Gerichtskostenmarken sterben aus

Kaufen, lecken, kleben – ganze Generationen haben so die Kosten für Zahlungsbefehle (die heutigen Mahnbescheide), für Klageschriften oder Anträge bezahlt. Denn klebte erstmal die entsprechende Gerichts- später: Justizkostenmarke fest auf der ersten Seite der Akte, dann war auch für immer der Nachweis für die nötige Vorauszahlung der Gebühren erbracht.

Das galt für Anwälte und deren Gehilfen ebenso wie für nach Recht suchende Bürger und Geschäftsleute. Auch für Menschen, die aus der Kirche austreten und lediglich eine amtliche Beglaubigung ihrer Unterschrift oder eine Abschrift haben wollten. Damit ist es bald vorbei. Die nordrhein-westfälische Justiz hat zwar noch rund 400 000 dieser bunten Marken. Wenn die aber ausverkauft sind, könnten sie bei spezialisierten Sammlern zu Raritäten werden: Der Gebührenstempler löst die Papier-Wertzeichen ab, beschafft werden keine mehr.

Sie entstanden in der Berliner Bundesdruckerei. Niemand hat dort festgehalten, wie viele für wie viel Geld jemals in die Gerichtskassen der Bundesländer geliefert worden sind. Diese Marke mit der gummierten Rückseite war Mittel zum Zweck, sie taucht kaum in Statistiken auf. Selbst das Internetlexikon „Wikipedia“ bietet mal gerade 46 Einträge. Und doch sind in NRW jährlich für bis zu zehn Millionen Euro verkauft worden – im vorigen Jahr waren es noch 483.000 Marken der unterschiedlichsten Werte zwischen fünf Cent und 200 Euro.

Schon 1949/51, in den Kindertagen der Bundesrepublik, hatten sich die Bundesländer auf eigene Marken geeinigt, die dennoch bundesweit anerkannt wurde. Nach der Wiedervereinigung zogen auch die neuen Länder mit.

Die wahrhaft neue Zeit kam Anfang 2002 mit der Währungsumstellung auf den Euro. Ab da gab es auch den neuen offiziellen Begriff „Justizkostenmarke“ und ein verändertes Gesicht. Die edle Justitia mit den berühmten verbundenen Augen und der Gerechtigkeit signalisierenden Waage rückte in den Mittelpunkt. Genau deshalb bietet der Abschied von der Justizkostenmarke bei aller Trauer nun einen nicht zu unterschätzenden Vorteil. Läutet er doch das Ende einer höchst unschicklichen Maßnahme ein. Niemand wird sich nämlich künftig noch veranlasst sehen, eine Gebühr zu entrichten – um danach einer sichtbehinderten Dame den Rücken abzuschlecken. (pbd)


Justizkostenmarken