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Die Pressestelle und die Unschuldsvermutung

27.10.2009

Schöne Überschrift hat sich die Pressestelle des Oberlandesgerichts Köln für eine Meldung ausgedacht:

07.07.2009 – 2. Strafsenat eröffnet Hauptverfahren gegen NS-Schergen Heinricht B.

Da fragt man sich doch, wieso der Prozess nicht gleich abgekürzt und auf den Schuldspruch reduziert wird.


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