Sedlmayr-Mörder blitzt in Hamburg ab

Mit einer Prozesswelle überschwappt seit einiger Zeit einer der verurteilten Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr die Gerichte. Der Mann bzw. seine Anwälte durchkämmen Internetarchive und prüfen, ob der Name des Täters in Berichten über Sedlmayr noch genannt wird. Der Mann ist seit einiger Zeit auf freiem Fuß.

Unter Berufung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Resozialisierungsinteresse des Täters wird sofort abgemahnt, eine fette Anwaltsrechnung inklusive. Auch Frau Neuro hatte in einem Uraltbeitrag den Namen des Mörders erwähnt. Der Blogprovider twoday.net erhielt die Abmahnung und bat Neuro, den Namen zu löschen. Was auch geschah. Eine Unterlassungserklärung lehnte twoday ab; man habe unverzüglich reagiert.

Das reichte dem Betreffenden aber nicht. Seine Anwälte beantragten beim Landgericht Hamburg, dem Mann Prozesskostenhilfe für eine Unterlassungsklage gegen die hinter twoday stehende Firma knallgrau zu gewähren.

Doch dieses Ansinnen ging selbst der als nicht sehr forenfreundlich bekannten Pressekammer zu weit. Nicht einmal die Hamburger Richter konnten erkennen, wieso ausgerechnet der Blogprovider „Störer“ gewesen sein soll. Knallgrau habe den Namen sofort nach der Beanstandung entfernen lassen. Eine weitergehende Pflichtverletzung des Providers sei nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.

Ein Beispiel dafür, dass man nicht jede Abmahnung Hand und Fuß hat.

Beschluss des LG Hamburg

Urteil zur Namensnennung verurteilter Straftäter