Zu großer Sarg oder zu kleines Grab?

Der Osnabrücker Sargstreit hat ein Ende gefunden. Die Stadt zahlt an den Sohn eines Verstorbenen vergleichsweise 500 Euro.

Der Mann hatte geklagt, weil die Grube bei bei der Beerdigung seines Vaters zu klein war. Der Sarg wurde zunächst schräg eingelassen, wobei der Leichnam deutlich hörbar verrutschte. Zu Ende gebracht werden konnte die Beerdigung erst, als die Grube vergrößert worden war.

Der Sohn des Verstorbenen hatte die Hälfte des Sargpreises als Schadensersatz verlangt. Nach seiner Darstellung war der Sarg bei dem missglückten Manöver beschädigt worden. Ein zusätzliches Schmerzensgeld sollte die Stadt zahlen, weil der Leichnam sich für alle Anwesenden deutlich hörbar bewegt hatte. Dies habe zu Schockzuständen geführt.

Wegen des Schmerzensgeldes sah das Gericht keine Aussicht auf Erfolg. Der Kläger nahm diesen Antrag deshalb zurück. Wegen der Sargschäden war die Stadt schließlich bereit, 500 Euro zu zahlen. Sie hatte sich vorher damit verteidigt, die Grube sei nicht zu schmal ausgehoben gewesen. Vielmehr sei der Sarg unüblich hoch gewesen. Hierauf seien die Friedhofsmitarbeiter nicht hingewiesen worden.