VOM ZUSTAND DES STAATES

Die Präsidentin des Bundesfinanzhofs, Iris Ebling, hat dem Bundesfinanzministerium vorgeworfen, Urteile zu Gunsten von Steuerzahlern zu ignorieren. Das Ministerium veröffentliche Entscheidungen des Gerichts verspätet oder überhaupt nicht im Bundessteuerblatt, sagte Ebling laut beck-aktuell.

Das Pikante an der Sache ist, dass die Finanzämter vor Ort höchstrichterliche Urteile nur anwenden dürfen, wenn diese im offiziellen Blättchen „freigegeben“ worden sind. Das führt dann dazu, dass Finanzbeamte stur auf Auffassungen beharren (müssen), obwohl das höchste deutsche Steuergericht schon das Gegenteil entschieden hat.

Mitunter soll es Jahre dauern, bis ein Urteil des Bundesfinanzhofes umgesetzt wird. Es sei jetzt eine „kritische Größe“ erreicht, beschwert sich die Gerichtspräsidentin.

Aber wem sagt sie das.

WIR LÖSEN DAS

WIR LÖSEN DAS

Vorladungen der Polizei. Wirken amtlich. Verpflichten zu nichts. Aber als Verteidiger bin ich immer baff erstaunt, dass selbst gestandene Persönlichkeiten innerlich stramm stehen, bloß weil ihnen ein Polizeihauptkommissar einen Brief schreibt.

Sie brauchen dort nicht hinzugehen. Ich melde mich als Ihr Anwalt und sage den Termin ab.

Geht das denn? Stehen die dann nicht plötzlich vor meiner Haustür?

Viele Beamte tun aber auch alles, um den Druck zu erhöhen. Das Schreiben ist natürlich als „Vorladung“ betitelt, obwohl es eigentlich nur eine Einladung ist – die man auch ausschlagen kann.

Weiter heißt es dann:

Im Falle der Verhinderung (z.B. berufliche Gründe, Krankheit) bitte ich um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann.

Wäre es nicht fair, dem Beschuldigten zu erklären, dass er nicht „verhindert“ sein muss, um nicht zu erscheinen? Dass es ihm absolut frei steht, auch einfach im Bett zu bleiben. Entweder weil er keine Lust hat, mit der Polizei zu sprechen. Oder weil er es nicht für sinnvoll hält (also fast immer).

Doch das obrigkeitliche Gehabe geht noch weiter:

Die Vernehmung soll Ihnen Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsmomente aufzuklären und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen geltend zu machen.

Das klingt ja verdächtig nach einer Veranstaltung der Wohlfahrtspflege. Die Polizei, dein Freund und Helfer. Immer ein offenes Ohr für die Probleme Verdächtiger. Kommen Sie in unsere Sprechstunde und wir lösen das Problem schon. Ehrenwort.

Angebracht wäre dann eigentlich auch der Hinweis darauf, dass man als Beschuldigter das Recht hat, jederzeit und unter allen Umständen zu schweigen. Dass es einem freisteht, einen Anwalt zu befragen. Und zwar schon vor der Vernehmung.

Obwohl auch dieses wichtige Recht ebenso in § 136 der Strafprozessordnung steht, wird es in den allermeisten Vorladungen nicht erwähnt.

Warum ich das schreibe? Weil schon wieder ein Mandant darauf reingefallen ist. Am Vormittag hatte er sein Rendezvous mit dem Cop, am Nachmittag kam er dann zu mir. Da konnte ich ihn nur noch dazu beglückwünschen, dass er sich wahrscheinlich grundlos um Kopf und Kragen geredet hat.

SCHÖN GEREDET

SCHÖN GEREDET

Urlauber können sich grundsätzlich nur auf Versprechungen verlassen, die im Reiseprospekt stehen oder direkt vom Veranstalter stammen. Verspricht dagegen das Reisebüro zu viel, muss der Reiseveranstalter hierfür nicht einstehen, hat laut beck-aktuell das Landgericht München I entschieden.

Mit anderen Worten: Die ganze „Beratung“ hat keinerlei rechtlichen Wert, wenn man sich nicht alles vom Veranstalter bestätigen lässt.

FUNDSACHEN

Einer Ermittlungsakte entnehme ich, dass die Deutsche Post AG Fundsachen, die kurzerhand in Briefkästen eingeworfen werden, den Eigentümern wieder zustellt. In Marburg gibt es dafür sogar eine Zentralstelle.

In meinem Fall war die Brieftasche zwar noch komplett, einschließlich Kreditkarten, Führerschein etc. Allerdings fehlten über 100 Euro Bargeld. Was der Finderin jetzt eine Anklage wegen Unterschlagung eingebracht hat.

Fundbüro oder persönlich Abgeben scheinen doch der bessere Weg.

LEBENSERWARTUNG

Wo wir schon bei deprimierenden Nachrichten sind. Das jährliche Rundschreiben des Versorgungswerks der Rechtsanwälte ist auch immer dafür gut:

„In den letzten 12 Monaten sind 25 Mitglieder verstorben mit einem Durchschnittsalter von 48 Jahren.“

GESCHLECHTSNEUTRAL

Aus den Google News:

In Norwegen steht eine Frau kurz vor einer Anklage wegen Vergewaltigung. Die 22-Jährige aus Bergen soll sich an einem schlafenden Mann vergangen haben. Das Opfer erstattet Anzeige. Die Polizei hält seine Angaben für glaubhaft. Demnach wurde der 30- Jährige wach, als die Frau sexuelle Handlungen an ihm ausführte.

Seit 1998 ist übrigens auch in Deutschland der einschlägige Paragraf 177 des Strafgesetzbuches geschlechtsneutral formuliert.

WUNDER

beck-aktuell berichtet über eine Frau aus Thailand, die früher ein Mann war und jetzt einen Deutschen heiraten möchte. Die Geschichte drumrum ist juristisch nicht so brisant. Stutzig gemacht hat mich nur der Hinweis:

Die 28-Jährige hatte sich 1999 in Thailand operieren lassen und kann auch Kinder bekommen.

Darf man das glauben?

LEIDENSCHAFT

Aus einem Vortrag von Professor Claus Roxin über Studium und Beruf der Juristen:

Das Fazit aus alledem ist, dass Jus meist studiert wird, weil keine übermächtige Neigung zu einem anderen Fach vorliegt und weil man sich – auch mit einigem Recht – gute Karrieremöglichkeiten davon verspricht. „Junge, ich rate Dir, Jura zu studieren“, sagte mein Vater im Jahre 1950, „denn das eröffnet Dir die meisten Möglichkeiten.“ Das ist im wesentlichen richtig. Auch ist eine so motivierte Studienwahl durchaus legitim, obwohl sie mehr einer Vernunft- als einer Liebesehe gleicht. Wie aber die Praktizierung einer Vernunftehe zur Liebe führen kann, ist dies auch bei der Verbindung mit der Jurisprudenz möglich. Ich selbst bin ein lebendiges Beispiel dafür, und viele von Ihnen sind es hoffentlich auch.

Der Jurist aus Leidenschaft – also in letzter Zeit ist mir der sehr selten begegnet…

(via LAWgical)