90 Millionen suchen einen Käufer

Während am Amtsgericht München angeblich eine Klagewelle von Filesharing-Abmahnern anrollt, scheinen andere Rechteinhaber weniger an die rentable Durchsetzbarkeit ihrer “Forderungen” zu glauben. Die Abmahnkanzlei Urmann + Collegen bietet auf der Kanzleihomepage jetzt angebliche Abmahnfälle im Wert von ca. 90 Milionen Euro zum Kauf an. Die Forderungen sollen im Rahmen einer Auktion an den Mann gebracht werden.

U + C spricht wohl Inkassobüros an, die die dann ihrerseits ihr Glück beim Geldeintreiben versuchen können. Dabei betonen die Regensburger Anwälte, dass sie die Forderungen nicht selbst verkaufen. Sie würden vielmehr im Kundenauftrag tätig.

Bieter sollen erst eine Kaution von 5.000 Euro hinterlegen und eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben, bevor sie Näheres erfahren. Allerdings verraten die Anwälte in ihren Versteigerungsbedingungen in groben Zügen, was die Käufer erwartet:

Es handelt sich überwiegend um Forderungen aus Urheberrechtsverletzungen im Internet aus dem Bereich „adult entertainment“.

Es gehen also vorwiegend vermeintliche Ansprüche aus Pornoabmahnungen auf den Markt. Da allenfalls unverjährte Forderungen etwas einbringen werden, stammen die Ansprüche vermutlich aus den Jahren 2009 bis 2011. Das macht ein Abmahnvolumen von 30 Millionen Euro pro Jahr. Und das alleine bei Pornos, die nur eines von mehreren Segmenten auf dem Filesharing-Abmahnmarkt bilden.

Hinzugezählt werden müssen noch die Abmahnungen, die freiwillig bezahlt wurden. In der Branche rechnet man mit einer Zahlerquote von 15 bis 30 %. Satte Werte also, zumal für eine einzige Anwaltkanzlei. Aber auch quasi nebenbei der Beweis, dass man in Deutschland mit Fug und Recht von einer Abmahnindustrie sprechen kann. 

Mit ihrer Ankündigung zeigen die Anwälte aber auch, dass zumindest die eigenen Mandanten wohl nicht so recht daran glauben, was in den Abmahnungen steht. Dass, ich fasse zusammen, die Forderungen glasklar sind und es keinen Zweifel daran gibt, dass der Abgemahnte vor Gericht verlieren wird. Dementsprechend wird dann auch gebetsmühlenartig mit sofortigen Klagen gedroht, wenn das Geld nicht überwiesen wird.

Nun scheuen die Abmahner aber den angeblich so risikolosen Weg vors Gericht und verramschen ihre Ansprüche. Sie werden ihre Gründe haben.

Bericht auf heise online