Null Reaktion

Meine jüngsten Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Augsburg sind etwas getrübt. Mal sehen, ob dieses Schreiben Bewegung in die Sache bringt:

… hiermit lege ich wegen der Sachbehandlung dieser Angelegenheit Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Ich habe mich mit Schreiben vom 31. Januar 2008 als Verteidiger gemeldet und strafprozessuale Anträge gestellt. Gleichzeitig beantragte ich kurzfristige Akteneinsicht, um die Rechtsmittel näher begründen zu können.

Bis heute war es nicht möglich, nähere Informationen zu erhalten. Die Telefonzentrale gibt die Durchwahl des Sachbearbeiters nicht heraus. Die Geschäftsstelle geht nicht ans Telefon, trotz etlicher Versuche während der üblichen Bürozeiten.

Mit Schreiben vom 19. Februar habe ich an die beantragte Akteneinsicht erinnert. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, mir für den Fall, dass keine Akteneinsicht gewährt wird, die gesetzlichen Hinderungsgründe mitzuteilen, auf die sich diese Anordnung eventuell stützt.

Die Verweigerung der Akteneinsicht ist durch Bescheid mitzuteilen (Meyer-Goßner, StPO, § 147 Rdnr. 37).

Ich habe bis heute keinerlei Reaktion der Staatsanwaltschaft erhalten; nicht einmal die Weiterleitung des Rechtsmittels an das Gericht bzw. das dortige Aktenzeichen sind mir mitgeteilt worden.

Dieses Vorgehen ist nicht mehr sachgerecht, zumal mit Blick auf die offenkundige Eilbedürftigkeit der Akteneinsicht wegen der eingelegten Rechtsmittel.

Ich bitte um Nachricht über das Ergebnis dieser Dienstaufsichtsbeschwerde.