„Präzisionsschleudern“

Weil er sich in Amerika eine Zwille kaufte, stand ein Düsseldorfer jetzt vor dem Amtsrichter. Er soll gegen das Waffengesetz verstoßen haben, berichtet die Rheinische Post.

Zwillen fallen nicht grundsätzlich unter das Waffengesetz. Verboten sind nur

Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.

Es kommt also darauf an, ob die Zwille für eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung vorbereitet ist. Ob die Armstütze tatsächlich angebracht ist, spielt keine Rolle.