Rücktritt mit Hindernissen

Schön sieht er aus, der teure, amerikanisch gestylte Kühlschrank. Doch mit der Online-Order bei einem Internetkaufhaus wurde die Mandantin nicht glücklich. Ständig war der Innenraum des Geräts nass, das Kühlaggregat röhrte praktisch rund um die Uhr.

Nachbesserungen brachten nichts, weshalb unsere Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärte. Der Versender rührte sich nicht mehr. Die Sache ist mittlerweile beim Gericht. Kaum hatte die Firma nun den Mahnbescheid in der Post, wurde sie wieder aktiv. Unsere Mandantin fand die Nachricht einer Spedition im Briefkasten. Der Kühlschrank werde morgen abgeholt.

Wie stellt sich der Versender das vor? Dass unsere Mandantin leutselig den Kühlschrank rausrückt, aber weiter auf ihren Kaufpreis wartet? Die Spedition sagt am Telefon jedenfalls, sie solle das Gerät nur abholen und kein Geld auszahlen.

Die Mandantin hat den Abholtermin abgesagt. So lange der Kaufpreis nicht wieder da ist, gibt es auch keinen Kühlschrank. Aus gutem Grund, wie ich meine. Der Versender steht – zumindest dem Namen nach – der in Insolvenz befindlichen Karstadt/Quelle-Gruppe nah.

Wäre ja nicht auszudenken, wenn der Kühlschrank weg ist und es irgendwann für den Rückzahlungsanspruch nur die übliche Insolvenzqoute von 0,0 Prozent gibt.

Taktik und Fallstricke

Der Mandant, angeklagt eines kleinen Betrugs, hatte geschludert. Er verpasste ausgerechnet seinen Hauptverhandlungstermin. Das merkte er einige Tage später und saß dann schwupps bei mir, damit das Schlimmste abgewendet wird. Ein möglicher Vorführ- oder Haftbefehl nämlich, mit dem er sofort oder spätestens am Tag vor der Hauptverhandlung einkassiert wird.

Die Sache löste sich allerdings im Wohlgefallen auf. Nicht zuletzt, weil Richter und Staatsanwalt wohl selbst ahnten, dass jemand wegen so einer Bagatelle das Gericht nicht absichtlich sitzen lässt. Oder gar flüchtet. Im Hauptverhandlungstermin, den mein Mandant verpasste, wurde also ein Strafbefehl erlassen, den der Mandant heute erhielt. Wenn er gegen den Strafbefehl ( = Urteil nach Aktenlage) keinen Einspruch einlegt, steht dieser einem rechtskräftigen Richterspruch gleich; eine Verhandlung findet gar nicht mehr statt.

Zu allem Überfluss ist die Strafe auch noch so milde, dass der Mandant zuerst dachte, es wäre nur das Ordnungsgeld für sein Nichterscheinen. Ist es aber nicht, so dass er sich den Einspruch sparen kann. Zumal es wohl sehr schwierig würde, das Gericht von seiner nichtvorhandenen Unschuld zu überzeugen.

Bei mir bleibt nur das Gefühl zurück, dass die Strafe viel höher gewesen wäre, wenn der Mandant zum Verhandlungstermin erschienen wäre. Man könnte daraus glatt eine Taktik zimmern. Dafür müsste ich aber sicher wissen, dass der vergeblich wartende Richter nicht doch die Kneifzange rausholt und einen Vorführ- oder Haftbefehl erlässt.

Den Namen des Richters in diesem Fall habe ich mir jedenfalls gemerkt. Bei dem kann es ein anderer Mandant – selbstverständlich ohne meine Billigung – vielleicht ja mal probieren.

Polizei spielen

Dürfen Mitarbeiter des Ordnungsamtes Personen durchsuchen? Die Antwort lautet, wie so oft im juristischen Bereich, jein. Jedenfalls dürfen sie – in Nordrhein-Westfalen – niemanden durchsuchen, der ihnen auf Verlangen ordentlich seinen Personalausweis zeigt, also die Identitätsfeststellung ermöglicht und der auch sonst keine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“ ist.

