Verdeckte Ermittler arbeiten in sozialen Netzwerken

Soziale Netzwerke sind eine Fundgrube für die Ermittlungsbehörden. Längst gehört es zum Standard, dass sich Polizeibeamte bei Facebook & Co. umsehen, wenn sie die Identität von Personen, wechselseitige Bekanntschaften oder Alibis klären wollen. Doch die Polizei liest mitunter nicht nur mit, sondern ist auch selbst aktiv. So hat das Bundeskriminalamt in den letzten zwei Jahren sechs Mal “virtuelle Verdeckte Ermittler” eingesetzt. Dies bestätigte die Bundesregierung jetzt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Die virtuellen Verdeckten Ermittler werden nach den Worten der Bundesregierung für “längerfristige, gezielte Teilnahme an der Kommunikation in sozialen Netzwerken” eingesetzt. Es handelt sich also um Polizeibeamte, die unter einer Legende auftreten.

Schon im Frühjahr 2010 hatte der Spiegel über ein Konzept des Bundesinnenministeriums berichtet, das in eine ähnliche Richtung zielt. Zur Bekämpfung linker Gewalttaten wurde überlegt, ob “virtuelle Agenten” Blogs aufmachen und sich so in das linke Milieu einschleichen können.

Neben ungeklärten datenschutzrechtlichen Fragen ist beim Einsatz virtueller Verdeckter Ermittler natürlich besonders interessant, wie weit diese sich mit ihrem Alter Ego vorwagen dürfen. Ist es ihnen zum Beispiel gestattet, zu Straftaten aufzurufen, Texte mit strafbarem Inhalt zu verfassen oder Dateien mit strafbaren Inhalten weiterzugeben?

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, verdeckte Virtuelle Ermittler dürften so etwas normalerweise nicht. Allerdings gebe es gesetzliche Ausnahmen. Hierzu wollte Die Linke wissen, ob die Bundesregierung ausschließen kann, dass verdeckte Virtuelle Ermittler bereits zu Straftaten im Internet aufgerufen oder selbst Straftaten begangen haben.

Die Antwort ist vielsagend. Informationen hierzu gefährden laut Bundesregierung das Staatswohl. Deshalb wird die Antwort auf diese Fragen als “Verschlusssache – Vertraulich” eingestuft mit der Folge, dass nur berechtigte Abgeordnete sie auf der Geheimschutzsstelle des Bundestages lesen, aber die Öffentlichkeit nicht informieren dürfen.

In ihrer Antwort erklärt die Bundesregierung außerdem, Ermittler würden keine “Honigtöpfe” anlegen. Es mag richtig sein, dass Beamte selbst keine Honigtöpfe anlegen. Allerdings kommt es nach meiner Erfahrung vor, dass bestehende illegale Internetangebote gekapert werden, zum Beispiel im Rahmen der Verhaftung des Betreibers. Diese Angebote bleiben dann schon mal noch einige Zeit im Netz, um zu sehen, wer darauf zugreift.

Für mich fällt das eigentlich auch unter “Honigtopf”.

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