Die lustigsten Lawblog-Kommentare (in den vergangenen drei Tagen)

10. Der Lawblog-Leser will nicht bespasst werden, schon gar nicht so.

9. Wat isn hier los?

8. hi geschäftsmann,geht runter wie öl :-))

7. Wer in der ausbildung ist und kein kindergeld bekommt….bitte melden ich kann helfen….!!!!

6. Was mich ärgert, dass alle Handys unter die Neureglung fallen sollen, ohne überhaupt in irgendeiner Weise die Fähigkeiten des Handys zu beachten. Internetanbindung bei Handys via WAP oder UMTS bedeutet bei weitem noch keine Möglichkeit, vorhandenen Rundfunkangebote konsumieren zu können.

Wenn ich den ärgsten Rahmen an Toleranz annehme, kann ich bei einem zukünftig ausgebauten Fernseh-Internet-Angebot (was noch deutlich ausgebaut werden muss, wohlgemerkt) die Argumentation nachvollziehen.

Aber, hat jemand der ein WAP oder UMTS-Handy (ohne Radio) besitzt jemals versucht ein Video zu schauen? Oder gar einen Radiostream zu finden?
Es gibt dabei mehrere Punkte, die sehr fragwürdig sind:

1. Ein Bruchteil der aktuellen Handys ist Videostreamfähig. Ein nicht Videostreamfähiges Handys muss also, wenn es überhaupt ein Video abspielen kann, dieses Video downloaden (was auch nicht alle Handys abspielen können)Es kann also kein flächendeckendes, zeitlich unverzögertes Angebot einer Rundfunksendung angenommen werden.
2. Die Abrechnung beim Handyanbieter läuft, wenn man nicht zufällig einen entsprechenden Handyvertrag hat(und das haben die wenigsten) via Datenvolumen. Sprich man muss im Vergleich zum Internet 3mal bezahlen.(DSL-Flat als Internet Standart nehme ich mal an).Einmal zahlt man für den konkreten Empfang des Datenpakets, dann dafür, dass ich dieses Downloaden kann und das 3.mal für die GEZ. Hier könnte man bei den Handyanbietern ansetzen, GEZ-Gebühren mit der Nutzung der angebote einzutreiben. Dann wäre das transparent und fair.
In diesem Rahmen des bezahlten Datenvolumens sind Radiostreams ebenfalls utopisch, weil sie schlicht zu teuer sind.
3. Das WAP Angebot ist im Vergleich zum Internet auch heute noch mehr als dürftig. Kaum ein WAP-Seitenbetreiber bietet überhaupt deratige Streaming-Angebote an. Kostenlose Videodownloads sind die Ausnahme. Und ich kann sagen dass sich dies zukünftig auch nicht groß ändern wird, da es wegen der Vielfalt an verschiedenen Handytypen große technische Probleme gibt so dass diese Angebot weiter hinter dem des Internets stehen wird(Anbei sei erwähnt, dass ich in einer Firma arbeite, die Handysoftware bereitstellt, wobei ich so einen umfassenden Einblick in Handysfähigkeiten hab).
Das Internet im Vergleich bietet einheitlichere Plattformen, bei den Handys varriert jeder Handystyp, hier kann es keine Gleichbehandlung geben.
4. Der Datentransfer via WAP zeichnet sich durch eine geringe Bandbreite aus, sprich die Videos haben eine sehr geringe Qualität wobei die Darstellungsqualität auf dem Handy dann noch von der Leistungsfähigkeit des Handys selber abhängt und je nach Typ herab/- oder heraufgefahren wird.
Ein Vergleich hierzu: der eine besitzt einen Trabant, der andere einen Ferrari, es wiederspricht dem Rechtsgefühl gleiche KFZ-Steuer zu bezahlen. Bei der GEZ jedoch ist das bislang möglich.
5. Benutzer von Schwarz/Weiss Handys haben auch WAP-fähige Handys. Sind auch ans Internet “gebunden”. Können aber das Spektrum nicht erfassen.
6. UMTS und WAP unterscheiden sich in ihrer Leistungsfähigkeit, so dass eine einheitliche Erhebung bei weitem nicht legitimiert ist. Wobei für das UMTS-Angebot immernoch die gleichen Einschränken (siehe oben) gelten.
7. Die Nutzung von WAP-Angeboten ist sehr gering im vergleich zur Verbreitung der Handys. Von denjenigen die WAP regelmäßig nutzen hat ein Bruchteil ein Handys, welches das volle Spektrum adequat darstellen kann und von diesem Bruchteil nutzt (siehe Ausland) wiederrum ein sehr geringer Bruchteil diese Handys-Video-Funktion.
Es ist aber in diesem Rahmen seitens der GEZ besser, alle abzukassieren. Das ist schlicht ungerecht.

Es stört mich, wie dreist man die Gelegenheit nutzt, sich an neue Entwicklungen der Digitalisierung “anpasst”, ohne jedoch die Vielfältigkeiten zu beachten. Da seitens der GEZ mit den neuen Reglungen in jedem Fall die Kasse klingelt, mit einer Beachtung oben genannter Deteils diese Kasse weniger klingelt ist es klar, dass man einen Mehraufwand scheut. Hier wird Fairness oder Gerechtigkeit nicht beachtet, und dass in einem Land, dass für seine Bürokratie berühmt ist.
Es gibt ein Sprichwort, was ich jedoch nur sinngemäß zusammenkriege:
“Wenn Ungerechtigkeit zum Gesetz wird, hat das Volk das Recht und die Pflicht dagegen aufzustehen.”
Schönen Tag noch.

5. Hoffentlich ist Hr. Vetter nichts passiert.

4. Hm, wieso werden hier keine Trackbacks angezeigt =(?

3. Oh, sorry meine E-Mail vergessen. ;-) (…)

2. (…) lawblog fördert und verherrlicht den Sittenverfall!

1. Wenn der Vetter solche Idioten als Freunde hat findet er nie eine Freundin. Verstehe den Unterschied zu RTL 2 nicht. Was ist so schlecht daran lesen und schreiben zu können.
Dumm macht auf Dauer nicht glücklich

Beste Grüße, eure Ashley