Vorwürfe gegen Wasserexperten

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Im Arbeitsprozess um die fristlose Kündigung des Abfall- und Wasserexperten im Umweltministerium hat die Landesregierung ihre Gründe erstmals öffentlich gemacht. Harald Friedrich (53) hat demnach wenigstens einen Auftrag in Höhe von 425 000 Euro freihändig an das Institut der Universität Aachen vergeben, an dem er auch Lehrbeauftragter war. Zudem soll er die Kandidatin für eine Referatsleitung am Vorabend der Prüfung über die Fragen und Antworten informiert haben: „Das zerstört jedes Vertrauen“, sagte am Freitag vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf Rechtsanwalt Michael Bogati, „eine Weiterbeschäftigung ist nicht möglich!

Inzwischen liege intern eine schriftliche Bestätigung der Ex-Kandidatin vor. In diesen Vorwürfen sah Richterin Elsgin Hocke vorläufig und „möglicherweise“ eine „Qualität“ für die fristlose Kündigung. Friedrichs Anwalt Roland Wille machte dagegen geltend, der Auftrag sei vom Ministerium an eine öffentlich-rechtliche Institution gegangen, das dürfe kein außerordentlicher Kündigungsgrund sein. Außerdem habe das Ministerium seinen Mandaten zu einer Anhörung „diktatorisch vorgeladen – das war rechtswidrig“.

Der Anwalt hat den Verdacht, die Kündigung habe einen „politischen Hintergrund“, der zu prüfen sei: So habe sich etwa die Gelsenwasser AG beim Ministerium über den strengen Kontrolleur Friedrich beschwert, der aus dem Ministerium „zu entfernen“ sei. Und das schiebe jetzt „künstliche“ Geschichten aus der Vergangenheit hinterher.

Weil die Landesregierung „kein Interesse unbedingt“ an einem Urteil signalisierte, machte die Richterin einen Vergleichsvorschlag: Das Arbeitsverhältnis wird am 30. September beendet, das Land zahlt eine Abfindung von 25 000 Euro. Ob Friedrich aber mit solch einer Lösung auch rehabilitiert wird, ist umstritten: „Die Vorwürfe sind im Raum“, sagte der Anwalt des Landes.

Er will noch andere Gründe in der Hinterhand haben, mag aber aus „verfahrenstaktischen Gründen“ keine Einzelheiten dazu nennen. Die Richterin kommentierte wörtlich: „Das arbeitet gegen eine gütliche Regelung!“ Beide Parteien müssen nun bis zum Monatsende ihre Standpunkte zum Vergleichsvorschlag nennen. (pbd)