Mal angenommen

Mal angenommen, der Administrator eines Netzwerks wird auf Folgendes hingewiesen:

Auf einem privaten Computer, der ans Netzwerk angeschlossen ist, sind Teile der Festplatte freigegeben. Die dort gespeicherten Dateien haben Namen, die auf kinderpornografische Inhalte schließen lassen.

Der Administrator kann mit seinen Möglichkeiten ermitteln, wo der Computer steht. Was aber soll er tun? Er kann den Nutzer anzeigen. Ihn ansprechen. Sich nicht um die Sache kümmern.

Alles ist legal. Es gibt für die in Frage kommenden Delikte keine Anzeigepflicht. Das Gespräch mit dem Betreffenden ist die riskanteste Alternative. Denn so was könnte dann doch in Richtung Strafvereitelung gehen.