NOTGROSCHEN

Ein getrennt lebender Ehemann kriegt € 1.700,00 Arbeitslosengeld. Außerdem hat er noch Sparbücher mit € 15.000,00. Seinen Anwalt lässt er erklären, dass er für die Ehefrau und die beiden Kinder € 450,00 Unterhalt zu zahlen bereit ist. Insgesamt! Schönster Satz des Schreibens:

Das Guthaben auf den Sparbüchern benötigt mein Mandant als Notgroschen.

Ich kann es ja verstehen, wenn sich Ehegatten nichts gönnen. Aber dass ein Vater auf dem Geld sitzt und seine eigenen Kinder Klimmzüge am Brotkasten machen lässt, das regt mich heute ausnahmsweise mal richtig auf.