RECHT GEBEUGT ?

Haben vier Richter am Oberlandesgericht Naumburg das Recht gebeugt? Fest steht jedenfalls, dass sie einem türkischen Vater beharrlich das Umgangsrecht mit seinem Kind verwehren. Und das, obwohl ihnen sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Europäische Gerichtshof schon mehrfach gravierende Rechtsverstöße bescheinigt haben.

Wie der Spiegel vorab berichtet, reicht es der zuständigen Staatsanwaltschaft immerhin für einen Anfangsverdacht und ein förmliches Ermittlungsverfahren. Die Richter sollen bereits Gelegenheit zur Äußerung erhalten haben.

Kommt es zu einer Verurteilung, müssen sich die Richter wahrscheinlich einen neuen Job suchen. Rechtsbeugung ist gemäß § 339 Strafgesetzbuch mit einer Mindesstrafe von einem Jahr bedroht. Die Mindesstrafe ist gleichzeitig die Grenze, bei der Beamte zwingend entlassen werden.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)