Dienstwege

Für meinen Mandanten begann der Abend nicht vielversprechend. Vor seiner Haustür stand vorhin die Polizei und nahm ihn fest. Aufgrund eines Haftbefehls vom 25. August 2007.

Den Haftbefehl gibt es wirklich. Nur das Amtsgericht hat ihn kurz nach Erlass außer Vollzug gesetzt. Seitdem ist mein Mandant auf freiem Fuß. Er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden.

Pech, dass er keine Kopie des Beschlusses vorzeigen konnte, mit dem ihn der Ermittlungsrichter rausgelassen hat. Glück aber schon mal, dass der zuständige Polizeibeamte kein Betonkopf ist. Er wunderte sich, so sagte er mir am Telefon, selbst ein wenig, dass er diesen Haftbefehl heute bei Antritt der Nachtschicht einfach so auf seinem Schreibtisch fand. Ohne weiteres Anschreiben scheint das Papier auf die Wache gefaxt und dann in seinem Eingangskörbchen deponiert worden zu sein. Vermutet jedenfalls der Polizist.

Pflichtbewusst wie er ist, wertete er das als Auftrag. Wenigstens hatte er kein Problem damit, dass mein Mandant nach der Festnahme seinen Vater anruft. Der wiederum alarmierte mich. Ich war um kurz vor neun schon zu Hause, konnte aber meine Kollegin noch erreichen. Sie wohnt ein paar Schritte vom Büro entfernt, ging für mich rüber, kramte in der Akte und faxte unsere Kopie des Außervollzugsetzungsbeschlusses an die Polizei.

Wenige Minuten später durfte mein Mandant dann wieder gehen. Mit ein bisschen weniger Glück hätte er die Nacht auf dem Revier verbracht.

Ein kleines Schwarzes

Von der gedruckten Tageszeitung lese ich meist nur die Prospekte. So erfuhr ich gestern, dass bei Karstadt eins dieser Internetradios, mit denen ich schon länger geliebäugelt habe, für beeindruckend günstige 89 Euro zu kriegen war…

Das IPdio mini kommt mit einer außerordentlich schlanken Bedienungsanleitung. Und selbst die muss man nicht lesen. Gerät anschalten, WLAN suchen lassen, WPA-Code eingeben, schon dudelt das Gerät in bester Kofferradio-Manier los.

Man kann die unzähligen Stationen nach Genre oder Standort wählen. Oder sich mit der im Gerät gespeicherten Zugangsnummer auf Reciva.com anmelden und Favoritenlisten erstellen. Diese Listen aktualisiert das IPdio mini 1 x täglich. (Und, falls es mal schnell gehen soll, wenn es von der der Stromversorgung getrennt und wieder angeschlossen wird.)

Podcasts lassen sich ebenfalls abonnieren. So wie ich es verstanden habe, taugt das Radio sogar als Abspielgerät für andere im Netzwerk hängende Geräte, wie den PC oder das Notebook.

Insgesamt also ein Teil, bei dem ich mich wohl bald frage, wie ich jemals ohne ausgekommen bin.

Provider liefert falsche Daten ans BKA

Beim Bundeskriminalamt ging dieser Tage ein bemerkenswertes Schreiben ein. Ein großer Internetprovider zog mit dem Ausdruck des Bedauerns eine Auskunft zurück. In dieser Auskunft hatte der Provider dem Bundeskriminalamt mitgeteilt, welcher Kunde am 29. August 2007 mit einer bestimmten IP-Adresse im Netz unterwegs war.

Das Bundeskriminalamt hatte die Auskunft verlangt, weil bei „anlassunabhängiger Recherche“ die IP-Adresse in einer Tauschbörse aufgefallen war. Über den zugeordneten Rechner standen eine Menge Kinderpornos zum Download bereit.

Für den benannten Kunden hatte die Auskunft dramatische Folgen. Hausdurchsuchung, Beschlagnahme des Heim-PCs und des Firmennotebooks, Vernehmung und sicherlich auch einige nicht sehr lustige Gespräche im Familienkreis. Das volle Programm eben, mit all seinen mitunter katastrophalen Folgen.

Stutzig machte den Betroffenen und mich die merkwürdig formlose Auskunft an das Bundeskriminalamt. Das Anfragefax schickte der Provider einfach zurück. Darauf waren mit der Hand Name und Adresse des Kunden notiert sowie „Gruß (unleserliche Unterschrift)“, Firmenstempel. Das war’s.

Der Datenschutzbeauftragte des Providers legte unsere Nachfragen nicht einfach in die Ablage P, sondern kümmerte sich um die Sache. Und stellte Besorgniserregendes fest. In seiner Sprache: „Die Prozesse bei der Überprüfung von IP-Adressen liefen nicht optimal. Die operative Einheit hat sich vertan.“ Mit anderen Worten: Irgendwo beim Blick ins Firmennetz (es handelte sich um eine Echtzeit-Abfrage), der Dokumentation der Daten oder der Zuordnung zu den Kundenstammdaten ist geschlampt worden.

Immerhin konnte das nachträglich noch festgestellt werden und die Firma ist so ehrenhaft, ihre Fehler nicht unter den Teppich zu kehren. Deshalb die Richtigstellung ans Bundeskriminalamt und die prompte Reaktion der zuständigen Staatsanwaltschaft: Der Betroffene darf seine Rechner abholen; die Einstellung des Verfahrens dürfte nur noch Formsache sein.

Mir gegenüber hat der Provider angedeutet, dass die zuständigen Mitarbeiter ab sofort durch „Controller“ verstärkt werden, die alle Arbeitsschritte in der Abteilung überprüfen. Außerdem soll jeder Abfragepunkt durch Screenshots dokumentiert werden, was bislang nicht der Fall gewesen ist.

Angesichts der sich daraus ergebenden bisherigen Zustände kann man wohl nur spekulieren, wie viele Kunden der Firma schon zu Unrecht morgens von der Polizei aufgesucht wurden.

Streng bewacht

Um 11.35 Uhr ist das kleine Amtsgericht Mettmann ein Hochsicherheitstrakt. Jedenfalls gibt sich der Mitarbeiter am Eingang alle Mühe, diesem Anspruch gerecht zu werden. Besucher ohne Dienst- oder Anwaltsausweis müssen alle Taschen leeren und den Inhalt überprüfen lassen. Mobiltelefone sind auszuschalten und zwar dauerhaft, wird man belehrt.

Knappe 20 Minuten später, als ich aus meinem Termin komme und in anderen Sälen noch fleißig verhandelt wird, ist die Eingangskontrolle verwaist. Jeder, der will, kann rein und raus marschieren. So lange ich mit meinem Mandanten am Eingang stehe und mit ihm noch ein wenig plaudere, bleibt der Eingang unbewacht.

Ich stelle das nur mal fest. Als Steuerzahler und so.

Perfekt

„Ich würde schon sagen“, erklärt der Polizist als Zeuge vor dem Amtsgericht, „dass wir im Bereich der Lasermessung perfekt arbeiten. Zu 100 Prozent, wir machen keine Fehler.“

Ich weiß nicht, ob ich bei solchen Sprüchen als Richter andächtig nicken würde. Es gibt aber solche Richter, wie ich seit heute weiß.

Nummernschild-Scanning geht nicht so einfach

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die automatische Erfassung von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig erklärt. Der massenhafte Abgleich von Nummerschildern mit Fahndungsdatenbanken sei nicht zulässig, entschieden die Richter. Nach ihrer Auffassung verletzt das Verfahren das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Näheres zum Beispiel bei Spiegel online.