Mitunter scheint mit den Ordnungskräften aber der Ehrgeiz durchzugehen. So wird den „Kollegen“ von der Polizei, zuständig auch für die Strafverfolgung, gerne mal Konkurrenz gemacht. Im Fall, der heute vor dem Amtsgericht verhandelt wurde, fühlte sich mein Mandant zum Beispiel wie im Krimi. Er war am Hauptbahnhof angehalten worden, hatte ordentlich seinen Ausweis gezeigt, wurde aber trotzdem an einen Einsatzwagen des Ordnungsamtes gestellt und von oben bis unten durchsucht.

Wie es so kommt, wurde bei der Durchsuchung eine berauschende Substanz in geringer Menge gefunden. Also ab zur Bundespolizei, Strafanzeige, Anklage. Das ganze Programm.

Mit dem kleinen Unterschied, dass wir nun vor dem Amtsgericht geltend machen, die aufgefundenen Beweismittel dürften nicht verwertet werden. Weil die Mitarbeiter des Ordnungsamtes ihre Kompetenzen grob überschritten und Polizei gespielt haben.

Der eine Kontrolleur war krank und konnte nicht zum Verhandlungstermin erscheinen. Sein Kollege war immerhin da, und zwar in Begleitschutz einer stattlichen Zahl weiterer Außendienstler, die im Zuschauerraum Platz nahmen.

Nachdem ihn der Richter belehrt hatte, dass er nichts sagen muss, womit er sich selbst belasten könnte, konnte sich der städtische Angestellte erst mal an rein gar nichts mehr erinnern. Selbst die Lektüre des von seinem Kollegen verfassten Berichts half seiner Erinnerung nur rudimentär auf die Sprünge.

Der Richter fragte selbst kritisch und interessiert nach. Es ist also keineswegs so, dass das Verwertungsverbot nur von der bösen Verteidigung ins Spiel gebracht wurde und vom Gericht – widerwillig – mit absehbar negativem Ausgang abgearbeitet wird. Die Botschaft scheint auch beim Zeugen angekommen zu sein. Letztlich machte er komplett zu und berief sich auf seine fehlende Erinnerung. Beim nächsten Termin soll nun der erkrankte Ordnungsamts-Mitarbeiter gehört werden.

Würde mich überraschen, wenn seine Erinnerung besser ist.

Freiheit vs. Sicherheit

Nächste Woche diskutiere ich mit Professor Wilfried Hinsch (praktische Philosophie) in Aachen über das Thema „Freiheit vs. Sicherheit“. Das Gespräch im Rahmen des „Streitclubs“ organisiert der Seniorat Philosophie an der RWTH Aachen. Es findet am Mittwoch, 14. Oktober, 18 Uhr, im Philosophischen Institut statt. Die Adresse ist Eilfschornsteinstraße 16.

Gäste sind willkommen.

Offizielle Ankündigung mit Link zum Flyer.

Mal drüber sprechen

Vor kurzem wurde die Verständigung im Strafverfahren, also der in den letzten zwei Jahrzehnten immer beliebter gewordene Deal, gesetzlich geregelt. Zum Paket gehört auch der druckfrische und interessante Paragraf § 202a Strafprozessordnung. Liegt dem Gericht die Anklage vor und hat es nicht vor, diese zu verwerfen, kann die Angelegenheit mit allen Verfahrensbeteiligten besprochen werden. Ziel ist es, die Möglichkeiten einer Verständigung auszuloten.

Mir gefällt der Grundgedanke der Vorschrift. Ist doch praktisch, wenn sich die Verfahrensbeteiligten schon mal vor der Hauptverhandlung treffen, über den Stand des Verfahrens sprechen und gucken, wo die Knackpunkte liegen. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass die „wesentlichen Inhalte“ der Besprechung schriftlich fixiert werden müssen.

