SCHÖNER TRICK

SCHÖNER TRICK

Bezieher von Betriebsrenten müssen seit Jahresanfang erheblich mehr für die Krankenversicherung bezahlen. Obwohl die Rechtmäßigkeit höchst streitig ist, versucht zum Beispiel die Barmer Kunden von Widersprüchen abzuhalten. Zitat aus einem Schreiben der Barmer:

Sie haben den Medien sicherlich entnommen, dass verschiedene Institutionen eine gerichtliche Klärung der Rechtmäßigkeit der Beitragserhöhung beabsichtigen. Hier wird es zu Musterstreitverfahren kommen. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass Sie ein eigenes Widerspruchs- bzw. Sozialgerichtsverfahren in der Sache anstrengen. Wir werden Sie zu gegebener Zeit über den Ausgang des Musterprozesses informieren.

Es kann nur dringend davor gewarnt werden, sich von solchen Sprüchen einlullen zu lassen. Zunächst steht in dem Hinweis mit keinem Wort, dass sich die Barmer auch an den Ausgang der Musterverfahren halten wird.

Außerdem haben die Krankenkassen schon bei den Beitragserhöhungen wegen der Einbeziehung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld seinerzeit dafür getrommelt, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Regelung wurde zwar später gekippt. Geld zurück bekamen aber nur Versicherte, die Widerspruch eingelegt und notfalls geklagt hatten.

Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren sind kostenlos. Man muss höchstens seinen Anwalt bezahlen. Man kann aber auch ohne Anwalt die Rechtsbehelfe einlegen. Weder Widerspruch noch Klage müssen begründet werden, da der Amtermittlungsgrundsatz gilt.

4 CENT

4 CENT

Das hat unser Steuerberater gar nicht gern. Die Februarrechnung eines Dienstleisters lautet auf 206,18 Euro. Abgebucht werden aber 2 Cent mehr. Im Januar wurden 198,47 Euro abgerechnet, aber 198,49 Euro abgebucht.

Telefonische Nachfrage bei der Firma. Zurück kam ein handschriftliches Fax: „Wir stellen gerade unsere Software auf XY um. Bitte verbuchen Sie den Mehrbetrag als Skonto.“ Wie das gehen soll, versuchte meine Sekretärin dann wiederum am Telefon rauszufinden.

Das war leider ein unmögliches Unterfangen. Schließlich hatte sie einen der Geschäftsführer am Telefon und erzählte ihm die Geschichte. Der Arme brach weinend zusammen. Er geht davon aus, dass er wegen des Fehlers ein paar tausend Rechnungen neu schicken muss.

Und ich gehe davon aus, dass mich die Diskussionen um 4 Cent mindestens 40 Euro Gehalt für die Mitarbeiterin gekostet hat. Wäre ein verlockender Gedanke, diesen Betrag einer bekannten Softwarefirma in Rechnung zu stellen.

ANWALT VON TATJANA

Es ist manchmal nicht leicht, sich ein strafrechtiches Mandat zu erhalten. Wenn das Rückgrat entsprechend aufgeweicht ist, mutieren Verteidiger schon mal zum Handlanger ihrer Klienten. Wie der Anwalt von Tatjana Gsell. Weil seine Mandantin auch im Knast schön sein wollte, schmuggelte er eine Perücke ein. Und büßt das jetzt laut Spiegel online mit einer Geldstrafe von 500 Euro. Sowie dem ewigen Makel: Sagen Sie mal, sind Sie nicht der …

EDE GOES SMS

Wer der Polizei bei der Fahndung nach Verbrechern helfen möchte, kriegt ab sofort spannende SMS aufs Handy. Wer Verbrecher ist und wissen will, wie der Informationsstand der Polizei gerade so ist, kann sich ebenfalls im SMS-Fahndungsportal registrieren. Er sollte allerdings bedenken, dass die Polizei auf der Webpage ausdrücklich um wahrheitsgemäße Angaben bittet und gleichzeitig schon mal droht:

Die Polizeidienststelle, der Sie sich zugeordnet haben, prüft die Datenbestände in unregelmäßigen Abständen auf Konsistenz.

Wer fertig gelacht hat, wird erwägen, ob die Anmeldung beim Portal nicht ein sicherer Weg ist, gleich mal ins Visier emsiger Rasterfahnder zu geraten. (Täter unbekannt? Wenn wir sonst nichts haben, checken wir doch mal per Stealth-SMS, ob sich einer unserer Hilfssheriffs mit Handy gerade in verdächtiger Nähe zum Tatort rumtreibt.)

Abgesehen davon ist eine Rechtsgrundlage für die „Überprüfung“ – zumindest unter Wahrnehmung polizeilicher Befugnisse – für mich nicht ersichtlich.

