Kein Schmerzensgeld für heißen Kaffee

Coffee to go ist eine Gefahrenquelle. Dies erfuhr eine Frau am eigenen Leib, die im Auto einen frisch erworbenen Kaffeebecher vorübergehend zwischen ihren Oberschenkeln platzierte. Der Deckel war lose oder ploppte ab. Die Frau erlitt Verbrennungen zweiten Grades, muss die Folgen aber alleine tragen. Die Frau hatte rund 1.500 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend gemacht. Das Landgericht München I wies ihre Klage ab.

Die Richter machten es sich nicht leicht. In der Verhandlung nahmen sie sogar diverse Becher des Schnellrestaurants in Augenschein. Sie prüften insbesondere, ob und wie die Deckel schließen. Letztlich war nicht zu klären, ob der Mitarbeiter des Restaurants den Deckel richtig aufgesetzt hatte.

Allerdings kam es auf diese Frage aber nicht entscheidend an. Die Frau treffe nämlich in jedem Fall ein überwiegendes Verschulden, befanden die Richter. Ihr sei bekannt gewesen, dass sich in dem Becher heiße Flüssigkeit befindet. Sie habe deshalb in jedem Fall prüfen müssen, ob der Deckel fest sitzt.

Die Verkehrssicherungspflicht des Restaurants gehe nicht so weit, seinen Kunden jegliches Risiko abzunehmen. Jeder müsse eigenverantwortlich handeln und geeignete Maßnahmen ergreifen, um eine erkennbare Gefahr für eigene Rechtsgüter abzuwenden.

Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 30 S 3668/11 vom 10.11.11