KÖLN: ERST MAL KNAST

Positiv: In Köln gibt es einen Haftstaatsanwalt, der im Polizeipräsidium sitzt, eine eigene Durchwahl hat und sich auch Freitag Nachmittag Zeit für anrufende Veteidiger nimmt.

Negativ: Die Kölner praktizieren tatsächlich das beschleunigte Verfahren. Jetzt muss meine Mandantin, die gestern bei einer Razzia in einem großen Bordell ohne Arbeitserlaubnis festgenommen wurde, maximal eine Woche darauf warten, dass ihr wegen verbotener Erwerbstätigkeit und einem Urkundsdelikt der Prozess gemacht wird. Länger als eine Woche darf die Hauptverhandlungshaft im beschleunigten Verfahren nämlich nicht dauern (§ 127b Strafprozessordnung).

In Düsseldorf wäre die Frau wohl freigekommen. Denn „normale“ Haftgründe wie Fluchtgefahr liegen nicht vor.

Extrem negativ: Ich habe keine Ahnung, wie ich nächste Woche noch eine Hauptverhandlung in meinen Terminkalender packen soll.