Update: Spiegel online über Schilys nutzlose Handyjagd

ALLES WIRD GUT

Ein reuiger Schüler, ein verständnisvoller Direktor, verzeihende Lehrer, faire Polizisten. Fehlt nur noch ein sanftmütiger Staatsanwalt und die Geschichte vom Haschkuchen vor dem Lehrerzimmer kriegt die Kurve zum Happy End des Jahres.

Wenn das Verfahren dann eingestellt ist, kriegt Ole bestimmt eine Chance beim Fernsehen. Mal abgesehen vom obligatorischen Auftritt bei stern tv.

AUCH EIN CLUB

Großkanzleien können sich der schlechten wirtschaftlichen Entwicklung nicht entziehen. So meldet beck-online, dass bei Freshfields Bruckhaus Deringer die angestellten Anwälte nur einen Bonus von 3 statt 5 % erhalten haben. Außerdem würden immer weniger „Asscociates“ auch zu Partnern befördert.

Jetzt weiß ich endlich, warum sich hier in Düsseldorf „Subway“ direkt um die Ecke der Großkanzlei niedergelassen hat. Und warum es dort (bei Subway) mittags immer brummt, während es bei den Nobelitalienern deutlich ruhiger zugeht.

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Die eifrigen Vertrags“übernehmer“ von Moxmo (Hintergründe) haben nur folgende läppische Antwort geschickt:

Sehr geehrter Herr Vetter,
wir bedauern sehr, dass Sie unseren mobilen Zahlungsdienst nicht weiter in Anspruch nehmen moechten. Wunschgemaess bestaetigen wir Ihnen die Kuendigung Ihres Moxmo-Zugangs. Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, aus welchem Grund Sie kuendigen moechten, damit wir unseren Service fuer kuenftige Kunden verbessern koennen. Vielen Dank im voraus. Fuer weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverstaendlich weiterhin gerne zur Verfuegung. Schicken Sie bitte Ihre E-Mail an support@moxmo.de.

Mit freundlichen Gruessen
Ihr Moxmo Support Team
Michele D. Marx

Ist das Ganze eine Strafanzeige wert? Da ich mir nicht sicher bin, lasse ich mal wieder die Mehrheit in den Kommentaren entscheiden.

MORGEN

Gespräch zwischen Häftling und Vollzugsbeamten:

Ich möchte diesen Antrag abgeben.

Den kann ich heute nicht mehr bearbeiten. Kommen Sie bitte morgen wieder.

Ist morgen besser?

Auf jeden Fall, da bin ich nicht da.

VERRECHNET

Einem Mandanten, der mit seinem derzeitigen Anwalt unzufrieden ist, folgenden Vorschlag gemacht:

Ich schaue mir mal Ihre Akte an. Kostet 150 Euro pauschal. Dann sehen wir mal, ob der Kollege es wirklich nicht auf die Reihe kriegt.

Jetzt liegt die Akte vor mir. Laut Paketschein 18,6 Kilo Papier. Mit saloppen Preiszusagen werde ich in Zukunft etwas vorsichtiger sein…

STROMDIEBSTAHL

Notebook-Nutzer leben riskant:

An einer frei zugänglichen Steckdose im ICE-Bahnhof Kassel-Wilhelmshöhe hatte ein Trierer Student den Akku seines Laptop-Computers aufgeladen. Der Bundesgrenzschutz leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein – wegen des Diebstahls von Strom im Wert von unter einem Cent. Hintergründe

Wir wären nicht in Deutschland, wenn wir für so etwas keinen eigenen Paragrafen gäbe. § 248c Strafgesetzbuch untersagt es, Energie aus einer Anlage mittels eines Leiters zu entziehen, der zur ordnungsgemäßen Entnahme von Energie aus der Anlage nicht bestimmt ist.

Dreh- und Angelpunkt ist zunächst die Frage, ob die Entnahme nicht „ordnungsgemäß“ ist. Der Tatbestand erfasst nämlich in erster Linie das „Anzapfen“ von Stromleitungen und nicht die Nutzung von Steckdosen.

Außerdem stellt sich die Frage, ob der Student den erforderlichen Vorsatz hatte. Wenn die Bahn in dem Bericht selbst erklärt, dass sie in ihren Lounges und Zügen Strom für Notebooks bereit hält, könnte man ja getrost annehmen, dass sie auch gegen die Nutzung einer frei zugänglichen Steckdose nichts hat. Letztlich wäre ja auch kein Schaden entstanden, wenn der Student einige Meter weiter hochoffiziell den gleichen Strom hätte beziehen können.

Am schlimmsten an der ganzen Geschichte ist jedoch, dass die Sache weder der Bahn noch dem Bundesgrenzschutz peinlich zu sein scheint.

(via vowe dot net und E-Business Weblog)