ERMAHNUNG

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Entfernung einer bloßen Ermahnung oder schriftlichen Rüge aus der Personalakte. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden. In dem der Personalakte beigelegten Ermahnungsschreiben hatten die Vorgesetzten Arbeitsmängel bei der Buchführung festgehalten.

Genauere Angaben dazu oder eine Kündigungsandrohung für den Wiederholungsfall enthielt das Schreiben jedoch nicht. Damit rührt es laut Urteil nicht am Status des Arbeitsverhältnisses, wie zum Beispiel eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung. Deshalb habe ein Arbeitnehmer auch nur in Ausnahmefällen ein Recht auf Entfernung, etwa bei ehrverletzenden Behauptungen.

(Quelle: Anwalt-Suchservice)

REISEN BILDET

Bei Sprachkursen und sonstiger Fortbildung im Ausland vermuteten die Finanzämter bisher immer ein Privatvergnügen. Deshalb konnten die Kosten nicht steuerlich abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass es mit der Dienstleistungsfreiheit im vereinten Europa nicht mehr zu vereinbaren ist, Fortbildung im Ausland zu diskriminieren. Näheres bei beck-aktuell.

Klingt unspektakulär, kann aber weit reichende Folgen haben. Wer ist jetzt noch daran gehindert, zur Spanien- oder Italienreise, gemeinhin auch Jahresurlaub genannt, gleich noch ein Weiterbildungsprogramm vor Ort zu buchen und das ganze von der Steuer abzusetzen? Oder der Wochenendtrip nach London. Lässt sich doch prima mit einigen Stunden Fachkunde aufmotzen.

Ich denke an Strafprozessrecht auf Mallorca. Oder Kündigungsschutz in den Alpen. Mit 50%-iger Beteiligung des Finanzamtes bekommt sogar ein Urlaubsmuffel wie ich Lust, die einschlägigen Kataloge zu wälzen.

PINGUINE

Heute morgen am Landgericht. Eine Prozesspartei hatte ihren Sohn mitgebracht. Während vorne 10 Pinguine vor dem Richtertisch in der Schlange warteten, verstellte der muntere 8-jährige mal locker, still und heimlich die Zahlenkombinationen von 2 Anwaltskoffern. Als die Kollegen später ihre Akten verstauen wollten, gab es lange Gesichter. Der Kleine saß längst wieder bei Mama und Papa. Mit seiner perfekten Unschuldsmiene könnte er sich das Jurastudium glatt sparen…

Nachtrag: Handakte WebLAWg greift das Stichwort Pinguine auf und zeigt ein Musterbeispiel anwaltlicher Taktik:

ANWALTSSCHICKSALE

Drogen sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Sonst fallen sie schon mal aus der Tasche. Pech, wenn dies im Gerichtssaal geschieht. Doppeltes Pech, wenn man Anwalt ist. Die ganze Story. (link via shithappens.)

Passend dazu das Schicksal eines Bonner Strafverteidigers . Der Kollege zählt auch angebliche Drogenbosse zu seinen Mandanten. Die Staatsanwaltschaft fand jetzt in seiner Garage unter einem Stapel Reifen und alten Lappen einen Hartschalenkoffer mit 3,5 Millionen US-Dollar in bar. Der Anwalt tauschte darauf hin seine Kanzlei auf der Adenauerallee mit der Gefängniszelle. Nachzulesen im Express.

UNMENSCHLICH

Ein Strafgefangener, berichtet beck-aktuell, war für einen Zeitraum von zwei Monaten gemeinsam mit einem weiteren Gefangenen in einem Haftraum mit einer Grundfläche von circa 7,5 Quadratmetern und einer nur durch eine circa 80 cm hohe Vorstellwand abgetrennten Toilette ohne separate Entlüftung untergebracht. Die Türen des Haftraums wurden täglich für vier Stunden geöffnet.

So geht es nicht, entschied jetzt ein Gericht. Die Unterbringung in einer doppelbelegten Einzelzelle mit offener Toilette stelle eine Brechung menschlicher Subjektivität unter Verletzung der körperlichen und psychischen Identität und Integrität dar, betonten die Richter. Die vorhandene Schamwand biete weder hinreichenden Sicht- noch Geruchsschutz, so dass im Falle der Toilettenbenutzung durch einen Gefangenen in unzumutbarer Weise beiden Gefangenen jeder Rückzugsraum genommen, in ihre Intimsphäre eingegriffen und ihre Menschenwürde negiert werde.

