Wenn kostenlos kostet

Im Jahr 1996 habe ich fürs Büro ein Tagesgeldkonto bei der Comdirect eröffnet. Im Laufe der Jahre hat sich auch bei unseren Bankverbindungen einiges geändert; jedenfalls haben wir das Tagesgeldkonto auf Null gestellt und etliche Jahre nicht genutzt. Im Rahmen einer kleinen Aufräumaktion habe ich es letzte Woche gekündigt.

Das sollte eigentlich kein großer Akt sein. Immerhin war das Konto „kostenlos“. In den Eröffnungsunterlagen, die ich noch habe, ist mehrfach „kostenlose Kontoführung“ zugesagt. So war es viele Jahre auch. Kontoführungsgebühren: null. Portokosten: null. Umso erstaunter war ich, als mir die Comdirect jetzt mitteilte, das Konto könne zwar gelöscht werden – aber erst nach Ausgleich eines Saldos von 6,96 €.

Ein Blick in die Auszüge ergab tatsächlich das besagte Minus. Für jeden „Finanzreport“ stellte die Bank seit geraumer Zeit zunächst 0,55 € Porto, später 1,50 € „Versandpauschale“ in Rechnung. Doch nicht nur das. Für den Saldo berechnet die Comdirect außerdem noch 14,4 % Überziehungszinsen. Im letzten Abrechnungszeitraum waren das stolze 16 Cent.

Kostenlos scheint in der Bankenwelt eine relative Aussage zu sein. Ich habe der Bank mal einen höflichen Widerspruch zukommen lassen. Mit der Bitte doch mal mitzuteilen, wie und wann sich unser Vertrag rechtswirksam geändert hat und kostenpflichtig geworden ist. Und mit dem Hinweis, dass der Rechnungsabschluss eine gesetzliche Pflicht ist und ja eigentlich der Grundsatz gilt, dass Banken für die Erledigung eigener Aufgaben den Kunden nicht bluten lassen dürfen.

Ansonsten hoffe ich natürlich auf Kulanz.

Nachtrag: Die Bank verzichtet aus Kulanz auf die Gebühren.