Arbeitsamt: Erlasse im Netz

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Der Wuppertaler Erwerbslosenverein „Tacheles e.V.“ hat es geschafft, die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu einer gläsernen Behörde zu machen. Tacheles hatte vor dem Sozialgericht Düsseldorf mit dem Bundes-Informationsfreiheitsgesetz im Rücken auf Auskunft geklagt. Und siehe da: Obwohl das Verwaltungsgericht zuständig gewesen wäre, stimmte die BA einem Vergleich zu, der inzwischen rechtskräftig ist.

Die Bundesagentur stellt jetzt nach und nach Informationen ins Internet, die vorher mit „NfD“(„Nur für den Dienstgebrauch“) versiegelt waren. Tacheles-Sprecher Harald Thomé sagt: “Das ist notwendig! Damit gibt es die Möglichkeit, zu kontrollieren, ob Vorschriften auch richtig angewendet werden.“

Er geht noch einen Schritt weiter: „Arbeitslose können jetzt mögliche Rechtsbrüche der Arbeitsagentur nachweisen!“. Das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ trat am 1. Januar des Jahres in Kraft. Darauf hatte Tacheles (hebräisch-jiddisch für: offen miteinander reden) geradezu gewartet. „Die BA ist als größte Sozialbehörde direkt oder indirekt für die Verwaltung und Existenzsicherung von mittlerweile über 8 Millionen Menschen zuständig“, sagt Thomé. Ihn und den Verein interessierte sehr, was „bei der zentralistisch geführten“ Agentur fast täglich an Dienst- und Handlungsanweisungen zum Umgang mit Leistungsberechtigten erlassen wird.

Der Verein reichte Mitte Mai seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei dem nicht zuständigen Sozialgericht ein. Der Kammervorsitzende Tobias Kador hätte eigentlich das Verfahren an das Verwaltungsgericht abgeben müssen, sah aber bei der Bundesagentur “guten Willen“. Der kam, wie Bundesagentur-Sprecher Ulrich Waschki erklärt, „aus vorauseilendem Gehorsam vor dem Gesetz“.

Doch die Umsetzung sei schwierig. Die Sachbearbeiter müssten neben ihrer Arbeit alle Papiere durchsehen, ob nicht doch delikate Angaben zurückgehalten werden müssen. Aber wertvolle Informationen für Arbeitssuchende, etwa, was die BA in ihrer internen Wissensdatenbank denn nun für einen „angemessenen Wohnraum“ hält, werden ins Internet gestellt.

Dort ist bereits nachzulesen, dass die Bundesagentur persönliche Profile verwendet. Solche „Handlungsempfehlungen“ für die Sachbearbeiter und alle internen „Geschäftsanweisungen“ werden, so sieht es der Vergleich vor, bis Ende des Jahres veröffentlicht. Damit allerdings ist die elektronische Bekanntmachung der bislang vertraulichen Interna nicht zu Ende: „Das ist ein fortlaufender Prozess“, sagt Bundesagentur-Sprecher Waschki, „wir werden die Angaben ständig aktualisieren“. (pbd)