Strafe für Verblendung

Vier Jahre soll die ehemalige Rechtsanwältin des Holocaust-Leugners Horst Zündel hinter Gitter. Dieses Strafmaß forderte die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren gegen die 44-Jährige. Die Juristin hatte im Zündel-Prozess den Holocaust als größte Lüge der Weltgeschichte bezeichnet, berichtet beck-aktuell. Einen Schriftsatz in eigener Sache soll sie mit Heil Hitler unterzeichnet haben.

Bei mir hinterlässt es einen bitteren Nachgeschmack, wenn jemand wegen seiner geäußerten politischen Auffassung oder seines Weltbildes bestraft wird. Auch wenn mir die Auffassung dieser Person nicht sympathisch ist. Dass es hier eine offensichtlich verblendete Type trifft, die ohnehin kaum jemand ernst nehmen dürfte, macht die Sache nicht besser.

Solange der Vorrat reicht

In ihrem Prospekt für Januar verspricht die Hans Soldan GmbH einen duften Rabatt. Soldan ist der Haus- und Hoflieferant für viele Anwaltskanzleien. Jeder Kunde, der für mindestens 150 Euro Aktendeckel, Hartpappe-Ordner, Kassetten-Blockhefter oder sonstigen Bürobedarf bestellt, kriegt einen Gutschein der Parfümeriekette Douglas über 15 Euro. Im Kleingedruckten heißt es zum Gutschein:

… Lieferung solange der Vorrat reicht.

Tolle Klausel, vor allem bei der ahnungslosen Klientel.

Keine Schnüffelpflicht für Eltern

Inhaber eines Internetanschlusses sind nicht ohne weiteres verpflichtet, die Downloadgewohnheiten naher Angehöriger zu überwachen. Diese Pflicht besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass andere Nutzer urheberrechtlich geschützte Dateien herunterladen.

Alleine der Umstand, dass in der Presse über Filesharing berichtet wird, begründet laut Oberlandesgericht Frankfurt kein Verdachtsmoment. Die Richter wiesen eine Klage der Musikindustrie gegen einen Mann wegen rechtswidriger Downloads ab, in dessen Haushalt auch vier Kinder leben.

Wie aus dem Lehrbuch

Justizvollzugsanstalt. Im Besucherzimmer rede ich mit einem neuen Mandanten.

Bevor Sie das Geständnis abgelegt haben, was haben die Polizisten gesagt?

Dass ich nichts aussagen muss, wenn ich nicht will.

Sonst noch was?

Dass ich auch einen Anwalt anrufen kann, wenn ich möchte. Und dass ich Anträge zum Beweis stellen kann, oder wie das heißt.

Sie haben keinen Anwalt angerufen?

Nein.

Sie haben dann ausgesagt?

Ja.

Hat man Ihnen was versprochen für den Fall, dass Sie keinen Anwalt anrufen oder sich äußern? Vielleicht geringeres Strafmaß, keine Untersuchungshaft?

Nein, der Beamte hat gesagt, dass ich wahrscheinlich so oder so in Untersuchungshaft komme. Er könne mir auch gar nichts nichts versprechen, weil die Entscheidung beim Staatsanwalt oder Richter liegt.

Okay, dann haken wir das ab und reden über die Sache…

Mit der Kaution getrödelt

Ein Strafverteidiger soll Freiheitsberaubung begangen haben. An seinem eigenen Mandanten. Die schreibmaschine berichtet über den traurigen Fall eines Anwalts, der angeblich fast zwei Wochen getrödelt hat, bis er für seinen inhaftierten Mandanten die Kaution einzahlte.

Überdies soll der Verteidiger „stolze“ Stundenhonorare von bis zu 125 Euro vereinbart haben. Sollte er dieserhalb wegen Wuchers auf der Anklagebank sitzen, gehe ich jetzt meine Zahnbürste packen.

Rezepte von gestern

„7. August 1932: Die Todesstrafe für Diebstahl wird eingeführt.“

Spiegel Special „Experiment Kommunismus – Die russische Revolution und ihre Erben“, S. 80.

Verfallsdatum

Das ist nicht so gut, wenn man vor Weihnachten einen Wandkalender 2008 bestellt und sich das Lieferdatum permanent nach hinten verschiebt. Aktueller Stand: 16. Januar 2008.

Solche Produkte haben ja eine Art Verfallsdatum…

Kriminalität im Jugendzimmer

Seit dem 1. Januar ist auch der Download urheberrechtlich geschützter Werke strafbar, heißt es in diesem Bericht.

Bisher konnte im Regelfall strafrechtlich nur belangt werden, wer geschützte Dateien selbst im Netz angeboten hat. § 53 Urheberrechtsgesetz in Verbindung mit § 106 Urheberrechtsgesetz verbietet nunmehr ausdrücklich die Vervielfältigung einer „öffentlich zugänglichen Vorlage“, das heißt zum Beispiel das Runterladen eines MP3-Files oder eines Filmes aus dem Internet.

Das sieht nach jeder Menge Arbeit aus. Für Polizisten. Staatsanwälte. Richter. Und, hurra, Strafverteidiger. Kuschelig, solche Massenverfahren. Die kann man vom Schreibtisch aus bequem Deutschlands Jugendzimmer kriminalisieren, und der Statistik tut es gut.

Es bedanken sich die richtig schweren Jungs. Ob auf der Straße. Oder in den Chefetagen. Sich mit denen ernsthaft rumzuplagen, scheitert ja bekanntlich heute schon oft genug an den angeblich knappen Ressourcen der Strafjustiz.

Kein Bild vor Augen

Es kann sich durchaus lohnen, gegen Bußgeldbescheide wegen Telefonierens am Steuer vorzugehen. Das habe ich heute wieder erlebt. Bis zur Hauptverhandlung dauert es manchmal noch länger als bis zu einem Prozess gegen jugendliche Angeklagte. Heute redeten wir zum Beispiel über einen Vorfall, der knapp sechs Monate zurückliegt.

Kaum ein Polizist erinnert sich da noch genau an das, was er gesehen hat. Oder gesehen zu haben meint. Eine gute Ausgangslage für muntere Fragerunden.

Wobei die Beamtin und der Beamte, die heute als Zeugen aussagten, allerdings geradezu unglaubliche Erinnerungslücken hatten. Kostprobe: „Ich weiß überhaupt nicht mehr, um was es geht. … Dass der Betroffene telefoniert haben soll, dieses Bild habe ich wirklich nicht mehr vor Augen.“

Ich hatte fast ein wenig das Gefühl, dass die Zeugen sich gar nicht erinnern wollten. Vielleicht weil dann einige Dinge zur Sprache gekommen wären, die sie lieber nicht öffentlich erörtern wollten. Zum Beispiel ihr Verhalten bei der Kontrolle meines Mandanten. Das war, nun ja, nicht ganz astrein.

Heißes Erlebnis

Wieso räumt jemand eine Pfanne, so sie gebraucht wurde, stets nach dem Spülen in den Schrank? Dort wo sie hingehört. Oder anders gefragt: Wieso bricht jemand mit dieser schönen Tradition und stellt eine Pfanne nach dem Spülen in die Backröhre, obwohl im Schrank genug Platz ist?

Die Frage stellte ich mir gestern, als ich die Pfanne im Ofen sah. Dorthin hatte die Putzfrau sie verräumt. In dem Augenblick war die Röhre schon auf 230 Grad vorgeheizt. Woran ich aber erst dachte, als ich die Pfanne in der Hand hatte.

Eine Viertelstunde fließendes, eiskaltes Wasser verhindert übrigens, dass die Blasen alllzu groß werden.