Allerdings ist die Erörterung keine Pflicht. Das Gericht muss nicht, wenn es nicht will. Es wird also wohl darauf hinauslaufen, dass die Richter, mit denen man ohnehin sprechen kann, zu solchen Terminen einladen – jedenfalls, wenn sie angeregt werden. Und dass jene, die sich nicht gern in die Karten gucken lassen, eben keine Erörterungen anberaumen.

Schön ist allerdings, dass mundfaule und zugeknöpfte Staatsanwälte eine Einladung des Gerichts jedenfalls nicht ausschlagen dürfen.

(Der Berliner Kollege Carsten Hoenig hat schon eine Einladung zur Erörterung.)

Wie man jeden wegsperren kann

Zwei Muslime sind während des Oktoberfestes vorsorglich eingesperrt worden. Sie könnten einen Anschlag planen. Tatsächlich scheinen die Belege zumindest gegen einen von ihnen dünn zu sein. Er soll mal mit jemandem gesprochen haben, der wiederum einen bekennenden Terroristen kennt. Einzelheiten berichtet stern.de.

Im Haftbeschluss des Amtsgerichts München soll stehen:

An die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist.

Das heißt nichts anderes, als dass die Polizei nur genügend schwarz malen muss, um Menschen vorsorglich weggesperrt zu kriegen. Wird die Gefährdung nur genug aufgebauscht, kann auf Beweise, zumindest auf Hinweise, die eine Grundlage im Tatsächlichen haben, verzichtet werden.

Wer so denkt und entscheidet, handelt nicht mehr rechtsstaatlich.

Durch die Instanzen zementiert

Gerade schweren Herzens für einen Mandanten Schmerzensgeld anerkannt. Zehntausend Euro muss er jetzt zahlen. Für eine Schlägerei, an der er nach meiner Meinung gar nicht beteiligt war. Allerding gibt es zwei Zeuginnen, darunter die forsche Leiterin einer Aldi-Filiale, die Stein und Bein behaupten, auch mein Mandant habe auf einen am Boden liegenden Menschen eingetreten.

In den Strafprozessen ist der Mandant stramm durchverurteilt worden. Widersprüche in den Zeugenaussagen? Ja, sicher. Aber immerhin hätten die Zeuginnen das „Kerngeschehen“ schlüssig geschildert, hielt man uns durch die Instanzen vor. Und insbesondere hätten sie auch meinen Mandanten „zuverlässig“ wieder erkannt. Wenn man die Aussage „Das isser, da besteht kein Zweifel“ als zuverlässig ausreichen lässt.

Nachdem der Sachverhalt in den Strafverfahren zementiert wurde, schien es jetzt wenig sinnvoll, sich im Zivilverfahren noch einmal das Gleiche anzuhören. Natürlich hätte es die Chance gegeben, dass die hier zuständige Richterin die Sache kritischer sieht. Aber der Mandant meint, wir ziehen lieber die Notbremse. Schon wegen der Kosten, die ein weiterer Gerichtstermin mit sich bringen würde.

Ich kann es ihm nicht verdenken, auch wenn ich noch in die Waagschale geworfen habe, dass die Zivilrichterin, so wie ich sie einschätze, nassforsche Aldi-Filialleiterinnen gar nicht leiden kann.

Bitte, meinen Mandanten zu verurteilen

Eine Mandantin ist verklagt worden. Der Anwalt des Anspruchsstellers formuliert den Klageantrag so:

1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 1.254,16 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2009 zu bezahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Gericht hat schon mal nichts gemerkt und die Klage ohne weiteren Hinweis zugestellt.

