Cicero-Affäre: Verfolger blitzen ab

In der Cicero-Affäre erleben die Strafverfolger eine Niederlage. Das Landgericht Potsdam lässt die die Anklage gegen den Journalisten Bruno Schirra wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat nicht zu, berichten tagesschau.de und Spiegel online.

Das Gericht kann kein Geheimnis erkennen, weil schon vor Schirra über den betreffenden Bericht Informationen veröffentlicht worden seien. Außerdem sei es denkbar, dass der Bericht nur als Hintergrundinformation weitergegeben wurde – und gerade nicht zur Veröffentlichung. Sei ersteres der Fall, scheide eine Beihilfe aus, weil die Tat schon begangen gewesen sei. Ab diesem Zeitpunkt wäre eine Beihilfe juristisch gar nicht mehr möglich.

Wahrscheinlich eine konsequente Anwendung des Grundsatzes „Im Zweifel für den Angeklagten“. Schön, dass Gerichte auch bei so heiklen Themen Unabhängigkeit beweisen.