2. KLASSE

2. KLASSE

Kinder sind nicht gleich Kinder. Zumindest nicht bei sexuellem Missbrauch. So äußert sich das Oberlandesgericht München über die strafbaren Taten eines 64-jährigen wie folgt:

Vielmehr waren die Kinder aufgrund bestehender Verwahrlosungstendenzen infolge fehlender erzieherischer Wirkung ihrer Eltern erkennbar selbst an den vorgenommenen sexuellen Handlungen interessiert. Dies hat der Angeklagte lediglich ausgenutzt, ohne hierbei irgendwelchen körperlichen oder psychischen Druck auszuüben.

Der Satz als solcher steckt voller Ungeheuerlichkeiten. Für das Gesetz macht es zunächst einmal überhaupt keinen Unterschied, ob Kinder an sexuellen Handlungen „interessiert“ sind, sofern ein solches Interesse überhaupt auf freier Willensbildung beruhen kann – was ich bezweifle. Sexueller Missbrauch von Kindern ist strafbar, egal, ob das Kind „einwilligt“ oder sogar eine aktive Rolle spielt.

Dass Kindern aus sozialen Brennpunkten zu Menschen zweiter Klasse abgestempelt werden, scheint das Oberlandesgericht München auch nicht zu sehen. Glücklicherweise gibt es auch in der Münchner Justiz heftige Kritik an der Entscheidung.

Einzelheiten in der Süddeutschen Zeitung und bei Telepolis sowie bei Vertretbar.de.

GEKNIFFEN

Wann liegt ein schwerer Betrug vor? Bei der Frage nach dem erforderlichen Vermögensschaden geisterten immer verschiedenste Zahlen durch die Gerichtssäle der Republik. Mal waren schon 10.000 Euro ein „Vermögensverlust großen Ausmaßes“, dann wieder reichten 100.000 Euro doch noch nicht.

Die Grenze liegt bei 50.000 Euro, hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.

Das ist wieder eines der Urteile, bei deren Lektüre sich etliche Straftäter in den Hintern beißen, weil ihre Verurteilung vor dieser Entscheidung rechtskräftig geworden ist. Nachträglich ändert sich nämlich nichts.

Ich habe noch ein paar Sachen im Aktenschrank, bei denen diese Klarstellung sehr hilfreich sein wird…

(Quelle: beck-aktuell)

GRENZEN

Spiegel online:

Es mehren sich die Polizeieinsätze gegen streikende Studenten. In Göttingen trugen Beamte Dutzende Streikposten aus Unigebäuden. In Berlin müssen Kriminalisten nach dem Täter fahnden, der den Weihnachtsbaum vor dem Roten Rathaus kürzte. Und in Leipzig sollen Studenten mit gefälschten Dokumenten die Stimmung angeheizt haben.

Die Lust an der Revolte sollte einem nicht den Blick für mögliche Konsequenzen verstellen. Ansonsten erspare ich mir den erhobenen Zeigefinger.

DIE SEGNUNGEN DER EU

Das Landessozialgericht Essen beglückt unsere Nachbarn:

Eine in ihrem Heimatland beschäftigte und mit ihrer Familie dort wohnende Niederländerin kann einen Anspruch auf deutsches Erziehungsgeld haben, wenn ihr Ehemann in Deutschland Arbeitnehmer ist.

Die Begründung versteht man nicht.

Die Welt auch nicht.

HAUSBESUCHE

Rechtsanwälte müssen ihr Honorar am Wohnort bzw. Sitz ihres Kunden einklagen. Damit hat der Bundesgerichtshof laut beck-aktuell jetzt mit einem letzten Anwaltsprivileg gebrochen. Nach der bisher „herrschenden Meinung“ wurden die Dienste des Anwaltes stets am Kanzleisitz erbracht. In Zeiten von Mobilfunk, Laptop und Internet wohl kaum noch haltbar…

Überdies habe ich gehört, dass sich der eine oder andere Anwalt mittlerweile sogar zu Hausbesuchen erniedrigt.

VOLKES STIMME

In Sachen Tom & Sonja begründet der Vorsitzende Richter sein Urteil laut Spiegel online wie folgt:

Ich gehe davon aus, dass das, was sie in den folgenden Jahren erwartet, schlimmer sein wird als der Tod. Sie werden im Gefängnis als Kindermörder und Kinderschänder auf der untersten Stufe stehen und werden sich für lange Zeit im Gefängnis gefahrlos nicht bewegen können.

Dazu fällt mir spontan § 111 Strafgesetzbuch ein:

Wer öffentlich … zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter … bestraft. … Bleibt die Anstiftung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. …

Die Verteidiger werden es bedauert haben, dass es für einen Befangenheitsantrag eine klare zeitliche Grenze gibt. Der Antrag kann nur gestellt werden, bis der Angeklagte sein letztes Wort gesprochen hat (§ 25 Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung).

