ABMAHNUNGEN WEGEN PRINCESS

Wer bei „Princess“ bislang nur an (s)eine Freundin oder potentielle Thronfolgerinnen gedacht hat, wird seinen Horizont erweitern müssen: „Princess“ ist seit gut zwei Jahren eine geschützte Marke. Der Markeninhaber, ein Schmuckhersteller aus dem Münsterland, bietet unter der Bezeichnung „Princess“ etwa eine Uhrenkollektion an.

Wer allerdings im Internet nach „Schmuck UND Princess“ sucht, wird schnell feststellen, dass Suchtreffer, die zum Markeninhaber führen, äußerst dünn gesät sind, während unzählige Seiten ausgeworfen werden, die Schmuck betreffen, in denen ein Diamant mit sog. Princess-Schliff eingearbeitet ist. Kein Wunder, schließlich ist der Princess-Schliff seit mehr als einem Jahrzehnt ein Designschlager im Schmuckgeschäft.

Auch dem Markeninhaber ist das nicht entgangen: Seit einigen Wochen erhalten Schmuckanbieter Abmahnungen wegen der Erwähnung des Wortes „Princess“ etwa in Auktionsbeschreibungen auf eBay. So geschehen jetzt auch im folgenden Fall.

Dort hat ein Schmuckhersteller einen selbstgefertigten Ring mit dem Zusatz „Princess Diamant“ beworben und in der Beschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Ring mit einem Diamanten im „Princess-Schliff“ handelt. Dennoch macht der Markeninhaber gegen diesen Schmuckhersteller – ausgehend von einem Streitwert von 200.000,- EUR – unter anderem Unterlassungsansprüche geltend. Es versteht sich, dass der Abmahnung eine saftige Kostennote der Anwälte beigefügt ist.

Eine kurze Internetsuche nach „Princess UND Abmahnung“ zeigt, dass es sich hier wohl nicht um einen Einzelfall handelt. Und die Google-Treffer dürften nur die Spitze des Eisbergs sein. Fragt sich nur, wie die bisherigen Opfer auf die Abmahnungen reagiert haben. Ganz abgesehen vom exorbitanten Streitwert stellt sich hier nämlich insbesondere die Frage, ob beim Hinweis auf ein jahrzehntealtes und unter dem Namen „Princess“ bekannt gewordenes und gebräuchliches Fertigungsverfahren überhaupt eine Verwendung der geschützten Marke im geschäftlichen Verkehr gegeben ist. Denn schließlich wird die Marke nicht zur Bezeichnung eines Konkurrenzproduktes benutzt.

Wenn es die andere Seite darauf anlegt, wird man die Sache wohl mal durchkämpfen müssen.

(Beitrag von Sascha Kremer)

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