Nachtschwärmer sind keine Foto-Objekte

In Diskotheken und Clubs wird ja gerne fotografiert. So mancher Gast findet sich dann auch schnell auf diversen Internetseiten wieder. Bei vielen bedient das die Eitelkeit, manche sind weniger erfreut.

Etwa der Besucher einer Münchner Diskothek, der sich nach der „Popparty“ plötzlich an prominenter Stelle auf einer Nachtschwärmer-Seite im Internet fand. Er hatte der Veröffentlichung seiner Bilder nicht zugestimmt.

Das Amtsgericht Ingolstadt untersagte dem Seitenbetreiber jetzt per einstweiliger Verfügung, die Bilder zu veröffentlichen.

Ein lesenswertes Urteil.