PC-Durchsuchung: Vier Jahre Wartezeit

Ich habe vorhin mit einem Berliner Polizisten gesprochen. Nach seinen Angaben dauert es derzeit in der Bundeshauptstadt vier Jahre, bis ein beschlagnahmter Computer überprüft wird. Vor allem dann, wenn die Sache „nicht eilig“ sei.

Wenn diese Information stimmt, dann wird hier auf den Nerven vieler Menschen ganz schön rumgeritten. So eine Verfahrensdauer ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht mehr zu vereinbaren. In Art. 6 heißt es:

Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird.

Zwischen eilig und nicht eilig unterscheidet die Konvention nicht.

Vielleicht sollten die Behörden einfach mal damit anfangen, nicht bei jeder Durchsuchung die Hardware einzukassieren. Mittlerweile wird ja sogar bei Haschrauchern der PC mitgenommen, weil man auf der Festplatte vielleicht „Anhaltspunkte für Handeltreiben“ finden könnte (um nur mal einen Durchsuchungsbeschluss zu zitieren).

Es gibt durchaus andere Möglichkeiten, Daten gerichtsfest zu sichern. Damit könnten dramatische Situationen im privaten und, vor allem, im beruflichen Bereich vermieden werden. Die Beschlagnahme der Hardware ist heute für manchen, der nicht hinreichend darauf vorbereitet sind, schlicht existenzbedrohend.

Trotzdem gibt es offenbar kein Interesse daran, die Polizei entsprechend auszustatten und auszubilden. Berliner Verhältnisse sind die Folge.