Vielleicht sollten wir uns einfach gar nicht melden und nicht zum Verhandlungstermin gehen. Womöglich diktiert der Richter dann das Übliche: „Es geht Versäumnisurteil entsprechend dem Antrag in der Klageschrift.“ Könnte klappen, da der Kläger weit weg wohnt und sicher nur einen Unterbevollmächtigten beauftragt, der die Akte sowieso meist nicht kennt. Also beste Voraussetzungen, dass niemand noch mal nachliest, um was es überhaupt geht.

Ob ich aus diesem Versäumnisurteil vollstrecken könnte, ist natürlich noch die Frage. Spaß machen würde es aber auf jeden Fall – schon weil der Kläger ein echter Unsymph ist.

Terminsbericht

Ich berichte dem Mandanten vom Gerichtstermin:

… der Richter hatte keinen Plan, also noch gar nichts in der Akte gelesen. Die Gegenseite hat jetzt drei Wochen Zeit, auf unseren Schriftsatz zu erwidern. Dann soll eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ergehen. Ich hoffe, nachdem der Richter die Schriftsätze gelesen hat.

Später noch mal probieren

Mal wieder einer dieser wichtigen Anrufe. Aus dem Ausland. Frau N. sei bei der Einreise festgenommen worden. Sie benötige Hilfe. Dringend. Kein Problem, sage ich. Wenn sich jemand findet, der einen Kostenvorschuss für unsere Tätigkeit zahlt. Der Staat tut das regelmäßig nicht, und subventionierte Sozialarbeiter sind wir auch nicht.

Schweigen. Dann will es der Anrufer später noch mal probieren. Sagt er. In Wirklichkeit wird er natürlich ganz was anderes probieren: einen Anwalt zu finden, der sich ohne Vorschuss in die Sache reinhängt.

Ich hätte ihm sogar den einen oder anderen Kollegen empfehlen können. Aber dafür war die Leitung zu schnell tot.

Ein paar freundliche Worte

Eine Mandantin muss im städtischen Wohnheim leben. Das hat ausländerrechtliche Gründe. Schon seit einiger Zeit, berichtet sie, klopfen die Securityleute jede Nacht drei Mal laut an ihre Tür. Gegen drei Uhr morgens.

Die Mandantin wacht natürlich auf, fragt, was los ist und erhält nur die Antwort, das sei eine Anweisung von der „Chefin“. Die wiederum wollte sich gegenüber der Mandantin nicht dazu äußern. Auch nicht zu der Frage, warum nur an die Tür der Mandantin geklopft wird, nicht jedoch an eine der anderen sieben auf dem Flur.

Weil sie sich nicht weiter zu helfen wusste, bat mich die Mandantin um Hilfe. Ich habe darauf mit der „Chefin“ telefoniert. Seit diesem Tag, berichtet die Mandantin, wird nicht mehr bei ihr geklopft.

Es lohnt sich halt immer, ein paar freundliche Worte zu wechseln.

Staatsanwalt darf nicht löschen

Eine derbe Schlappe mehr hat sich die Wuppertaler Staatsanwaltschaft eingefangen. Im Ermittlungsverfahren gegen Harald Friedrich (Grüne), den ehemaligen Abteilungsleiter des Umweltmisteriums, hat dessen Verteidiger Oliver Doelfs einen Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal erstritten. Darin heisst es, dass die Staatsanwalt „rechtswidrig“ alle Informationen gelöscht hat, die aus abgehörten Telefonaten und vom Landeskriminalamt mitgelesen E-Mails stammten.

Diese Daten aber wären für eine gerichtliche Überprüfung wichtig gewesen. Durch die voreilige Vernichtung wird auch das Recht von Friedrichs Verteidiger beschnitten, den Inhalt der Gespräche und E-Mails zu erklären. Unter dem – inzwischen eingestellten – Vorwurf des bandenmäßigen Betruges waren, wie berichtet, vom 21. Mai bis zum 2. Juni 2008 Friedrichs 282 Festnetz- und 306 Handytelefonate, außerdem seine rund 170 E-Mails überwacht worden.

