Erreichbarkeit, gerichtsbekannt

Der Strafbefehl ist nicht indiskutabel, aber die Sanktion doch recht hart. Das meint auch der Richter, mit dem ich telefoniert habe. Er würde sich einer Einstellung des Verfahrens nicht widersetzen, sagte er mir höflich am Telefon.

Sehr gute Nachricht. Jetzt geht es nur noch darum, wer die Staatsanwaltschaft ins Boot holt. „Rufen Sie doch bitte an“, sagte der Richter. „Ich wähle mir nicht mehr die Finger wund, bis ich da mal jemanden an der Strippe habe.“

Gut, ich kümmere mich drum…