JENSEITS

„Ihre Gebühren bezahlt meine Rechtsschutzversicherung.“

Häufig ein Irrtum.

Das zahlt die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht:

Scheidungen. Streitigkeiten um einen Neubau. Widerspruchsverfahren in Sozialrechtsfällen. Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Spekulationsgeschäfte. Abwehr von Unterlassungsansprüchen. Verfahren wegen Falschparkens. Streit mit dem Lebenspartner. Vorsätzliche Straftaten. Erbstreitigkeiten. Prozesse gegen die Rechtsschutzversicherung. Verfassungsbeschwerden.

Doch es gibt auch positive Ansätze. Nach den neuen Rechtsschutzbedingungen kann sich die „versicherte Person“ durch einen Anwalt im Strafprozess vertreten lassen, wenn sie „durch eine rechtswidrige Tat nach den §§ 211 (Mord) oder 212 (Totschlag) StGB betroffen ist“.