen. Die Tüte mit Lebensmitteln im Wert von 22 Euro hatte der 34jährige
Mann noch bei sich. Sie wurde sichergestellt. Auf dem Weg zur Dienststelle wurde der Rentner von einer Funkstreife zu Hause abgesetzt. Der mutmaßliche Ladendieb wurde zur weiteren Überprüfung zur Dienststelle gebracht.

(link von Mathias Schindler)

SCHADE

Heute hätte ich für Vergleichsgespräche sehr kurzfristig nach London fliegen können. Ausgerechnet am einzigen Tag in dieser Woche, an dem ich unter keinen Umständen kann. Wegen eines Termins in Hamburg, bei dem ich nicht mal dran denken kann, mich vertreten zu lassen.

Aber vielleicht kommen die in London an einem Tag nicht zu Rande. Am Freitag hätte ich dann Zeit, insbesondere fürs Britische Museum…

BLOND KIFFT GUT

Drogenkonsumenten sollten mal in den Spiegel schauen. Die einschlägigen Tests bevorzugen nämlich Blonde. Leute mit hellem Haar kommen bei gleichem Drogenkonsum besser weg. Behaupten zumindest Wissenschaftler von der Uni Heidelberg. Wegen der erheblichen Fehlerquellen der gängigen Haartests fordern sie auch bessere Standards, insbesondere Ringversuche. Die gibt es bei Alkoholtests schon lange.

Leider findet sich in dem Artikel kein Wort darüber, ob Färben „hilft“.

(link von Mathias Schindler)

ÜBERGRIFFE

ÜBERGRIFFE

amnesty international dokumentiert auf 93 Seiten (PDF) polizeiliche Übergriffe in Deutschland. Lobend wird erwähnt, dass sich die Zahl der feststellbaren Rechtsverletzungen in Deutschland in Grenzen hält. Vehement kritisiert amnesty aber, dass in den nachweisbaren Fällen die Ermittlungen häufig verzögert und die Täter, wenn überhaupt, außergewöhnlich mild bestraft werden (S. 87 des Berichts).

(via Handakte WebLAWg)

ALLTAG

Den Alltag auf unseren Straßen schildert ein Zeuge:

„Am besagten Tag befuhr ich die Straße Richtung Ratingen, der Fahrer des aufgefahrenen Fahrzeuges sprang aus seinem Wagen und schlug mit gezielten Faustschlägen den anderen Unfallbeteiligten nieder. Nur durch mehrere Passanten konnte er davon abgehalten werden, weiter drauflos zu schlagen.“

LETZTER DRÜCKER

LETZTER DRÜCKER

Wer immer auf den letzten Drücker arbeitet, sollte sich diese Entscheidung des OLG Celle merken. Einem Anwalt wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, weil ihm angeblich kurz vor Mitternacht (Fristablauf) die Textdatei vom Computer verschwunden ist. Das OLG Celle meint, dies sei nicht vorhersehbar und auch nicht zu verhindern gewesen.

Nicht zu verhindern gewesen? Klar, dass deutschen Oberrichtern Extras Optionen Autowiederherstellen rein gar nichts sagt.

(link via Handakte WebLAWg)

UNGLEICHER EINSATZ

Ein Mann erkrankt an schwerer Niereninsuffizienz, wenig später kommt noch Blasenkrebs hinzu. Eine Transplantation ist erforderlich. Die Versicherung, bei der er alle Policen hat, ist über sein Leiden bestens informiert. Schließlich fordert sie regelmäßig Gutachten an. Zwischen häufigen Krankenhausaufenthalten kriegt der Mann dann Besuch von zwei Vertretern der Gesellschaft. Die wollen mit ihm besprechen, wie er am besten 140.000,00 Euro anlegt. Aus einer der Lebensversicherungen.

Die „Berater“ dürften seinen Zustand der Versicherungsakte entnommen haben. Und besonders gesund kann ihr Kunde auch nicht gewirkt haben, nach jahrelanger Medikation und Chemo. Aber trotzdem haben die Herren nichts besseres zu tun, als ihm eine monatliche Rentenversicherung zu verkaufen und das Geld gleich wieder einzusacken.

Eine Rentenversicherung ist bekanntlich eine Wette auf die eigene Lebenszeit. Ich erspare mir, wer diese Wette gewonnen hat.