Dagegen hatte ausdrücklich einer von Friedrichs Gesprächspartnern, der grüne Landtagsabgeordnete Johannes Remmel, protestiert. „Insbesondere dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung wollten wir mit der Löschung so weit wie möglich schützen“, rechtfertigt denn auch Wuppertals Chefankläger Helmut Schoss die vorschnelle Datenzerstörung.

Die Löschung kann die Staatsanwaltschaft aber nicht von sich aus anordnen, rügt das Amtsgericht nun.

Friedrich, der als enger Vertrauter der grünen Ex-Umweltministerin Bärbel Höhn gilt, war von dessen Nachfolger Echhard Uhlenberg (CDU) einer Reihe von Amts- und Eigentumsdelikten bezichtigt worden. Danach war die Sonderkommission „Stuhl“ des Landeskriminalamt an einer bundesweiten Razzia mit Durchsuchungen und Telefonüberwachungen beteiligt. Friedrich wurde drei Wochen lang in Untersuchungshaft genommen.

Der Fall hat den Landtag mehrmals beschäftigt, weil die Oppositionsparteien SPD und Grüne eine Verunglimpfung Friedrichs durch den CDU-Umweltminister fürchten. Der deshalb kürzlich eingesetzte Parlamentarische Untersuchungsausschuss wird am 5. Oktober erstmals Zeugen benennen, die vernommen werden sollen. (pbd)

Übrig bleibt der Kleinbürger voller Angst

Hier lässt sich nachlesen, was der heftig angefeindete Thilo Sarrazin im Zusammenhang gesagt hat.

Man muss seine Bestandsaufnahme nicht vollständig finden. Man kann seine Meinung für falsch, seine Ausdrucksweise für überzogen halten. Aber Beleidigung? Volksverhetzung gar?

Nein, nein, nein. Eher schon, das, was Don Alphonso in seinem FAZ-Blog herausarbeitet:

Und genau das machen all die von Oben agierenden Klassenkämpfer mit den Argumentationsmustern eines Sarrazin anders. Ihre Strategie lautet „Divide et impera“, weil es das ist, was sie auf lateinisch sagen können, und weil sie – ohne Hintergrundwissen um den Niedergang des Imperiums – gehört haben, dass es bei den Römern funktioniert hatte. Es werden ganze Klassen, Schichten und Weltanschauungen ausgesondert und abgewertet: Die Muslime. Die 68er. Die Arbeitslosen. Die armen Familien. Die Alleinerziehenden.

Man hackt mit ein paar Phrasen unterhalb, seitlich und über der vom Abstieg bedrohten Mittelschicht die nicht genehmen Gruppen weg. Übrig bleibt letztlich der spiessige Kleinbürger voller Angst, man könnte ihm auch seinen kleinen Status wegnehmen und zu solchen Gruppen rechnen. Gruppen des sozialen Prestigeverlustes, Gruppen, vor denen er sich fürchtet, weil sie nicht seiner und der Herrschenden Norm entsprechen. Gruppen, mit denen man den Mittelstand dazu bringt, die Herrschaft der Spalter von Oben zu lieben.

Man sollte Sarrazin also nicht für seine Offenheit tadeln. Man sollte ihn preisen. Weil er den Vorhang aufreißt und den Blick auf das öffnet, was bei uns ziemlich unappetitlich hinter der Political Correctness gärt – in den Leserkommentaren der Onlinezeitungen zum Beispiel.

Dagegen kommen keine Gedankenpolizei und keine Gesinnungsstaatsanwälte an. Höchstens eine vernünftige Politik für die von Sarrazin angesprochenen Menschen, von denen viele Jüngere (weniger die Kopftuchmädchen, mehr die zornigen Jungs) so sind, wie sie sind, von denen aber viele anders wären, wenn man sie nicht seit 15, 20 Jahren ungerührt im Regen stehen ließe.