SCHLAU

Samstäglicher Telefonanruf auf dem Handy:

„Wie können sie mir eine Pfändung schicken? Ich mache Strafanzeige gegen sie. Ich hetze meine Anwälte auf sie. Sie haben doch gar kein Urteil, das gibt´s doch gar nicht…“

Manche Schuldner fühlen sich besonders schlau. Wenn ihnen der Ärger über den Kopf wächst, ziehen sie einfach aus. Und melden sich nicht um. Ins Telefonbuch lassen sie sich natürlich auch nicht eintragen, und das Auto ist auf die Freundin zugelassen.

Besonders schlau?

Ziemlich doof. Wenn sich jemand nach unbekannt verabschiedet, gibt es die Möglichkeit der öffentlichen Zustellung. Dazu muss der Gläubiger dem Gericht nachweisen, wo der letzte Wohnsitz des Schuldners war, dass er dort nicht mehr lebt und alle Möglichkeit ausgeschöpft sind, um die neue Adresse zu erfahren. Dazu gehören Postamts- und Einwohnermeldeamtsanfrage; manche Gerichte bestehen auch auf Anfragen an die Krankenversicherung oder den früheren Arbeitgeber.

Bleiben alle Recherchen erfolglos, kann die Klage an die Bekanntmachungstafel im Gericht geheftet werden. Der Schuldner erfährt also wahrscheinlich gar nichts davon, dass gegen ihn ein Prozess läuft. Und auch nicht, dass er auf Zahlung von € 32.000,00 verurteilt worden ist.

Wie unser Kandidat, der mich vor wenigen Minuten beschimpft hat. Nach anderthalb Jahren habe ich erfahren, dass er jetzt in Dortmund lebt und bei einer Brauerei als Techniker beschäftigt ist. Tja, und durch die Gehaltspfändung hat er jetzt mitgekriegt, dass es ein Urteil gegen ihn gibt. Selbst wenn er sich in der Sache hätte wehren können, das Urteil ist wasserdicht. Es gibt keinen Einspruch, gar nichts.

Ein bißchen kann ich schon verstehen, dass er sauer ist. Wer lässt sich schon gerne jeden Monat € 630,00 vom Gehalt abziehen?