Vorwürfe gegen Steuer-Staatsanwältin
Polizist wegen Todesschüssen verhaftet
Zehntausende Kinder ohne Krankenversicherungsschutz
Aus der Mail eines Mandanten:
Es gelten meine AGB.
Aber meine Zahlungsbedingungen.
Im November 2007 teilte mir die Polizei mit, der beschlagnahmte Computer meines Mandanten werde „in Fremdvergabe von einer Drittfirma“ ausgewertet.
Seitdem ist über ein Jahr vergangen. Ein Auswertungsergebnis liegt noch nicht vor.
Wir haben es nicht eilig. Aber trotzdem ist die Frage erlaubt, wieso die (überlastete) Polizei ausgerechnet Firmen beauftragt, die es zeitlich noch weniger auf die Reihe bekommen.
Ich habe gerade mal nach der Firma gegoogelt, die in dem Schreiben der Polizei genannt ist. Irgendwie scheint das Unternehmen sich aufgelöst zu haben. Nicht auszudenken, wenn die Hardware meines Mandanten in einer Insolvenzmasse untergegangen ist.
Vorhin mit einem Richter telefoniert. Wir wollten einen Verhandlungstermin absprechen. „Moment“, sagte der Richter, „ich rufe den Terminkalender auf.“ Kurz darauf hatten wir Tag und Uhrzeit ausgemacht.
„So“, sagte der Richter. „Ich notiere das jetzt gleich mal, Moment, hier ist ein Zettel.“ Wie sich herausstellte, kann der Richter zwar den Terminkalender an seinem Dienst-PC einsehen. Eigene Einträge darf er aber nicht vornehmen. Das ist seiner Geschäftsstellenbeamtin vorbehalten.
„Nicht mal einen USB-Stick kann ich anschließen oder eine CD einlegen“, erzählte er mir noch. Alle externen Zugänge zum Rechner seien aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Wenn er Urteile zu Hause schreibe, müsse er sich die per E-Mail an den Dienstrechner senden. Aber nicht als Datei. Anlagen darf er auch nicht öffnen.
Wir reden hier über den Vorsitzenden einer Großen Strafkammer.
Heute mal wieder eine Berufungshauptverhandlung vor dem Landgericht. Alle waren erschienen. Nur der Angeklagte nicht. Er hatte sich heute morgen krank gemeldet, ein Attest sollte zum Gericht gebracht werden. Als der Vorsitzende die Sache aufrief, konnte ich einige Details zur Erkrankung berichten, die mir telefonisch zugerufen worden waren.
Aber belegen konnte ich nichts.
Der Staatsanwalt gab sich milde:
Wenn der Verteidiger das hier alles so nachvollziehbar schildert, werde ich keine Verwerfung der Berufung beantragen. Ich rege einen neuen Termin an.
So kam es dann auch.
In dieser Geschichte hatte ich schon vermutet, dass alle Register gezogen werden. Was ich beim Schreiben des Beitrags noch nicht wusste: Die Gegenseite hatte schriftlich beim Gericht beantragt, den Termin zu verlegen. Die Umladung kam Samstag bei uns an. Als ich am Montag gerade meine Jacke anzog, sagte mir meine Sekretärin Bescheid. Ich konnte mir die Fahrt hinter den Hauptbahnhof, dort ist das Düsseldorfer Arbeitsgericht, sparen.
Im nächsten Schreiben der Anwälte hieß es, ihr Mandant habe die Klageforderung soeben überwiesen. Außerdem würden sie jetzt das Mandat niederlegen. Wahrscheinlich wurde ihre Kostennote genauso zuverlässig bedient wie die Gehaltsabrechnung meines Mandanten.
Dementsprechend wenig gab ich auf die Behauptung, das Geld sei gezahlt. Heute, eine Woche nach dem ursprünglichen Termin, habe ich das Versäumnisurteil beim Arbeitsgericht erhalten.
Mal sehen, wie sich der Wechsel vollzieht. Wer im Verzögern leidlich gut ist, dürfte auch im Verhindern Routine haben.
In der Affäre um Misshandlungen in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Gelsenkirchen schildert erstmals der Anwalt des Opfers H. Einzelheiten der brutalen Tat. Die beiden beschuldigten Häftlinge spielten im März vorigen Jahres Schnick-Schnack-Schnuck. Sie wetteten um das Leben des dritten Häftlings namens H. …
Weil er sich in Amerika eine Zwille kaufte, stand ein Düsseldorfer jetzt vor dem Amtsrichter. Er soll gegen das Waffengesetz verstoßen haben, berichtet die Rheinische Post.
Zwillen fallen nicht grundsätzlich unter das Waffengesetz. Verboten sind nur
Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.
Es kommt also darauf an, ob die Zwille für eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung vorbereitet ist. Ob die Armstütze tatsächlich angebracht ist, spielt keine Rolle.
Wer einen außergewöhnlichen Kalender sucht, wird beim U.S. National Counterterrorism Center fündig. Dort steht der offizielle Counterterrorism Kalender für 2009 zum Download bereit. Die Datei ist zwar 70 MB groß, dafür bekommt man aber nicht nur einen gregorianischen, sondern auch einen islamischen Kalender.

Außerdem gibt es ausführliche Informationen zu gesuchten Terroristen, zum Umgang mit Anthrax, Ricin, Sarin, Plastiksprengstoff und sonstigen Kampfstoffen. Hervorgehoben sind außerdem Daten, die Anlass für Anschläge im “commemoration-style” sein könnten.
Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob man den Kalender unbedingt im Reisegepäck oder auf dem Notebook haben sollte. Zwar lässt sich ja alles klären, aber der eine oder andere Anschlussflug dürfte weg sein und mancher Einreisestempel eher widerwillig gewährt werden.
Für das Aufmacherfoto, das Ex-Terrorist Christian Klar zeigt, wie er durch Berlin „spaziert“, wird die Bild-Zeitung Geld bezahlen müssen. Viel Geld. Geldsorgen dürfte Klar somit erst mal nicht haben. So trägt der Springer Verlag zur Resozialisierung bei.
Ansonsten wäre dieser kaltschnäuzige Rechtsverstoß ein guter Anlass, dem Bild-Chefredakteur und seinen Kampagneros eine Vorstrafe reinzudrücken. Die unerlaubte Veröffentlichung von Porträts ist nämlich auch strafbar (§§ 22, 23, 33 Kunsturheberrechtsgesetz).
Nachtrag: Klar erwirkt einstweilige Verfügung
In Oakland / Kalifornien gibt es Unruhen, weil die Polizei am Neujahrstag einen jungen Schwarzen erschossen hat, der unbewaffnet war.
Unbeteiligte haben den Vorfall gefilmt:
Warum hat der Polizist zu seiner Waffe gegriffen? Wollte er einen Taser zücken? Oder Handschellen? Wenn nicht, sieht es aus wie ein kaltblütiger Mord.
Da ich mich nicht zweiteilen kann, muss ich ab und zu darum bitten, einen Hauptverhandlungstermin zu verlegen. Heute habe ich erstmals den Fall, dass weder ich noch mein Mandant können. Wir müssen an dem Tag, an dem das Gericht verhandeln möchte, schon an einem anderen Gericht mit einer anderen Anklage gegen ihn kämpfen.
Im Verlegungsantrag werde ich aber – wie üblich – keine Namen nennen und nur erwähnen, dass ich an dem Tag bereits wegen einer „anderen Strafsache“ verhindert bin. Ich hoffe nur, dass der Richter keine „Glaubhaftmachung“ verlangt.