TAKTIK DER STRAFVERTEIDIGUNG

In hatte mal ein interessantes Telefonat mit einer Richterin. Es ging darum, ob eine Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornografie zugelassen werden soll.

Herr Vetter, Besitz von Kinderpornos ist keine Bagatelle. Ich kann verstehen, dass sich die Staatsanwaltschaft gegen eine Einstellung sträubt.

Frau Vorsitzende, um das Delikt geht es doch gerade. Ich habe mir die Bilder angesehen. Das müssen nicht unbedingt Kinder auf den Filmen und Fotos sein. Wer sagt denn, dass die wirklich unter 14 Jahren alt sind?

Aber die Polizei hat die Bilder doch ausgewertet. Der Beamte sagt, das ist Kinderpornografie.

Die Auffassung teile ich nicht. Aber es kommt auch nicht darauf an, was ein Polizist denkt, dann bräuchten wir die Gerichte nicht.

Herr Rechtsanwalt, erwarten sie im Ernst, dass ich mir jetzt jedes einzelne Bild angucke und überlege, ob die Person darauf 14 Jahre alt ist?

Eigentlich schon.

Jetzt hören sie aber mal auf. Diese Bilder und das Videozeugs sind im Beweismittelordner. So einen Schweinkram muss ich mir nicht stundenlang angucken, da wird einem doch schlecht bei.

Aber können sie denn urteilen, ohne sich die Beweise anzusehen?

Ich habe mal reingespickt, und was ich gesehen habe, reicht mir.

Welche Bilder zeigen denn dann ihrer Meinung nach Kinder?

Jetzt nageln sie mich mal nicht auf Einzelheiten fest.

Frau Vorsitzende, auch in solchen Fällen gilt der Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Da kommen wir einfach nicht darum herum zu prüfen, ob die Personen auf den Medien unter 14 Jahren alt sind. Notfalls muss halt ein Mediziner sagen, wie alt die Personen auf den Fotos sind.

Sie meinen, wir gehen dann in der Hauptverhandlung jedes Foto durch und so ein düddeliger Professor erklärt uns, wie alt die Kinder sind?

Es müssen ja keine Kinder sein, das setzen sie voraus. Aber so im Prinzip stelle ich mir das so vor. Und ich bin ziemlich sicher, dass in diesem Fall nicht viel von der Anklage übrig bleibt.

Tja, wenn ich das so überlege, könnte ich ja noch mal mit der Staatsanwaltschaft sprechen. So eine Geldbuße könnte ja etwas höher ausfallen. Und wenn sie wirklich auf so einem Prozedere bestehen, das wäre ja eine endlose Veranstaltung.

Kommt darauf an, wie düddelig der Professor ist.

Man könnte den Kinderschutzbund bedenken. Eigentlich eine gute Idee. Ich schaue mal, was ich machen kann. Aber billig wird das für ihren Mandanten nicht.

Das erwarte ich auch nicht.

Das Verfahren wurde dann eingestellt.