Schauplatz ist übrigens nicht Südamerika. Sondern Hessen.

DISKUSSION

In Reihe 9 gab es eine heftige Diskussion über die Frage, ob man einen MP3-Player im Landeanflug abschalten muss. Für die Flugbegleiterin war es ein elektronisches Gerät. Der Hirni neben mir war der Meinung, dass es sich um ein elektrisches Gerät handelt. Die arme Frau musste tatsächlich mit dem Käpt?n drohen, bevor der Passagier widerwillig und unter lautem Zetern die Knöpfe aus dem Ohr nahm. Anschliessend verkündete er, dass er nie wieder Lufthansa fliegt. Diese Ankündigung brachte ihm dann den ersten Applaus.

So, jetzt mal sehen, was der Rückflug bringt.

STILL

Zumindest bis Dienstagabend bleibt es im law blog still. Ich bin um 11 Uhr am Arbeitsgericht Hamburg. Um 16.30 Uhr geht es erst zurück. Aber auch das hat seine positiven Seiten. Vielleicht reicht die Zeit diesmal für eine Hafenrundfahrt.

DYNASTIEN

Über die Motive für die Studienwahl berichtet Spiegel online:

Medizin und Jura bilden eine eigene Welt mit anderen Gesetzen und ziehen Kinder aus der Oberschicht an – „es gibt ja ganze Ärzte- und Juristendynastien“, so Markus Schölling. Kinder aus solchen Familien lernten schon im Alltag die Denkweise von Anwälten und Medizinern kennen. Das erleichtere nicht nur die Entscheidung für das Studium, sondern auch die Orientierung an der Universität.

Mein Patenkind Sophie, Tochter meiner Kollegin und eines (anderen) Anwalts, außerdem in diesem Anwaltsbüro so gut wie zu Hause, ist jetzt 6 und will seit 2 Jahren nur eins: Polizistin werden.

Hach, was sind wir liberal…

ÄCHZ

ÄCHZ

Gerade war das ZDF hier im Büro. Das Interview dauerte exakt 5 Minuten. Dann kamen eine Stunde „Szenen“: Udo steht am Bücherregal. Udo schreibt eine e-mail. Udo geht durch den Flur. Udo liest eine Akte. Udo lehnt am Empfangstresen. Jedes Mal mussten 2 große Scheinwerfer umgebaut und eingerichtet werden, um mein aufregendes Leben ins rechte Licht zu setzen.

Spruch des Tages: „Zu fettig?“ „Ne, das regele ich noch ab.“

Aber die Reporterin war sehr nett.

ABWICKLUNGSVERTRAG

Dass ein Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitsamt mit sich bringt, ist bekannt. Deshalb bieten Arbeitgeber jetzt verstärkt Abwicklungsverträge an. Es wird also zuerst eine Kündigung ausgesprochen. Abfindung, Freistellung etc. werden dann in einem gesonderten Vertrag geregelt.

Nach der Theorie hat der Arbeitnehmer dann nicht an der Beendigung seiner Anstellung mitgewirkt, weil die Kündigung vom Arbeitgeber ausging. Dies sollte man jedoch mit Vorsicht genießen. Seitdem immer mehr Abwicklungsverträge auf den Tisch flattern, werden die Arbeitsämter zunehmend skeptisch. Sie unterstellen (manchmal ja nicht ganz ohne Grund), dass der Abwicklungsvertrag ein verkappter Aufhebungsvertrag ist und – verhängen eine Sperrzeit. Das wiederum bedeutet dann erst einmal kein Arbeitslosengeld und einen möglicherweise jahrelangen Prozess gegen das Arbeitsamt vor dem Sozialgericht.

Um das Risiko zu minimieren gibt es 2 Möglichkeiten:

1. Beim Arbeitsamt fragen und sich schriftlich bestätigen lassen, dass der Abwicklungsvertrag nicht zu einer Sperrzeit führt. Bitte nicht auf mündliche Zusagen vertrauen.

2. Vor dem Arbeitsgericht klagen und den Abwicklungsvertrag dort als gerichtlichen Vergleich abschließen. Hiergegen kann das Arbeitsamt nichts einwenden.