Striptease

Es geht um knapp 900 Euro. Das Gericht hat einen Schriftsachverständigen beauftragt, der eine Unterschrift überprüfen soll. Hierzu fordert der Sachverständige – und der meint das ernst – folgende Vergleichsunterlagen von meiner Mandantin an:

Unterschriften, wie z.B. Fax-Vorlagen, Arbeits-, Kauf-, Miet-, Versicherungs- oder Leasingverträge, Zeugnisse, Reparaturaufträge, Korrespondenz, Studien- oder Bankunterlagen, Unterlagen des Arbeitsplatzes oder Geschäftsbetriebs, Anträge, Korrespondenz mit Ämtern bzw. Vollmachten. … Kopien von Reisepass, Personalausweis, Führerschein, EC-Karte, Kreditkarte, Versicherungskarte, Mitgliedsausweise.

Ich werde anbieten, dass meine Mandantin im Rahmen eines Ortstermins beliebige Schriftproben erstellt. Und die Originale ihrer Ausweise und Bankkarten zum Vergleich vorlegt. Den restlichen Striptease werden wir verweigern. Persönlichkeitsrechte und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gelten, so hoffe ich zumindest, auch im Zivilprozess.