SYSTEMSEITIG

Der Fernsehsender PREMIERE hat es drauf:

Im Januar 2004 setzte sich Ihr Mandant telefonisch mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung und wünschte die Änderung seines Abonnements. Hierbei wurde der Vertrag … um weitere 24 Monate verlängert.

Der Mandant hat das anders in Erinnerung. Ein Mitarbeiter von PREMIERE habe ihn angerufen und ziemlich viel erzählt. Von den neuen tollen Programmen. Von einer Vertragsänderung sei keine Rede gewesen. Auch nicht von einer Verlängerung. Vielmehr habe der Mann gesagt, dass er einen Prospekt schickt.

Die Vertragsbestätigung haben wir – unter dem Hinweis der Widerrufsfrist von 4 Wochen – … zugeschickt. Der Brief wurde systemseitig erstellt und an Ihren Mandanten gesandt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass daher die Zusendung einer Kopie nicht möglich ist.

Nach Schilderung meines Mandanten gab es keine Vertragsänderung. Was gab es also zu bestätigen? Und wieso sollte etwas zu widerrufen sein, das gar nicht vereinbart worden ist? Außerdem, sagt der Mandant, hat er kein Schreiben bekommen. Na ja, PREMIERE hat ja nicht mal eine Kopie. Und belegen, dass das Schreiben angekommen ist, können sie offenbar schon gar nicht.

Die Antwort habe ich mit einer weiteren Kündigung aus wichtigem Grund garniert. Wie man hört, soll PREMERIE ja demnächst möglicherweise Probleme haben, die Bundesliga im bisherigen Umfang zu übertragen. Das würde meinen Mandanten natürlich sehr treffen. Er ist selbstredend eingefleischter Fußballfan.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)