UNHEIMLICH WICHTIG

Die Beklagte hatte zwei Wochen Zeit, auf die Klage zu erwidern. Verhandlungstermin am Amtsgericht war eine knappe Woche später. Am Tag des Fristablaufs meldete sich eine Anwältin bei Gericht und bat darum, den Termin aufzuheben. Begründung:

Der Geschäftsführer der Beklagten ist nicht nur wichtig. Er ist unheimlich wichtig. Unter anderem muss er einen Event organisieren, der am Tag nach der Verhandlung stattfindet. Dorthin kommen nicht nur Leute, die schon mal bei RTL waren. Sondern richtige Stars. Wie soll der arme Geschäftsführer es bei diesem Stress noch ins Amtsgericht schaffen?

Der Richter wies den Mann darauf hin, dass er doch gar nicht kommen muss. Sein persönliches Erscheinen war nicht angeordnet. Außerdem konnte der Richter nicht erkennen, dass es in den 14 Tagen seit Zustellung der Klage nicht möglich gewesen sein soll, die Anwältin in der Sache zu informieren. Im Verlegungsantrag stand dazu jedenfalls nichts. O-Ton Richter: „Wenn man die Sachen bis zu letzten Tag liegen lässt, muss man halt auch die Konsequenzen tragen.“

Manchmal finde ich es richtig gut, wenn Richter eisern sind. Vor allem, wenn für mich ein Anerkenntnisurteil rausspringt.