Haben Sie dem Zeugen zugenickt?

Ich gebe es zu. Die Aussage eines Zeugen hat mir heute gut gefallen. Weil sie meinen Mandanten entlastete. Noch mehr begeisterte mich aber, wie eloquent und noch dazu überzeugend der Zeuge Fragen des Staatsanwalts abbügelte.

Offenbar habe ich mir meine Freude auch anmerken lassen, denn der Staatsanwalt feuerte keine weiteren Fragen ab. Stattdessen fuhr er mich an:

Haben Sie dem Zeugen gerade zugenickt?

In solchen Situationen werde ich extrem wortfaul, vor allem wenn ich den Eindruck habe, dass die Richterin die Augen verdreht. Und zwar wegen dem Staatsanwalt. Worauf wollte der Gute überhaupt hinaus? Etwa auf ein tränenreiches Geständnis, dass der Zeuge präpariert ist, noch dazu von mir persönlich?

Eigentlich rechnete ich mit der Anschlussfrage, ob ich vor der Verhandlung mit dem Zeugen geredet habe. (Was ich guten Gewissens hätte verneinen können.) Es kam dann aber doch nichts weiter. Vielleicht weil ich mich deutlich uninteressiert an einem Dialog zu diesem Thema zeigte. Womöglich war aber selbst dem Staatsanwalt aufgefallen, wie erheitert die Richterin seinen „Ermittlungen“ folgte und dass er nicht weit davon entfernt war, sich lächerlich zu machen.

Immerhin weiß ich jetzt einen Kniff mehr, mit dem man ohne große Anstrengung einen Nebenkriegsschauplatz eröffnet. So was kann ein Verteidiger im richtigen Augenblick immer gut gebrauchen.