UNVERLANGT (UND OHNE RÜCKPORTO)

UNVERLANGT (UND OHNE RÜCKPORTO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 09.10.03 habe ich mich bei Ihnen als Rechtsanwalt beworben. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Interesse an meiner Mitarbeit haben.

Mit freundlichem Gruß
T., Rechtsanwalt

Sehr geehrter Kollege T.,

auch keine Antwort ist manchmal eine Antwort.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Vetter, RA und Fachanwalt für Strafrecht

BLUFF

Aus dem Wohnungsmietvertrag einer großen Düsseldorfer Firma:

Bei Abschluss des Mietvertrages zahlt der Mieter eine Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten. Sie ist unverzinslich.

Dazu § 551 Bürgerliches Gesetzbuch:

(1) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen … üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. …

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Aber wie mir mein Mandant erzählt, behauptet die Firma gegenüber allen ausziehenden Mietern: „Wir haben noch nie eine Kaution verzinst. Sie können uns ruhig verklagen. Wir haben bisher jeden Prozess gewonnen.“

Gut geblufft. Aber offenbar scheut ein großer Prozentsatz der Mieter den Streit, so dass sich diese dreiste Behauptung wahrscheinlich am Ende sogar lohnt…

HH MACHT SCHLAU

Wer sich die Notenverteilung im Zweiten Juristischen Staatsexamen ansieht, entdeckt wundersame Zahlen: In Hamburg schaffen 39 % der Absolventen ein Prädikat, in Sachsen-Anhalt nur 4,4 %. Auch in Bayern gelingt nur 12,35 % die Note vollbefriedigend oder besser.

Der Kollege Alexander Hartmann spricht leicht resigniert von „Segnungen des Föderalismus“. Ich glaube, er hat noch Prüfungen vor sich – ausgerechnet im ebenfalls nicht laschen Berlin (13,15 %).

INTERNETT

Wo wir heute schon mal über Nerds gesprochen haben, veröffentliche ich als Revanche einen Beitrag aus der Reihe „Juristen erklären das Internet“:

F: Was ist ein FTP-Server?
A: Es antwortet LG Braunschweig, Urteil vom 21.7.2003 – 6 KLs 1/03, rechtskraeftig, CR 2003, 801:
FTP-Server sind Systeme, in denen gecrackte, also nach Ueberwindung des Vervielfaeltigungsschutzes kopierte, Software geladen ist.

Danke für den Tipp, Andrejs Blog.

Frank Lachmann (argh) weist auf eine ganze Sammlung solcher Stilblüten hin. Daufaq hat ein vielversprechendes Ziel:

Endlich können alle DAUs an der Weisheit der Juristen teilhaben und das Wesen des Internet in seiner ganzen Pracht erkennen und so zu einer höheren Daseinsform aufsteigen.

Und was sind DAUs?

ELTERNZEIT

Der Erziehungsurlaub heißt jetzt Elternzeit. Genommen werden kann die normale Elternzeit nach dem Gesetz bis zur „Vollendung des 3. Lebensjahres“ des Kindes.

Einer meiner Mandanten ist nicht nur Arbeitgeber. Sondern auch Nerd. Deshalb fragte er mich, wann die Elternzeit jetzt juristisch genau endet, wenn der Sohn seiner Mitarbeiterin F. am 3. Dezember 2000 geboren wurde.

Klar, dachte ich, die Elternzeit endet logischerweise am 3. Dezember 2003. Frau F. musste also wieder am 4. Dezember arbeiten gehen. Zum Glück habe ich vor der Antwort noch einmal ins Gesetz geguckt. Nach § 187 BGB wird der Tag der Geburt erstaunlicherweise bei der Berechnung der Frist komplett mitgerechnet. Konsequenz: Die dreijährige Elternzeit endete schon am 2. Dezember 2003, 0 Uhr.

Da es auch in den meisten Broschüren falsch steht, würde ich wetten, dass jede Menge Elternzeitler ihre Arbeit mit einem abmahnfähigen Verhalten beenden. Sie fehlen schlicht und einfach unentschuldigt, was ja bekanntermaßen ein Grund für eine Abmahnung oder sogar Kündigung sein kann.

Meinen Mandanten habe ich allerdings überzeugt, dass er besser gar nicht groß diskutiert. Wer möchte schon als jemand dastehen, der eine Mutter nicht mit ihrem Kind den 3. Geburtstag feiern lässt? Das verstand sogar er. Vielleicht ist er doch kein Nerd.

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Wer eigene oder fremde Daten mit Erlaubnis auf CD?s oder DVD?s kopiert, kann die Urheberrechtsabgabe von der GEMA zurück verlangen. So wird es zumindest hier berichtet . Die Abgabe wird beim Kauf jedes Datenträgers automatisch erhoben.

(link gefunden bei Handakte WebLAWg)