Manche Abmahnung lohnt bald nicht mehr

Die Bundesregierung hat ihre Pläne konkretisiert, dass Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen im Bagatellbereich künftig nicht mehr außer Verhältnis zum Anlass stehen. In einfachen, nichtgewerblichen Fällen sollen die Kosten auf 50,00 € begrenzt werden.

Rechteinhaber sollen einen Auskunftsanspruch gegen Provider erhalten. Allerdings können sie die Herausgabe von Nutzerdaten nur verlangen, wenn es sich um Urheberrechtsverletzungen von erheblichem Ausmaß handelt.

Näheres in einer Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums und bei heise online.