ZWEI TAGE

Für alle enttäuschten Besucher von Discountmärkten, die jetzt doch Auto fahren müssen, ein Zitat aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb:

§ 5 Abs. 5:

Es ist irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage vorgehalten ist. Angemessen ist im Regelfall ein Vorrat für zwei Tage, es sei denn, der Unternehmer weist Gründe nach, die eine geringere Bevorratung rechtfertigen.

Der Trick ist aber vermutlich, dass weder Lidl noch die Bahn „Werbung“ gemacht haben dürften. Wenn man von der PR-Kampagne absieht.